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Italienische Steuernummer

  1. Was ist der Codice Fiscale?

Der Codice Fiscale ist ein alphanumerischer Code, der von der italienischen Steuerbehörde Agenzia delle Entrate herausgegeben wird, um den Staatsbürger (italienisch oder ausländisch) bei den öffentlichen oder privaten italienischen Verwaltungen oder Behörden identifizieren zu können.
Für natürliche Personen wird der Codice Fiscale auf Basis der anagrafischen Daten bestimmt.

  1. Wozu dient der Codice Fiscale?

Bei jedwedem Verwaltungsakt (Überweisung von Steuern, Gebühren, Kanons, etc.) oder jedweder geschäftlichen Angelegenheit (Annahme einer Erbschaft, Verträge mit öffentlichen Einrichtungen oder Privatpersonen, Antragstellung auf Finanzierungen, Sponsoring, Mietverträge oder Darlehen bei Immobilien)  bedarf es der Angabe des Codice Fiscale der ausführenden Person.

  1. Wie funktioniert die Antragstellung?

Der ausländische Staatsbürger, der keinen festen Wohnsitz in Italien hat, muss eigens eine Person bevollmächtigen, die an seiner statt den Antrag auf  Zuweisung der Steuernummer direkt bei den sich auf dem italienischen Staatsgebiet befindlichen Dienststellen der Steuerbehörde Agenzia della Entrate stellt, gemäß Art. 1 des ministerialen Durchführungserlasses vom 17. Mai 2001, Nr. 281 (art. 1 del D.M. attuativo del 17. Mai 2001, Nr. 281).

Die Adressen der Dienststellen der Agenzia delle Entrate finden Sie auf der Homepage unter folgendem Link www.agenziaentrate.it

Die ausländischen Studenten, die einen Codice Fiscale für die Voranmeldung bei der Universität benötigen, können diesen automatisch über das Portal UNIVERSITALY bekommen, und zwar bereits in der Phase der Voranmeldung. Die Zuweisung des Codice Fiscale kann bei folgenden Behörden erfolgen:

  • beim Sportello Unico dell’Immigrazione (Einheitsschalter für Einwanderung) oder bei der Questura (Polizeibehörde), und zwar im Moment der Antragstellung einer Aufenthaltserlaubis für Studierende, die Staatsbürger eines Nicht-EU-Landes sind;
  • bei der Steuerbehörde Agenzia della Entrate, bei Vorlage des Formulars AA4/8 für Studierende, die Staatsbürger eines Nicht-EU-Landes sind;

Die ausländischen Staatsbürger, die einen Codice Fiscale für den Erwerb einer Immobilie oder für andere geschäftliche oder finanzielle Angelegenheiten benötigen, können einen Vertreter bevollmächtigen, der an ihrer statt den Codice Fiscale bei der Agenzia delle Entrate beantragt.

Bei Nicht-EU-Staatsbürgern, die vorhaben, sich in Italien aufzuhalten, wird der Codice Fiscale zugewiesen:

  • vom Sportello Unico dell’Immigrazione (Einheitsschalter für Einwanderung), den es in jeder Questura (Polizeibehörde) gibt, und der zuständig ist für die Erteilung der Genehmigung bei der Einreise von ausländischen Studenten, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Beschäftigungsverhältnis oder für die Familienzusammenführung benötigen;
  • von der Questura, Landespolizeiamt (ufficio di Polizia di Stato), für ausländische Staatsbürger, die andere Arten der Aufenthaltsgenehmigung benötigen.

EU-Staatsbürger, die sich in Italien aufhalten wollen, können den Codice Fiscale beantragen, indem sie das Formular AA4/8 bei einer territorial zuständigen Dienststelle der Agenzia delle Entrate vorlegen. Der Antrag muss begründet sein, und es muss ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder Ausweisdokument) beigefügt werden.

Der ausländische Staatsbürger, der den Codice Fiscale benötigt, um ein Gerichtsverfahren in Italien einzuleiten, kann unter den Vollmachten, die er seinen Anwalt erteilt hat, auch den Auftrag erteilen, für ihn den Codice Fiscale zu beantragen, und zwar in jeder Dienststelle der Agenzia delle Entrate.
Die Adressen der Dienststellen der Agenzia delle Entrate finden Sie auf der Homepage unter folgendem Link: www.agenziaentrate.it

Bei einem für den Wohnsitz zuständigen Konsularbüro kann der Codice Fiscale vom ausländischen Staatsbürger nur dann beantragt werden,
wenn er dazu dient, Vorgänge online durchzuführen und/oder für Vorgänge, für die der ausländische Staatsbürger tatsächlich nicht in der Lage ist, an seiner statt einen Verantwortlichen zu schicken. In diesen Fällen kümmert sich das Konsularbüro darum, die Anfrage bei der Agenzia delle Entrate in Italien zu stellen.

Für die Antragstellung auf Zuweisung der Steuernummer Codice Fiscale muss das diesbezügliche Formular ausgefüllt werden,
und zusammen mit der Begründung für die Anfrage und der unten stehenden Dokumentation an folgende Email-Adresse übermittelt werden: colonia.codfiscali@esteri.it

  1. Fotokopie der Vorder-und Rückseite des Ausweisdokuments der Antragstellers, und im Fall der Antragstellung für einen Schutzbefohlenen auch die Fotokopie des Ausweisdokuments des Elternteils oder des Betreuers des Antragstellers;
  2. Fotokopie der Meldebescheinigung, aber nur falls die Wohnadresse auf dem Ausweisdokument nicht mehr aktuell ist,
    oder falls Informationen zum Wohnsitz auf dem Ausweisdokument fehlen;
  3. Normalerweise ist der Antrag auf die Zuweisung des Codice Fiscale sowohl als Certificato (Ausdruck) als auch als Plastikkarte per Email zustellbar.
    Falls der Ausdruck oder die Plastikkarte aber per Post zugestellt werden sollen, muss ein vorfrankierter Rückumschlag beigefügt werden:
    Briefmarke: 0,95 €, Standardbrief: 14-23,4 cm x 9-12,5 cm, max. Höhe: 0,5 cm, max. Gewicht: 20g;
    Im Fall des Antrags auf den Ausdruck des Codice Fiscale (certificato) und der Plastikkarte, müssen zwei vorfrankierte Rückumschläge zugesendet werden;

Aus buchhalterischen Gründen wird kein Bargeld anstelle des frankierten Rückumschlags akzeptiert.

Es sei darauf hingewiesen, dass der vom Konsularbüro vorgenommene, und mit Stempel und Unterschrift der konsularisch-diplomatischen Vertretung versehene Ausdruck des Certificato di attribuzione del Codice Fiscale die gleiche Wertigkeit der Plastikkarte hat.