MELDEREGISTER A.I.R.E.
REGISTRIERUNG IM MELDEREGISTER A.I.R.E. FÜR IM AUSLAND LEBENDE ITALIENER*INNEN
A.I.R.E. bedeutet Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero, also Melderegister für im Ausland lebende Italiener*innen, und ist mit dem Gesetz vom 27. Oktober 1988, Nr. 470 (Legge 27 ottobre 1988, n. 470) eingeführt worden. Das Melderegister A.I.R.E. wird von den italienischen Herkunftsgemeinden auf Basis der von den konsularischen Auslandsvertretungen zur Verfügung gestellten Daten und Informationen gepflegt. Die konkrete Ausübung zahlreicher, von der italienischen Verfassung vorgesehenen Grundrechten hängt von der Registierung im Melderegister ab; falls diese folglich nicht korrekt vorgenommen wird, hat dies negative Konsequenzen zur Folge, wie z.B. beim Wahlrecht, bei Angelegenheiten im Gesundheitssektor, im Sozialwesen und Steuerrecht sowie im bürgerrechtlichen und persönlichen Bereich.