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ITALIENISCHE STAATSBÜRGERSCHAFT – Aufgrund von Heirat „iure matrimonii“

In Bezugnahme auf die aktuelle Gesetzgebung, die die Kenntnis der italienischen Sprache voraussetzt, werden alle Informationen bezüglich der italienischen Staatsbürgerschaft aufgrund von Heirat oder einer eingetragenen Lebensgemeinschaft mit einem italienischen*r Staatsbürger*in auf dieser Homepage nur in italienischer Sprache veröffentlicht.
All diejenigen, die die italienische Staatsbürgerschaft aufgrund von Heirat oder einer eingetragenen Lebensgemeinschaft mit einem*r italienischen*r Staatsbürger*in beantragen, müssen ihre Pflichten bezüglich der Italienischen Republik kennen, allen voran, das Bekenntnis zu  den nationalen Werten sowie tadelloses Verhalten.

Für weiterführende Möglichkeiten konsultieren Sie bitte die Homepage in italienischer Sprache