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KRAFTFAHRZEUGE – Erneuerung PKW-Führerscheinen, Validierung von Segelscheinen, Streichung aus dem italienischen Farhzeugregister P.R.A.

 

 

 

SEKRETARIAT
segreteria.colonia@esteri.it

Hier finden Sie alle Informationen zu den folgenden Themen:

1) FÜHRERSCHEIN

a) Führerschein muss erneuert werden

Innerhalb der Europäischen Union wird der Führerschein von dem Staat erneuert, in dem man seinen Wohnsitz hat.
Aus diesem Grund müssen italienische Staatbürger*innen, die seit mindestens 6 Monaten ihren Wohnsitz in Deutschland haben, auch die Erneuerung ihres Führerscheins in ihrer neuen Heimatgemeinde beantragen – und zwar LANGE BEVOR DER FÜHRERSCHEIN abläuft. Hierfür müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Personalausweis oder Reisepass;
  • 1 biometrisches Passbild;
  • der noch gültige Führerschein.

b) Führerschein ist abgelaufen, verloren oder geklaut worden

Falls der Führerschein abgelaufen ist, oder verloren oder geklaut worden ist, hat die deutsche Heimatgemeinde die Möglichkeit, die diesbzgl. Daten im europäischen Führerscheinnetzwerk RESPER (= Réseau permis de conduire) zu kontrollieren. Falls das Führerscheinnetzwerk RESPER aber nicht alle notwendigen Informationen enthalten sollte, um einen neuen Führerschein /(oder ein Duplikat) auszustellen, dann ist es auch möglich persönlich vorstellig zu werden, und zwar mit einer Bescheinigung des Amtes für Kraftfahrzeugwesen Motorizzazione Civile, die alle Führerscheindaten enthalten muss und auch die Gültigkeit derselben bestätigt.

Diese Bescheinigung über die Gültigkeit des Führerscheins kann bei jeder Niederlassung des Amtes für Kraftfahrzeugwesen Motorizzazione Civile in Italien angefordert werden:
https://www.ilportaledellautomobilista.it/web/portale-automobilista/patenti_richiesta-attestato-validita-patente

  • persönlich;
  • oder über eine vom Führerscheinbesitzer beauftragte Person (Vollmacht, stempelfreies Papier, Fotokopie eines Ausweisdokuments des Anweisenden);
  • oder per Email.

Für weiterführende Informationen zu den Kosten der Bescheinigung konsultieren Sie bitte das Online-Portal Portale dell’Automobilista unter dem oben stehenden Link.

Sobald man die Bescheinigung vom Amt für Kraftfahrzeugwesen Motorizzazione Civile bekommen hat, muss man sie der eigenen Heimatgemeinde vorlegen. Es wird geraten, sich bereits vor der Beantragung der Bescheinigung darüber zu informieren, ob auch eine Übersetzung in die deutsche Sprache benötigt wird.

2) SEGELSCHEIN

Validierung des Segelscheins

Um Ihren Segelschein validieren zu lassen, müssen Sie:

a) die Behörde (Hafenkommandatur Capitaneria di porto, Bezirks-Seeamt Ufficio circondariale marittimo oder Amt für Kraftfahrzeugwesen Ufficio Motorizzazione Civile) ausfindig machen, die Ihnen den zu validierenden Segelschein ausgestellt hat:

b) das Antragsformular ausfüllen, und zwar so wie es auf dem beigefügten Infoblatt erklärt ist;

c)  den vom Generalkonsulat ermittelten Amtsarzt kontaktieren, um sich ein Gutachten über die physische und psychische Eignung ausstellen zu lassen. Die Kosten der Untersuchung lieben bei € 60.-:

Arbeitsmedizinische Praxis Köln
Dott. Dario Segat
Gutenbergstr. 29 A
50823 Köln

Tel. +49 (0)173-7228232
Tel. +49 (0)221-16891895
Fax +49 (0)221-9727032

dario.segat@sicomed.net

d) ins Generalkonsulat Köln kommen, um sich vom Sekretariat eine Bestätigung (gratis) über die Eignung des Amtsarztes, der das Gutachten über die physische und psychische Eignung unter Punkt 2c) erstellt hat, ausstellen zu lassen; sowohl das Antragsformular als auch die Bestätigung über die Eignung des Amtsarztes müssen mit einer Gebührenmarke von jeweils € 16.- versehen werden. Diese Gebührenmarke ist im Generalkonsulat Köln leider nicht erhältlich;

e) der Behörde, die Ihren Segelschein ausgestellt hat, Ihren vollständigen Antrag auf Validierung per Post zukommen lassen. Ihr Antrag muss folgende Dokumente enthalten:

