Botschaften und Konsulate bieten auch Dienstleistungen für ausländische Staatsbürger*innen an. Zu diesen Dienstleistungen zählen:
- die Ausstellung von Visa für die Einreise nach Italien sowie in andere Schengen-Staaten;
- die Ausstellung von Verwaltungsunterlagen, wie z.B. Beglaubigungen von Bescheinigungen, die Ausstellung von Lebensbescheinigungen sowie Konformitätserklärungen von Übersetzungen von Rechtsakten;
- die Verleihung sowie Anerkennung der italienischen Staatsbürgerschaft all derjenigen Antragsteller, die ein Recht darauf haben;
- die Ausstellung von Steuernummern;
Zusätzlich, in von der aktuellen Gesetzgebung vorgesehenen Fällen, kümmern sich Botschaften und Konsulate um die Registrierung von Urkunden und Unterlagen bei den italienischen Behörden.