UFFICIO POLIFUNZIONALE
1) KFZ-FÜHRERSCHEIN
a) KFZ-Führerschein muss erneuert werden
Innerhalb der Europäischen Union wird der Führerschein von dem Staat erneuert, in dem man seinen Wohnsitz hat.
Aus diesem Grund müssen italienische Staatbürger*innen, die seit mindestens 6 Monaten ihren Wohnsitz in Deutschland haben, auch die Erneuerung ihres Führerscheins in ihrer neuen Heimatgemeinde beantragen – und zwar LANGE BEVOR DER FÜHRERSCHEIN abläuft.
b) KFZ-Führerschein ist abgelaufen, verloren oder geklaut worden
Falls der Führerschein abgelaufen ist, oder verloren oder geklaut worden ist, hat die deutsche Heimatgemeinde die Möglichkeit, die diesbzgl. Daten im europäischen Führerscheinnetzwerk RESPER (= Réseau permis de conduire) zu kontrollieren. Falls das Führerscheinnetzwerk RESPER aber nicht alle notwendigen Informationen enthalten sollte, um einen neuen Führerschein / oder ein Duplikat auszustellen, dann ist es möglich, dass man zu den oben angeforderten Unterlagen auch eine Bescheinigung des Amtes für Kraftfahrzeugwesen Motorizzazione Civile vorlegen muss, die alle Führerscheindaten enthalten muss sowie die Gültigkeit desselben bestätigt.
Diese Bescheinigung über die Gültigkeit des Führerscheins kann bei jeder Niederlassung des Amtes für Kraftfahrzeugwesen Motorizzazione Civile in Italien angefordert werden:
https://www.ilportaledellautomobilista.it/web/portale-automobilista/patenti_richiesta-attestato-validita-patente
- enweder persönlich;
- oder über eine vom Führerscheinbesitzer beauftragte Person (einfache Vollmacht mit Fotokopie eines Ausweisdokuments des Vollmachtgebers);
- oder per Email.
Für weiterführende Informationen zu den Kosten der Bescheinigung konsultieren Sie bitte das Online-Portal Portale dell’Automobilista unter dem oben stehenden Link.
Sobald man die Bescheinigung vom Amt für Kraftfahrzeugwesen Motorizzazione Civile bekommen hat, muss man sie der eigenen Heimatgemeinde vorlegen. Es ist möglich, dass eine Übersetzung in die deutsche Sprache verlangt wird. Es wird deshalb geraten, dies bereits im Vorfeld mit der zuständigen Abteilung, bei der die Bescheinigung vorgelegt werden muss, abzuklären.
2) SEGELSCHEIN
Validierung des Segelscheins
Um Ihren Segelschein validieren zu lassen, müssen Sie:
a) die Behörde ausfindig machen, die Ihnen den zu validierenden Segelschein ausgestellt hat (Hafenkommandatur Capitaneria di porto, Bezirks-Seeamt Ufficio circondariale marittimo oder Amt für Kraftfahrzeugwesen Ufficio Motorizzazione Civile):
- Hafenkommandaturen (Capitanerie di porto):
http://www.guardiacostiera.gov.it/organizzazione/comandi-territoriali - Bezirksseeämter (Uffici circondariali marittimi):
http://www.guardiacostiera.gov.it/organizzazione/comandi-territoriali?CategoriaArchivio=Uffici+circondariali+marittimi&CategoriaArchivioID=31 - Ämter für Kraftfahrzeugwesen (Uffici della motorizzazione civile):
https://www.ilportaledellautomobilista.it/gms/ricerca/$N/$N;jsessionid=ZsmsrS2nE37I7LmnrWT2Xu-s.81798115-e38a-3e2b-a4e3-2d1f405827f3
b) das Antragsformular ausfüllen, und zwar so wie es auf dem beigefügten Infoblatt erklärt ist;
c) den vom Generalkonsulat ermittelten Amtsarzt kontaktieren, um sich ein Gutachten über die physische und psychische Eignung ausstellen zu lassen. Die Kosten der Untersuchung hierfür liegen bei € 60.-:
Arbeitsmedizinische Praxis Köln
Dott. Dario Segat
Gutenbergstr. 29 A
50823 Köln
Tel. +49 (0)173-7228232
Tel. +49 (0)221-16891895
Fax +49 (0)221-9727032
d) ins Generalkonsulat Köln kommen, um sich vom Sekretariat eine Bestätigung (gratis) über die Eignung des Amtsarztes, der das Gutachten über die physische und psychische Eignung unter Punkt 2c) erstellt hat, ausstellen zu lassen; sowohl das Antragsformular als auch die Bestätigung über die Eignung des Amtsarztes müssen mit einer Gebührenmarke von jeweils € 16.- versehen werden. Diese Gebührenmarke ist im Generalkonsulat Köln leider nicht erhältlich;
e) der Behörde, die unter Punkt 1) aufgeführt ist, per Post zukommen lassen:
- eine Fotokopie eines gültigen Reisepasses (oder des Personalausweises) des Segelscheinbesitzers;
- eine Fotokopie des Segelscheins;
- das Antragsformular mit Gebührenmarke (€ 16.-);
- das Gutachten des Amtsarztes mit Gebührenmarke (€ 16.-);
- die konsularische Bescheinigung über die Eignung des Amtsarztes, der das Gutachten erstellt hat;
Wir raten Ihnen, vor dem postalischen Versand noch einmal die zuständige Behörde zu kontaktieren, mit der Bitte Ihre Unterlagen vorab auf Vollständigkeit zu überprüfen.
