Diese Website verwendet notwendige technische und analytische Cookies.
Wenn Sie die Navigation fortsetzen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies.

REISEDOKUMENTE – Der elektronische Personalausweis Carta d’Identità Elettronica CIE

PASS – UND AUSWEISANGELEGENHEITEN
Ab 1. Oktober 2020 stellt das Generalkonsulat der Italienischen Republik in Köln elektronische Personalausweise (CIE) im Plastikkartenformat aus.

Ab 10. September 2020 können keine Anträge auf Ausstellung von Personalausweisen in Papierform (CIC) mehr gestellt werden. Anträge, die nach diesem Datum eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Ab 15. September 2020 gilt für den Antrag auf die Ausstellung des CIE das nachfolgend beschriebene Terminbuchungsverfahren (Achtung: eine Beantragung des CIE ohne Termin direkt am Schalter ist nicht möglich).

1) Was ist ein elektronischer Personalausweis?

Der Personalausweis ist ein persönliches Ausweisdokument, das zur Identifizierung und für Reisen innerhalb der Europäischen Union, in einige Schengen-Staaten (z.B. Island, Norwegen und die Schweiz) sowie in weitere Länder, mit denen bilaterale Abkommen bestehen (siehe einzelne Länderübersichten “schede Paese” auf der Internetseite www.viaggiaresicuri.it) gültig ist.

Der elektronische Personalausweis (CIE) ist der neue Personalausweis im Scheckkartenformat. Er erfüllt die gleichen Funktionen wie der Personalausweis in Papierform und gibt außerdem Zugang zu den Online-Diensten der italienischen Behörden.

2) Für wen kann der elektronische Personalausweis ausgestellt werden?

Das Generalkonsulat der Italienischen Republik in Kölnkann den Personalausweis nur italienischen Staatsbürgern mit rechtmäßigem Wohnsitz in ihrem Konsularbezirk ausstellen, die im Einwohnermelderegister des Generalkonsulats Köln eingetragen sind und deren persönliche Daten bereits im Register der im Ausland ansässigen Italiener (A.I.R.E.) (Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero) des Innenministeriums verzeichnet sind.

Wer nicht im A.I.R.E. registriert ist, muss zunächst über das FAST IT-Portal (in italienischer Sprache) seine Eintragung veranlassen und seine Eintragung in dieses Register durch die zuständige italienische Meldegemeinde abwarten, bevor er einen Antrag stellen kann (bei Bürgern, die nicht im A.I.R.E. registriert sind, bleibt die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Personalausweises bei der Wohnsitzgemeinde).

Unerlässliche Voraussetzung für die Eintragung von im Ausland geborenen italienischen Staatsangehörigen in die A.I.R.E.-Datenbank ist, dass die Geburtsurkunde bereits ins Personenstandsregister der entsprechenden Gemeinde übertragen wurde.

Hat sich die Wohnadresse (im Vergleich zur der Konsulardienststelle mitgeteilten Adresse), geändert, muss die Adressänderung über das FAST IT-Portal beantragt werden.

Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt des CIE ist der Besitz einer von der Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) bestätigten Steuernummer. Besitzt der Antragsteller keine Steuernummer oder ist diese nicht bestätigt, so veranlasst die Konsularkanzlei die Beantragung über die Steuerbehörde.

3) Ab wann kann ein elektronischer Personalausweis (CIE) beantragt werden?

Terminanfragen für die Ausstellung eines elektronischen Personalausweises können ab 10 September 2020 gestellt werden.

4) Wie wird der elektronische Personalausweis (CIE) beantragt?

Die Beantragung eines Termins für die Ausstellung des elektronischen Personalausweises muss über die Online-Reservierungsplattform PRENOT@MI erfolgen.

5) Wie vereinbart man einen Termin auf der Online-Reservierungsplattform PRENOT@MI?

