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REISEDOKUMENTE – Der elektronische Personalausweis (CIE)

PASS – UND AUSWEISANGELEGENHEITEN

Ab dem 03. August 2026 sind die Papier-Personalausweise „Carte d’identità cartacee“ nicht mehr gültig.

Für Bürger ab 70 Jahren ist der elektronische Personalausweis (CIE), der am oder nach dem 30. Juli 2026 ausgestellt wird, unbegrenzt gültig.

Wir bitten Sie hiermit folglich, einen Termin für die Ausstellung eines elektronischen Personalausweises „Carta d’identità elettronica“ (CIE)
über das Online-Portal Prenot@mi zu vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass derzeit folgende Vorzugskanäle aktiv sind:

1) CIE – Was ist das und wie wird es ausgestellt?
Der italienische Personalausweis (CIE) ist ein multifunktionales Dokument, das vom italienischen Innenministerium ausgestellt und von der staatlichen Druckerei und Münzprägeanstalt (IPZS) hergestellt wird (weitere Informationen finden Sie auf der Website des Innenministeriums):

  • Er dient als Identitätsnachweis;
  • er ist ein gültiges Reisedokument für Reisen innerhalb der Europäischen Union und in andere Staaten, mit denen entsprechende Abkommen bestehen (siehe die jeweiligen Länderprofile auf der Website www.viaggiaresicuri.it);
  • er enthält die italienische Steuernummer und kann zur Beantragung einer digitalen Identität über das SPID-System (System für öffentliche digitale Identität) verwendet werden, mit dem der Zugang zu Dienstleistungen italienischer Behörden ermöglicht wird.

Das italienische Generalkonsulat in Köln stellt Personalausweise ausschließlich an italienische Staatsbürger aus, die ihren Wohnsitz im Konsularbezirk haben, in den Konsularakten eingetragen und im A.I.R.E. (Register der im Ausland lebenden Italiener) registriert sind.

  • Personen, die nicht im A.I.R.E. angemeldet sind, müssen zunächst ihren Meldestatus über das „Fast It“-Portal regulieren und – vor der Antragstellung – abwarten, bis sie von der zuständigen italienischen Gemeinde in das Register aufgenommen wurden (für nicht im A.I.R.E. registrierte Bürger bleibt die Wohnsitzgemeinde für die Ausstellung des Personalausweises zuständig). Weitere Informationen zu den Personengruppen, die von der AIRE-Registrierungspflicht ausgenommen sind, finden Sie auf der Seite MELDEREGISTER A.I.R.E. – Anmeldung – Consolato Generale d’Italia a Colonia.

Für die Eintragung in die A.I.R.E.-Datenbank müssen im Ausland geborene italienische Staatsbürger sicherstellen, dass ihre Geburtsurkunde bereits in die Geburtsregister der zuständigen Gemeinde eingetragen wurde.

Im Falle von Neugeborenen informieren Sie sich bitte über die neuen Bestimmungen zur Staatsbürgerschaft sowie die erforderlichen Unterlagen auf der Seite STANDESAMT – Geburt (Registrierung der Geburt eines minderjährigen Kindes vom im Ausland lebenden Italiener*innen) – Consolato Generale d’Italia a Colonia des Italienischen Generalkonsulats in Köln.

  • Wenn sich Ihre Wohnanschrift geändert hat (im Vergleich zu der dem Konsulat zuvor gemeldeten Adresse), müssen Sie eine Adressaktualisierung über das „Fast It“-Portal beantragen. Auf demselben Portal können Sie auch die aktuell in den konsularischen Unterlagen geführte Adresse überprüfen.

BITTE BEACHTEN SIE! Da es sich um zwei getrennte Portale handelt, sind Nutzer, die bereits bei „Prenot@mi“ registriert sind, NICHT automatisch auch bei „Fast It“ registriert!

 

2) CIE – Wie beantrage ich ihn?

