ABTEILUNG FÜR STAATSBÜRGERSCHAFTSANGELEGENHEITEN
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In Bezugnahme auf die aktuelle Gesetzgebung, die die Kenntnis der italienischen Sprache voraussetzt, werden alle Informationen bezüglich der italienischen Staatsbürgerschaft aufgrund von Heirat oder einer eingetragenen Lebensgemeinschaft mit einem italienischen*r Staatsbürger*in auf dieser Homepage nur in italienischer Sprache veröffentlicht.
All diejenigen, die die italienische Staatsbürgerschaft aufgrund von Heirat oder einer eingetragenen Lebensgemeinschaft mit einem*r italienischen*r Staatsbürger*in beantragen, müssen ihre Pflichten bezüglich der Italienischen Republik kennen, allen voran, das Bekenntnis zu den nationalen Werten sowie tadelloses Verhalten.
Für weiterführende Möglichkeiten konsultieren Sie bitte die Homepage in italienischer Sprache