  • eine Fotokopie eines gültigen Ausweisdokuments (Reisepass oder Personalausweis);
  • eine Fotokopie des Segelscheins;
  • das Antragsformular mit Gebührenmarke (€ 16.-);
  • das Gutachten des Amtsarztes mit Gebührenmarke (€ 16.-);
  • die Bescheinigung des Generalkonsulates über die Eignung des Amtsarztes, der das Gutachten erstellt hat;

Wir raten Ihnen, vor dem postalischen Versand noch einmal die zuständige Behörde zu kontaktieren, mit der Bitte Ihre Unterlagen vorab auf Vollständigkeit zu überprüfen.

f)  die von der zuständigen Behörde erhaltene Validierungs-Marke , dann kleben Sie diese bitte auf Ihren Segelschein;

g) falls Sie hingegen wünschen, dass Ihr Segelschein durch einen Stempel anstelle der Marke validiert wird, dann müssen Sie Ihren Original-Segelschein (und nicht die Fotokopie!) einsenden. Auch in diesem Fall raten wir Ihnen, sich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen, v.a. um abzuklären, wie Sie Ihren Original-Segelschein wieder erstattet bekommen.

h) WICHTIG: die vorab genannten Bearbeitungsschritte können nicht angewendet werden für die Validierung von Segelscheinen für Personen, die keine italienische Staatsbürgerschaft besitzen. Hierfür ist die Grundvoraussetzung, dass der Inhaber des Segelscheins in Italien wohnhaft ist.

3) STREICHUNG AUS DEM ÖFFENTLICHEN FAHRZEUGREGISTER PUBBLICO REGISTRO AUTOMOBILISTICO P.R.A. IN ITALIEN VON IN DEUTSCHLAND REGISTRIERTEN ODER VERSCHROTTETEN AUTOS

Export

Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland exportieren und dort registrieren lassen wollen, dann müssen Sie die Streichung aus dem Nationalen Fahrzeugarchiv Archivio Nazionale dei Veicoli und aus dem Öffentlichen Fahrzeugregister Pubblico Registro Automobilistico beantragen, damit die Zahlungspflicht der Kfz-Steuer (bollo auto) unterbrochen werden kann.

Nach der Streichung und der damit einhergehenden Ausstellung der Exportbescheinigung Certificato di Radiazione endet die Zahlungspflicht mit dem darauf folgenden Steuerzeitraum.

Vom 1. Januar 2020 an gilt eine neue Regelung bzgl. der Streichung aus dem Öffentlichen Farhzeugregister Pubblico Registro Automobilistico (= P.R.A.) für den definitiven Export ins Ausland.
Für ins Ausland zu exportierende Fahrzeuge nach dem 1. Januar 2020:

  • muss die STREICHUNG IN ITALIEN VOR DEM EXPORT INS AUSLAND vorgenommen werden;
    sobald die Streichung aus dem P.R.A. vogenommen worden ist, kann das Fahrzeug, um die Exportgrenze zu erreichen, nur dann zirkulieren,wenn es mit dem Exportschein foglio di vai und dem provisorischen Nummernschild targa provisoria ausgestattet ist, wie von § 99 der ital. Verkehrsordnung Codice della Strada vorgesehen.
  • wenn die STREICHUNG NACH DEM EXPORT UN NACH DER REGISTRIERUNG IM AUSLAND vorgenommen wird, dann muss der Antrag auf Streichung auf jeden Fall auch dem KFZ-Serviceschalter Sportello Telematico dell’Automobilista (= STA) in Italien vorgelegt werden, ansonsten kann ein Strafgeld in Höhen von € 173 bis 695 erhoben werden, wie vom § 103, 5 der ital. Verkehrsordnung Codice della Strada vorgesehen.

Um eine Aufstellung aller einzureichenden Unterlagen einzusehen, konsultieren sie bitte die Homepage des Automobile Club d’Italia ACI: http://www.aci.it/i-servizi/guide#utili/Guida-pratiche-auto/esportazione.html

Verschrottung

Auch im Fall der Verschrottung des Fahrzeugs im Ausland, müssen Sie die Streichung aufgrund von Verschrottung “radiazione per demolizione” beantragen, um die Zahlungspflicht der Kfz-Steuer in Italien zu unterbrechen.
Für weiterführende Informationen zu den dafür notwendigen Unterlagen, konsultieren Sie bitte die Homepage des Automobile Club d’Italia ACI http://www.aci.it/i-servizi/guide-utili/guida-pratiche-auto/demolizione.html