Anträge auf den elektronischen Personalausweis (CIE) müssen ausschließlich über die Plattform Prenot@Mi eingereicht werden.

a) Für bereits registrierte Nutzer
Wenn Sie bereits auf der Plattform Prenot@Mi registriert sind, klicken Sie auf das Feld „Anmeldung für registrierte Nutzer“ (registered user login) und geben Sie Ihre Zugangsdaten ein:

    • Benutzername: Ihre E-Mail-Adresse
    • Passwort: das bei der Registrierung festgelegte Passwort

Sie gelangen anschließend zur Seite mit den verfügbaren Diensten; wählen Sie den Dienst „Personalausweis“ (Identity Card) aus und füllen Sie das Formular mit den Daten der Person aus, für die der Ausweis beantragt wird (der „Antragsteller“). Wenn der Termin also zur Erneuerung des Ausweises eines Kindes dient, müssen die Daten des Kindes für den Termin eingegeben werden, auch wenn der Elternteil die Buchung vornimmt.
Danach gelangen Sie zum Terminkalender und können einen für Sie passenden Termin auswählen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie bereits registriert sind, jedoch bei einem anderen Konsulat, müssen Sie Ihren Standort ändern, bevor Sie mit der Terminanfrage fortfahren; wählen Sie hierfür die Option „Standort ändern“ (change location), die sich auf der linken Seite der Startseite nach dem Einloggen in Ihr Konto befindet.

b) Für neue Nutzer
Als neuer Nutzer müssen Sie sich zunächst im Portal registrieren, indem Sie auf „Neue Nutzerregistrierung“ klicken. Nach der Registrierung kehren Sie bitte zum Buchungssystem zurück und geben Ihre Zugangsdaten ein, um auf die Seite mit den angebotenen Dienstleistungen zuzugreifen und wie oben beschrieben fortzufahren.

Zwischen Antragstellung und Terminvergabe vergehen mindestens fünfzehn Tage. Diese Zeit benötigt das Konsulat, um Ihre persönlichen Daten zu überprüfen, etwaige Unstimmigkeiten zwischen den konsularischen und den bei der italienischen Gemeinde geführten Unterlagen zu klären und sicherzustellen, dass der Ausstellung des Dokuments nichts im Wege steht.

HINWEIS: Sollten die Prüfungen Probleme aufdecken, die die Ausstellung der CIE (vorübergehend oder dauerhaft) verhindern, wird der italienische Staatsbürger vom Konsulat kontaktiert, um den Termin abzusagen.

c) Für eine andere Person

Sie können auch einen Termin für eine andere Person vereinbaren. Um jedoch die erforderlichen Prüfungen zu ermöglichen, müssen die Daten aller Personen, die die CIE benötigen (Antragsteller), bereits bei der Terminanfrage angegeben werden.
Erscheinen Personen, deren Daten bei der Terminbuchung nicht im System erfasst wurden, werden diese nicht in die Lokale des Generalkonsulats nicht reingelassen.

Bei minderjährigen Kindern kann ein Elternteil über das eigene Konto einen Termin für das Kind vereinbaren. Dabei muss der Elternteil im Terminformular bei der ersten Frage („Der Termin ist für“) die Option „mein Kind“ auswählen und anschließend die Daten des Kindes anstelle der eigenen eingeben.

Ebenso können Sie bei der Buchung eines Termins für ein anderes Familienmitglied Ihr eigenes Konto nutzen, im Feld „Der Termin ist für“ die Option „ein anderes Familienmitglied“ auswählen und anschließend alle Daten dieses Familienmitglieds (das als eigentlicher Antragsteller fungiert) eingeben.

Das System ermöglicht auch die Buchung eines Sammeltermins – also eines Termins am selben Tag für Sie selbst und weitere Personen. In diesem Fall besteht das Formular aus mehreren Abschnitten (Sie müssen auf dem Bildschirm nach unten scrollen); für jede Person, die an diesem Tag einen Termin wahrnehmen möchte, muss ein eigener Dateneingabebereich ausgefüllt werden: zunächst für den Hauptantragsteller und anschließend für jeden weiteren Antragsteller.

