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ITALIENISCHE STAATSBÜRGERSCHAFT – Verzicht

ABTEILUNG FÜR STAATSBÜRGERSCHAFTSANGELEGENHEITEN
colonia.cittadinanza@esteri.it

Italienischen Staatsbürger*innen können freiwillig auf die italienische Staatsbürgerschaft verzichten, unter der Bedingung, dass sie ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder bereits verlegt haben, und wenn sie andere Staatsbürgerschaften besitzen gemäß Gesetz 91/1992, §11 (Art. 11, Gesetz Nr. 91 vom 5. Februar 1992).
Die Möglichkeit, auf die italienische Staatsbürgerschaft zu verzichten, kann nur von volljährigen Italiener*innen in Anspruch genommen werden.
All diejenigen, die die italienische Staatsbürgerschaft als minderjähriges Kind erhalten haben – aufgrund von Zusammenleben mit einem italienischen Elternteil, der entweder die italienische Staatsbürgerschaft bekommen oder wieder erworben hat – können auf diese verzichten (es gibt kein zeitliches Limit); aber erst sobald sie volljährig sind und unter der Bedingung, dass sie eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen (Art. 14 des Gesetzes 91/1992.

Um einen Termin für den Verzicht der italienischen Staatsbürgerschaft zu vereinbaren, muss mann einen Termin mit der Abteilung für Staatsbürgerschaftsangelegenheiten vereinbaren:
colonia.cittadinanza@esteri.it

Folgende Unterlagen sind notwendig:

  1. Auszug aus dem Geburtenregister, ausgestellt von der italienischen Heimatgemeinde (Comune in Italia), in der die Geburt erfolgt oder registriert worden ist;
  2. italienischer Reisepass und italienischer Personalausweis;
  3. deutscher bzw. ausländischer Reisepass oder Personalausweis;
  4. vom deutschen Einwohnermeldeamt ausgestellte erweiterte Meldebescheinigung;
  5. Zahlungsbestätigung der Überweisung in Höhe von € 250.- an das italienische Innenministerium Ministero dell’Interno

ZAHLUNGSEMPFÄNGER: “MINISTERO DELL’ INTERNO D.L.C.I. – CITTADINANZA”, Piazzale del Viminale, 00184 ROMA (ITALIA)
CODICE IBAN: IT54D0760103200000000809020
SWIFT CODE: BPPIITRRXXX
EUROGIRO: PIBPITRA
Verwendungszweck: Vorname Nachname Verzicht auf die italienische Staatsbürgerschaft (nome cognome rinuncia alla cittadinanza italiana)

Für den Verzicht auf die italienische Staatsangehörigkeit wird zusätzlich eine konsularische Gebühr in Höhe von 50€ erhoben (Art. 4. lett. b) des konsularischen Tarifverzeichnisses, zuletzt geändert durch gesetzesvertretendes Dekret Nr. 139/2024).