f) sobald sie die unter 1) von der zuständigen Behörde erhaltene Validierungs-Marke erhalten haben, dann kleben Sie diese bitte auf Ihren Segelschein;
g) falls Sie hingegen wünschen, dass Ihr Segelschein durch einen Stempel anstelle der Marke validiert wird, dann müssen Sie Ihren Original-Segelschein (und nicht die Fotokopie!) einsenden. Auch in diesem Fall raten wir Ihnen, sich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen, v.a. um abzuklären, wie Sie Ihren Original-Segelschein wieder erstattet bekommen.
h) WICHTIG: die vorab genannten Bearbeitungsschritte können nicht angewendet werden für die Validierung von Segelscheinen für Personen, die keine italienische Staatsbürgerschaft besitzen. Hierfür ist die Grundvoraussetzung, dass der Inhaber des Segelscheins in Italien wohnhaft ist.
3) STREICHUNG AUS DEM ÖFFENTLICHEN FAHRZEUGREGISTER P.R.A. (= PUBBLICO REGISTRO AUTOMOBILISTICO) IN ITALIEN VON IN DEUTSCHLAND REGISTRIERTEN ODER VERSCHROTTETEN AUTOS
Export
Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland exportieren und dort registrieren lassen wollen, dann müssen Sie die Streichung aus dem Nationalen Fahrzeugarchiv Archivio Nazionale dei Veicoli und aus dem Öffentlichen Fahrzeugregister Pubblico Registro Automobilistico beantragen, damit die Zahlungspflicht der Kfz-Steuer (bollo auto) unterbrochen werden kann.
Nach der Streichung und der damit einhergehenden Ausstellung der Exportbescheinigung Certificato di Radiazione endet die Zahlungspflicht mit dem darauf folgenden Steuerzeitraum.
Vom 1. Januar 2020 an gilt eine neue Regelung bzgl. der Streichung aus dem Öffentlichen Farhzeugregister Pubblico Registro Automobilistico (= P.R.A.) für den definitiven Export ins Ausland.
- für Kraftfahrzeuge, die nach dem 01.01.2020 ins Ausland überführt werden, muss die Streichung in Italien erfolgen BEVOR das Fahrzeug exportiert wird; sobald die Streichung aus dem P.R.A. vogenommen worden ist, kann das Fahrzeug, um die Exportgrenze zu erreichen, nur dann zirkulieren, wenn es, wie von § 99 der ital. Verkehrsordnung Codice della Strada vorgesehen, mit dem Exportschein „foglio di via“ und dem provisorischen Nummernschild „targa provisoria“ ausgestattet ist;
- wenn die Streichung NACH derm Export und der Immatrikulierung im Ausland beantragt wird, dann muss der Antrag auf Streichung auf jeden Fall auch dem KFZ-Serviceschalter Sportello Telematico dell’Automobilista (= STA) in Italien vorgelegt werden, ansonsten kann, wie vom § 103, 5 der ital. Verkehrsordnung Codice della Strada vorgesehen, ein Strafgeld in Höhe von € 173 bis 695 erhoben werden;
Um eine Aufstellung aller einzureichenden Unterlagen einzusehen, konsultieren sie bitte die Homepage des Automobile Club d’Italia ACI:
http://www.aci.it/i-servizi/guide#utili/Guida-pratiche-auto/esportazione.html
Verschrottung
Auch im Fall der Verschrottung des Fahrzeugs im Ausland, müssen Sie die Streichung aufgrund von Verschrottung “radiazione per demolizione” beantragen, um die Zahlungspflicht der Kfz-Steuer in Italien zu unterbrechen.
Für weiterführende Informationen zu den dafür notwendigen Unterlagen, konsultieren Sie bitte die Homepage des Automobile Club d’Italia ACI http://www.aci.it/i-servizi/guide-utili/guida-pratiche-auto/demolizione.html