Wir bitten Sie, für die Erbringung der folgenden Dienstleistungen (Beglaubigungen), einen Termin zu vereinbaren über das Online-Portal PRENOT@MI, bevor Sie sich ins Konsulat begeben.
Amtliche Beglaubigung der Unterschrift
Die amtliche Beglaubigung der Unterschrift wird vor einem Konsularbeamten vollzogen und besteht in der Bestätigung von Seiten der Amtsperson, dass das vorgelegte Dokument zur selben Person gehört, die es unterzeichnet hat. Um die Beglaubigung der Unterschrift durchzuführen, muss man persönlich beim Generalkonsulat vorstellig werden, und zwar mit einem gültigen Ausweisdokument und, falls möglich, der eigenen, italienischen Steuernummer Codice Fiscale. Kosten: € 20,00 (gemäß § 24 der Konsularischen Gebührentabelle).
Beglaubigung der Fotokopie
Nach Vorlage eines italienischen Dokuments im Original und in Fotokopie. Kosten: € 10,00 (gemäß § 71 der Konsularischen Gebührentabelle).
Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers
Es werdne die Unterschriften der Übersetzer*innen beglaubigt, die ihre Unterschrift und ihren persönlichen Stempel im Generalkonsulat hinterlegt haben. Zu diesem Zweck ist es notwendig, sowohl das deutsche Dokument im Original als auch die Übersetzung vorzulegen, welche folgenden Zusatz tragen muss „DIE VORLIEGENDE ÜBERSETZUNG STIMMT MIT DEM DEUTSCHEN TEXT, DER HIER IM ANHANG BEIGEFÜGT IST, ÜBEREIN“ und vom selben Übersetzer zusammengefügt und versiegelt sein müssen.
Hier finden Sie die abrufbare Liste der Übersetzer*innen, die ihre Unterschrift beim Generalkonsulat hinterlegt haben.
Kosten: € 24,00 für jede zu legalisierende Unterschrift (gemäß § 69 der Konsularischen Gebührenordnung).
Bestätigungen bezüglich von Gesetzen oder Gewohnheitsrechten in Italien oder dem Wohnsitzstaat können per Email eingeholt werden. Kosten: € 66,00 (gemäß § 65 der Konsularischen Gebührenordnung).