Die italienische Steuernummer Codice Fiscale dient zur Identifizierung des Staatsbürgers bei Behördengängen und bei der Öffentlichen Verwaltung in Italien und wird von der Steuerbehörde Agenzia delle Entrate ausgestellt.
Die italienischen Konsularbüros sind autorisiert, Steuernummern auszustellen, aber nur für natürliche Personen mit Wohnsitz im dafür zuständigen Konsularbezirk – sowohl für italienische als auch für ausländische Staatsbürger.
ACHTUNG! Der Codice Fiscale wird automatisch auf den elektronischen Personalausweis
Carta d’Identità Elettronica (CIE) aufgedruckt.
Die italienischen Konsularbüros sind nicht autorisiert, Steuernummern Codici Fiscali für juristische Personen auszustellen.
In diesem Fall ist der Antrag direkt an die Steuerbehörde Agenzia delle Entrate zu richten:
https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/web/guest/schede/istanze/codice-fiscale-modello-aa5_6/modello-e-istruzioni-cf-aa5_6
1) Antragstellung für die Bescheinigung der Zuweisung der Steuernummer Codice Fiscale für im Melderegister A.I.R.E. (Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero) eingetragene, italienische Staatsbürger (natürliche Personen) im für sie zuständigen Konsularbezirk:
Seit dem 15. Juli 2024 können im Melderegister A.I.R.E. ordnungsgemäß eingetragene, italienische Staatsbürger im Konsularbezirk des itelienischen Generalkonsulats in Köln die Bescheinigung über die Zuweisung der Steuernummer Codice Fiscale direkt über das Online-Portal Fast-It beantragen:
Hierfür muss man:
- sich beim Online-Portal FAST IT registrieren oder anmelden – ACHTUNG! Bereits in Prenot@mi registrierte Users sind nicht automatisch auch bei Fast IT registriert;
- zuerst “Consular and AIRE registry” und dann “Request Fiscal Code” anklicken;
- die Daten bestätigen und den Antrag abschicken;
- selbständig die Bescheinigung über die Zuweisung der Steuernummer herunterladen (download).
Falls es nicht gelingt, die Bescheinigung über die Zuweisung der Steuernummer herunterzuladen, dann muss man:
- sich auf dem Online-Portal FAST IT registrieren, oder, falls man schon einen eigenen, aktiven Account haben sollte, sich mit den eigenen Zugangsdaten beim Online-Portal FAST IT anmelden;
- im zweiten Schritt auf „Consular and AIRE registry“ klicken und anschliessend auf „View your eprsonal file in the Consular Registry“;
- innerhalb von zwei Arbeitstagen ab Antragstellung wird man im eigenen Postfach eine Nachricht mit der Bestätigung über die Nutzung des Online-Dienstes erhalten;
- schließlich muss man sich erneut beim Online-Portal FAST IT anmelden und der im ersten Punkt erklärten Prozädur noch einmal folgen.
2) Antrag auf Ausstellung einer Plastikkarte (tesserino plastificato)
Um die Steuernummer auf einer Plastikkarte (tesserino plastificato) zu beantragen, müssen Sie das hier herunterladbare Formular ausfüllen und den darauf vermerkten Hinweisungen folgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Konsulate nicht selbst direkt die Plastikkarte der Steuernummer ausstellen können, sondern nur den Antrag an die Steuerbehörde Agenzia delle Entrate nach Italien weiterleiten. Die Ausstellungszeit für die Plastikkarte der Steuernummer wird auf ca. 6-8 Wochen geschätzt. Die Konsulate können allerdings keinen Einfluss auf eine zügigere Bearbeitung des Antrags nehmen.
Hiermit wird darauf hingewiesen, dass der vom Konsulat erstellte Ausdruck der Bescheinigung über die Zuteilung der Steuernummer, versehen mit dem Stempel und der Unterschrift der diplomatisch-konsularischen Vertretung, die gleiche Wertigkeit hat wie die Plastikkarte (tesserino plastificato).
Aus diesem Grund ist es ratsam – vor allem in dringenden Fällen! – den Druck der Bescheinigung der Steuernummer Codice Fiscale zu beantragen.
ITAL. STEUERNUMMER CODICE FISCALE – Antragsformular_zweisprachig