Wenn Sie auf der Plattform PRENOT@MI bereits als Nutzer registriert sind, klicken Sie auf den Button „login utente già registrato“ (Login registrierte Nutzer) und geben ihre Zugangsdaten ein:

  • Username: Ihre E-Mail-Adresse
  • Password: das bei Ihrer Registrierung gewählte Passwort

Sie gelangen so zur Seite mit dem aktuellen Dienstleistungsangebot. Dort wählen Sie den Service „Carta di Identità“ (Personalausweis) aus und tragen die Daten der Person ein, für die der Personalausweis bestimmt ist (sog. Antragsteller “richiedente”). Wenn der Termin also der Verlängerung eines Personalausweises für ein Kind dienen soll, so müssen bei den Daten für den Termin die Daten des Kindes angegeben werden, auch wenn die Person, die den Termin bucht, faktisch ein Elternteil ist.

Sie gelangen dann zum Terminkalender und können dort ein Ihnen passendes Datum auswählen.

Achtung: Wenn der Nutzer bereits registriert ist, aber bei einem anderen Konsulat, so muss er vor der Terminvereinbarung den Ortswechsel eingeben. Hierfür ist nach dem Einwählen in das eigene Nutzerkonto auf der ersten Seite links der entsprechende Button Ortswechsel “cambia sede” anzuklicken.

Wenn Sie ein neuer Nutzer sind, müssen sie sich zunächst auf dem Portal registrieren. Klicken Sie hierfür auf “Registrazione nuovo utente” (Registrierung für neue Nutzer). Nach Abschluss der Registrierung gehen Sie wieder in den Bereich „prenotazione“ (Terminreservierung) und geben Ihre Nutzerdaten ein. Sie erhalten dann Zugang zum Dienstleistungsangebot und gehen weiter vor wie oben angegeben.

Ab dem Zeitpunkt der Terminbuchung vergehen mindestens fünfzehn Tage, die notwendig sind, damit die Konsulardienststelle die Personendaten überprüfen kann, um eventuelle Abweichungen zwischen den beim Konsulat vorliegenden Daten und den Daten bei der italienischen Gemeinde zu bereinigen und festzustellen, ob Gründe vorliegen, die einer Ausstellung des Dokuments entgegenstehen.

ACHTUNG: Sollten sich bei den Überprüfungen Anhaltspunkte ergeben, die eine Ausstellung des CIE (vorübergehend oder dauerhaft) verhindern, kontaktiert die Konsulardienststelle den Betreffenden, um den Termin abzusagen.

6) Kann man den Termin für eine andere Person buchen?

Ja, die Möglichkeit besteht. Um die notwendigen Überprüfungen zu ermöglichen, müssen bei der Terminbuchung jedoch die Daten aller Personen angegeben werden, die einen CIE erhalten sollen (Antragsteller). Wenn am Schalter Personen vorsprechen, deren Daten bei der Terminbuchung nicht ins System eingegeben wurden, kann der CIE-Antrag nicht weiterbearbeitet werden.

Bei minderjährigen Kindern kann der Elternteil von seinem Nutzerkonto aus einen Termin für das Kind buchen. In diesem Fall müssen Sie in dem für den Termin auszufüllenden Formular die erste Frage „L’appuntamento è per“ (der Termin ist für) mit der Angabe „mio figlio“ (mein Kind) beantworten und dann die Daten des Kindes und nicht des Elternteils, der das Formular ausfüllt, eingeben.

Wenn Sie einen Termin für ein anderes Familienmitglied buchen möchten, können Sie sich dementsprechend mit Ihrem Konto anmelden, im Feld „L‘appuntamento è per“ (Termin ist für) „un altro familiare” (ein anderes Familienmitglied) auswählen und dann mit der Eingabe aller Daten zu diesem Familienmitglied (das ja der Antragsteller sein wird) fortfahren.

