Die Registrierung im Melderegister für im Ausland wohnhafte italienische Staatsbürger*innen A.I.R.E. (= Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero) ist Recht und Pflicht des*r Staatsbürgers*in (gemäß §6 des Gesetzes L. 470/1988) und ist die Voraussetzung, um konsularische Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können, außerdem für die Ausübung folgender wichtiger Rechte, wie z. B.:
- die Möglichkeit, bei Parlamentswahlen oder Referenda per Briefwahl zu wählen, gemäß der §§ 75 und 138 der Verfassung, wie vorgesehen vom Gesetz Legge 459/2001;
- die Möglichkeit, bei Europawahlen Abgeordnete ins Europaparlament zu wählen, in eigens hierfür vom diplomatisch-konsularischen Netz eingerichteten Wahlbüros gemäß dem Gesetz Legge 18/1979;
- die Möglichkeit, Ausweis-und Reisedokumente ausgestellt zu bekommen;
- die Möglichkeit, von den dafür zuständigen Konsularbüros Bescheinigungen ausgestellt zu bekommen;
Es müssen sich beim A.I.R.E. registrieren:
- alle italienischen Staatsbürger*innen, die ihren festen Wohnsitz ins Ausland verlegen;
- alle italienischen Staatsbürger*innen, die bereits im Ausland wohnhaft sind, sei es, da sie im Ausland geboren sind, sei es aufgrund des Erwerbs der italienischen Staatsbürgerschaft;
Es müssen sich nicht beim A.I.R.E. registrieren:
- alle italienischen Staatsbürger*innen, die für einen Zeitraum von weniger als einem Kalenderjahr im Ausland sind;
- Saisonarbeiter*innen;
- Staatsbeamt*innen in Ausübung ihres Auslandsdienstes, die gemäß der Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen aus dem Jahr 1961 und der Wiener Konvention über konsularische Beziehungen aus dem Jahr 1963 gemeldet sind;
- italienische Militärs im Dienst in den Quartieren oder Strukturen der NATO im Ausland;
Mit der Registrierung im Melderegister A.I.R.E. verfällt der Anspruch auf Dienstleistungen aus dem Servizio Sanitario Nazionale und die Zuständigkeit zum Thema Krankensicherung geht auf die lokalen Gesundheitsbehörden über.
Die Eigentümer von Häusern oder anderen Immobilien in Italien, die im Melderegister A.I.R.E. eingetragen sind, können bei den zuständigen Behörden, auf Basis der von ihnen vorgegebenen Verordnungen, Reduzierungen oder Vergünstigungen für Nebenkosten und Steuern bekommen (z.B. bei der Strom-und Wasserversorgung, bei der kommunalen Abfallsteuer, bei der Grundsteuer, etc.)
Was passiert, wenn man sich nicht im Melderegister A.I.R.E. registriert:
Die Registrierung im Melderegister A.I.R.E. geschieht auf Basis der Erklärung, die der Betroffenene beim für das Gebiet zuständigen Konsularbüro innerhalb von 90 Tagen nach dem Umzug des Wohnortes gegeben hat. Die Registrierung im Melderegister A.I.R.E. bringt die Löschung aus dem Nationalen Melderegister A.P.R. (Anagrafe della Popolazione Residente) der Herkunftsgemeinde mit sich. Jeder, der melderechtlich den Gesetzesbestimmungen des Gesetzes vom 24. Dezember 1954, Nr. 1228 (Legge 24 dicembre 1954, n. 1228) sowie des Gesetzes vom 27. Oktober 1988, Nr. 470 (Legge 27 ottobre 1988, n.470) und den Durchführungsbestimmungen zu den zuvor genannten Gesetzen nicht nachkommt, muss mit verwaltungsrechtlichen Geldstrafen rechnen, wie vom Gesetz vom 30 Dezember 2023, Nr. 213 (Legge 30 dicembre 2023, n. 213) vorgesehen. Die für die Überprüfung sowie Anwendung von Strafmaßnahmen zuständige Behörde ist die Herkunftsgemeinde, in der der Gesetzesbrecher registriert ist.
Das den Gemeinden unterstellte Überprüfungs-und Sanktionsverfahren wird gemäß des Gesetzes vom 24. November 1981, Nr. 689 (L. 24 novembre 1981, n. 689) geregelt, in dem §1 wie folgt vorsieht: “Nessuno può essere assoggettato a sanzioni amministrative se non in forza di una legge che sia entrata in vigore prima della commissione della violazione”. „Keiner kann verwaltungsrechtlichen Strafmaßnahmen unterzogen werden, außer in dem Fall, dass das Gesetz vor der Begehung des Verstosses in Kraft getreten ist.“
Wie man sich im Melderegister A.I.R.E. registriert:
Der Antrag auf Registrierung im Melderegister A.I.R.E. muss über das Online-Portal FAST IT gestellt werden (verfügbar auf italienisch, deutsch, englisch, französisch, spanisch und portugiesich) vom eigenen PC aus und dann digital übermittelt werden:
- Kopie des Ausweisdokuments (Reisepass oder Personalausweis), auf dem die Unterschrift des Ausweisinhabers verzeichnet sein muss sowie eventuelle Familienmitglieder.
- Kopie der Meldebescheinigung, die nicht älter als 6 Monate sein darf, in einfacher oder erweiterter Ausführung. falls Familienmitglieder vorhanden sind.
- Ersatzerklärung, die von der Homepage heruntergeladen werden kann.
Die dem Antrag beizufügende Dokumentation im Format pdf, jpg, png und p7m und einer maximalen Größe von 1 MB pro Datei, muss in die drei dafür angelegten Felder eingefügt werden, indem man der Schritt-für-Schritt Anleitung folgt. In der Phase des Uploads ist ein Tool installiert, das automatisch die Größe der Bilder verringert, und somit eine vereinfachtere Verarbeitung der Anhänge ermöglicht.
Unter folgendem Link sind die häufigsten Fragen zum Thema erhältlich: Link
ACHTUNG! Bereits in Prenot@mi registrierte Users sind NICHT automatisch bei Fast It registriert; es ist daher notwendig sich zunächst einmal registrieren!
Die Registrierung im Melderegister A.I.R.E. ist GRATIS.
Über die Registrierung im Melderegister A.I.R.E. hinaus bittet das Online-Portal FAST IT folgende Möglichkeiten:
- Einsicht in die eigenen Meldedaten
- Wohnungswechsel innerhalb desselben Konsularbezirks
- Umzug in einen anderen Konsularbezirk
Registrierung von Minderjährigen im Melderegister A.I.R.E.
Um Neugeborene im Melderegister A.I.R.E. zu registrieren muss man vorab die Geburtsurkunde in der A.I.R.E.-Herkunftsgemeinde des italienischen Elternteils (oder der Mutter, falls beide Eltern italienische Staatsbürger*innen sind). Für weiterführende Informationen klicken Sie hier
Im Fall von Minderjährigen, die nur bei einem Elternteil wohnhaft sind, oder die an einer anderen Adresse wohnhaft sind, als der, an der die elterliche Verantwortung ausgeübt wird, muss von beiden Elternteilen eine Einverständniserklärung unterschrieben werden, die Sie hier finden.