 

3) Welche Unterlagen muss man beim Termin zur Beantragung des CIE mitbringen?

Am Tag des Termins muss der Antragsteller Folgendes vorlegen:

  • den früheren Personalausweis (falls Sie keinen haben; ein anderes Ausweisdokument, falls Sie kein anderes Ausweisdokument haben, zwei Zeugen); falls der CIE für einen Minderjährigen beantragt wird, muss auch der begleitende Elternteil ein Ausweisdokument vorlegen.
  • Ist der Antragsteller aufgrund von Diebstahl oder Verlust nicht mehr im Besitz des vorherigen Dokuments, muss beim Termin die bei den deutschen Behörden (Polizei oder Fundbüro der Gemeinde) erstattete Anzeige. Diese kann auch online bei der Internetwache erstattet werden; der Beleg kommt einige Tage später per Post).
  • Für den CIE entstehen Ihnen folgende Kosten. Bezahlung mit EC-Karte an der automatischen Kasse im Generalkonsulat, oder mit Überweisung aufs Bankkonto des Generalkonsulats (hier die Bankdaten):

     > € 21,95 im Falle einer Erstausstellung;
     > € 27,11 im Falle eines Duplikats.

Am Tag des Termins nimmt der Konsularbeamte die erforderlichen Unterlagen entgegen, überprüft die Identität sowie das Foto des Antragstellers und erfasst Fingerabdrücke sowie eine Unterschrift (ausgenommen bei Kindern unter 12 Jahren).

Auch Kinder unter 12 Jahren müssen persönlich erscheinen, da der Beamte ihre Identität überprüfen muss. Minderjährige müssen stets von einem Elternteil oder der sorgeberechtigten Person begleitet werden. Für die Ausstellung des Dokuments ist eine Einverständniserklärung beider Elternteile – beziehungsweise aller Personen, die das Sorgerecht ausüben – erforderlich.

4) Wie erhalte ich den elektronischen Personalausweis und wie lange ist er gültig?

Der CIE wird vom Innenministerium ausgestellt und von der Staatsdruckerei (IPZS) hergestellt. Diese schickt ihn per Einschreiben an die vom Antragsteller angegebene Wohnadresse (oder Anschrift). Außer in Sonderfällen sollte die CIE innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag des Termins auf dem Postweg eintreffen (das Einschreiben kann über den Tracking-Code selbst online verfolgt werden).

Bei Nichtzustellung wird die Sendung, nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist bei der Post, an die Staatsdruckerei in Rom zurückgeschickt, die die CIE beim zweiten Versand direkt dem Generalkonsulat zukommen lässt.

Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises variiert je nach Alter des Inhabers und beträgt:

  • 3 Jahre für Minderjährige im Alter zwischen 0 und 3 Jahre;
  • 5 Jahre für Minderjährige im Alter zwischen 3 Jahren und dem Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre);
  • 10 Jahre ab einem Alter von 18 Jahren.

 

5) Häufig gestellte Fragen

a) Kann ich meinen Personalausweis ändern lassen?
Nein. Der Personalausweis ist ein Dokument zum Nachweis der Identität, nicht des Wohnsitzes oder des Personenstands. Es ist nicht möglich, die auf dem Ausweis vermerkte Adresse zu aktualisieren. Bei einem Wohnsitzwechsel kann der italienische Staatsangehörige eine Kopie der von den deutschen Behörden ausgestellten Wohnsitzbescheinigung (Anmeldebestätigung oder Meldebescheinigung) mit sich führen.

 

b) Muss ich eine neue Karte beantragen, wenn ich umziehe?

Nein. Der Personalausweis dient dem Identitätsnachweis, nicht dem Wohnsitznachweis.

 

c) Können verheiratete Frauen den Nachnamen ihres Ehemannes angeben?

Nein, das ist leider nicht möglich.