Das System erlaubt es Ihnen auch, einen Mehrfachtermin, d.h. am selben Datum für sich und andere zu buchen. In diesem Fall besteht das auszufüllende Formular aus mehreren Teilen (gegebenenfalls müssen Sie nach unten scrollen) und erfordert das Ausfüllen eines Datenblatts für jede Person, die einen Termin am selben Datum wünscht, d.h. für den ersten Antragsteller und dann für jeden weiteren Antragsteller.

7) Welche Unterlagen muss man beim Termin zur Beantragung des CIE mitbringen?

Am Tag des Termins muss der Antragsteller Folgendes vorlegen:

  • den früheren Personalausweis (falls Sie keinen haben; ein anderes Ausweisdokument, falls Sie kein anderes Ausweisdokument haben, zwei Zeugen); falls der CIE für einen Minderjährigen beantragt wird, muss auch der begleitende Elternteil ein Ausweisdokument vorlegen.
  • Ist der Antragsteller aufgrund von Diebstahl oder Verlust nicht mehr im Besitz des vorherigen Dokuments, muss beim Termin das Diebstahl- oder Verlustanzeigeformular vorgelegt werden, ebenso die bei den deutschen Behörden (Polizei oder Fundbüro der Gemeinde) erstattete Anzeige. Diese kann auch online bei der Internetwache erstattet werden; der Beleg kommt einige Tage später per Post).

Für den CIE entstehen Ihnen folgende Kosten. Bezahlung an der automatischen Kasse im Generalkonsulat, entweder in bar oder mit EC-Karte:
     > € 21,95 im Falle einer Erstausstellung;
     > € 27,11 im Falle eines Duplikats

8) Welche Schritte werden am Tag des Termins durchgeführt?

Am Tag des Termins nimmt der Konsularbeamte die im vorangegangenen Punkt angegebenen Unterlagen entgegen. Er nimmt die Erkennung und Verifizierung des Fotos vor und nimmtdie Fingerabdrücke und die Unterschrift (außer bei Minderjährigen unter 12 Jahren) auf.

Minderjährige unter 12 Jahren müssen ebenfalls anwesend sein, da ihre Identifizierung durch den Konsularbeamten erforderlich ist. Minderjährige müssen immer von einem ihrer Elternteile oder dem Träger der elterlichen Verantwortung begleitet werden.

9) Wie erhalte ich den elektronischen Personalausweis?

Der CIE wird vom Innenministerium ausgestellt und von der Staatsdruckerei (Istituto Poligrafico e Zecca dello Stato) hergestellt. Diese schickt ihn per Einschreiben an die vom Antragsteller angegebene Wohnadresse (oder Anschrift). Außer in Sonderfällen sollte die CIE innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag des Termins auf dem Postweg eintreffen (das Einschreiben kann über den Tracking-Code selbst online verfolgt werden).

Bei Nichtzustellung wird die Sendung, nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist bei der Post, an die Staatsdruckerei in Rom zurückgeschickt, die die CIE beim zweiten Versand direkt dem Generalkonsulat zukommen lässt.

10) Wie lange ist der Personalausweis gültig?

Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises variiert je nach Alter des Inhabers und beträgt:

  • 3 Jahre für Minderjährige im Alter zwischen 0 und 3 Jahre;
  • 5 Jahre für Minderjährige im Alter zwischen 3 Jahren und dem Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre);
  • 10 Jahre ab einem Alter von 18 Jahren.

11) Kann mein Personalausweis geändert werden?

Nein. Der Personalausweis ist ein Identitätsdokument, keine Wohnsitzbescheinigung und kein Personenstandsdokument. Es ist nicht möglich, die Adresse auf dem Personalausweis zu aktualisieren. Hat sich die Adresse geändert, so sollten Sie eine Kopie der von den deutschen Behörden ausgestellten Anmeldebestätigung oder Meldebescheinigung mitführen.

12) Können verheirateten Frauen den Familiennamen ihres Mannes eintragen lassen?

Nein, das ist leider nicht möglich.
________________________________________________________________________________

Kontaktdaten der Passabteilung:
E-Mail-Adresse: passaporti.colonia@esteri.it