ABTEILUNG FÜR STAATSBÜRGERSCHAFTSANGELEGENHEITEN
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Aktuell wird die italienische Staatsbürgerschaft von dem Gesetz von 5. Februar 1992, Nr. 91 L legge 5 febbraio n. 91 geregelt (und von den diesbezüglichen Durchführungsverordnungen, besonders dem Präsidentialdekret vom 12. Oktober 1993 Nr. 572 (= Decreto del Presidente della Repubblica DPR 12 ottobre 1993) und vom Präsidentialdekret vom 18. April 1994 Nr. 362 (= Decreto del Presidente della Repubblica DPR 18 aprile 1994 n. 362) , die – im Unterschied zur vorhergehenden Gesetzgebung – das Gewicht des individuellen Willens für den Erwerb und für den Verlust neu bewertet und auch das Anrecht auf den zeitgleichen Besitz von mehr als einer Staatsbürgerschaft anerkennt.
Alle Gesetzestexte, die von der Abteilung für Staatsbürgerschaftsangelegenheiten auf dieser Webseite veröffentlicht werden, können Sie gratis auf der offiziellen Homepag der Italienischen Regierung konsultieren: https://www.normattiva.it.
Anträge bzgl. der italienischen Staatsbürgerschaft werden in folgenden Fällen bearbeitet:
- Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft als Minderjährige*r
- Abstammung von einem italienischen Vorfahren ius sanguinis
- Heirat oder eingetragene Lebenspartnerschaft ius matrimonii
- legge 8 marzo 2006, n. 124
- Verlust oder Wiedererwerb
- Verzicht
A – Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft
Die italienische Staatsbürgerschaft basiert auf dem Prinzip des Blutrechts (ius sanguinis), weshalb ein Kind (m/w/d) eines italienischen Vaters oder einer italienischen Mutter automatisch italienische*r Staatsbürger*in ist.
Im Ausland lebende italienische Staatsbürger*innen können die italienische Staatsbürgerschaft beantragen:
1) aufgrund von Abstammung: riconoscimento della cittadinanza italiana, se discendenti da cittadini italiani;
2) aufgrund von Heirat oder eingetragener Lebenspartnerschaft: concessione della cittadinanza italiana, se coniugati o uniti civilmente con cittadini italiani.
3) aufgrund von Vaterschaftsanerkennung und eines Urteiles über die Sohnschaft;
4) aufgrund von Adoption ausländischer Staatsbürger*innen durch italienische Staatsbürger*innen während der Minderjährigkeit;
5) in bestimmten vom Gesetz vorgesehenen Fällen: die Zuerkennung der italienischen Staatsbürgerschaft an minderjährige Kinder von ausländischen Staatsbürger*innen, die die italieniche Staatsbürgerschaft (wieder-)erweben.
zu 1) Die italienische Staatsbürgerschaft – Aufgrund von Abstammung (ius sanguinis)
Im Fall der italienischen Staatsbürgerschaft aufgrund von Staatsbürgerschaft sei darauf hingewiesen, dass das Verfahren exklusiv volljährige, ausländische Staatsbürger*innen betrifft, die Kinder oder Nachfahren italienischer Staatsbürger*innen ist.
ACHTUNG 1: Gerade erst geborene oder noch minderjährige Kinder
Das Verfahren aufgrund von Abstammung müssen italienische Staatsbürger*innen, die ihre gerade geborenen oder noch minderjährigen Kinder registrieren müssen, nicht durchlaufen. In diesen Fällen konsultieren Sie bitte den Abschnitt Registrierung von Geburten unter dem Bereich „Standesamt“ auf dieser Homepage. Denn mit der Registrierung der Geburtsurkundern der gerade geborenen oder noch minderjährigen Kinder wird die italienische Staatsbürgerschaft für Kinder mit italienischer*m Mutter und/oder Vater automatisch zuerkannt.
ACHTUNG 2: Durch Übertragung von der Mutter
Die Mutter mit italienischer Staatsbürgerschaft überträgt diese auf ihre eigenen Kinder erst ab dem 01. Januar 1948, Datum, an dem die italienische Verfassung in Kraft getreten ist.
B – Die italienische Staatsbürgerschaft – Verlust oder Wiedererwerb (perdita o riaquisto)
Wer die italienische Staatsbürgerschaft verloren hat, kann sie wieder erwerben, und zwar entweder aufgrund von gesetzlichen Automatisme, oder aufgrund von Einbürgerung oder aufgrund von ausdrücklichem Verzicht. Dies geschieht, mit Ausnahme von wenigen, vom Gesetz vorgesehenen Einschränkungen, indem man das im diesbezüglichen Kapitel angegebene Verfahren verfolgt.
C- Die italienische Staatsbürgerschaft – Verzicht (rinuncia)
La normativa in vigore prevede anche la possibilità di rinunciare alla cittadinanza italiana. Le condizioni e la procedura sono indicati in un apposito capitolo di questa sezione.
Die aktuelle Gesetzgebung sieht auch die Möglichkeit vor, auf die italienische Staatsbürgerschaft zu verzichten. Die Voraussetzungen und das Verfahren sind in einem eigens dafür vorgesehenen Kapitel unter dem Bereich „Abteilung für Staatsbürgerschaftsangelegenheiten“ vorgesehen.
Weiterführende Informationen und Terminvereinbarung
Für spezifische Fragen, die nach der aufmerksamen Lektüre des Bereichs „Staatsbürgerschaftsangelegenheiten“ immer noch geklärt werden müssen, und/oder, um einen Termin für die Antragstellung auf Anerkennung, Verzicht oder Wiedererwerb der Staatsbürgerschaft zu vereinbaren, senden Sie bitte eine Email an folgende Email-Adresse: colonia.cittadinanza@esteri.it
BANKDATEN DES ITALIENISCHEN INNENMINISTERIUMS MINISTERO DELL’INTERNO