PASS – UND AUSWEISANGELEGENHEITEN
passaporti.colonia@esteri.it
Zum Termin muss der*die Antragsteller*in folgende Unterlagen mitbringen:
- den vorigen Personalausweis (falls man keinen besitzt, alternativ ein anderes Ausweisdokument; falls man kein anderes Ausweisdokument besitzt, zwei Zeugen); falls der elektronische Personalausweis CIE (Carta d’Identità Elettronica) für eine*n Minderjährigen ausgestellt werden soll, dann muss auch der begleitende Elternteil ein Ausweisdokument vorlegen;
- 1 biometrisches Foto (aktuell, frontal, in Farbe);
- falls der andere Elternteil kein EU-Bürger ist, dann muss seine Unterschrift auf der Einverständniserklärung atto di assenso beglaubigt werden; entweder im Generalkonsulat direkt beim Termin, oder bei der deutschen Heimatgemeinde oder in einem anderen, öffentlichen Büro oder beim Notat. Um die Richtigkeit der vorgelegten Einverständniserklärung atto di assenso zu verifizieren, ist es unabdingbar, dass der*die Minderjährige im Melderegister A.I.R.E. (Anagrafe Italiani Residenti all’Estero) für im Ausland lebende Italiener*innen registriert ist, oder dass das Originale der Geburtsurkunde, aus der Mutterschaft und Vaterschaft des Minderjährigen hervorgehen, vorgelegt wird;
- falls der*die Antragsteller*in kein voriges Ausweisdokument mehr hat aufgrund von Diebstahl oder Verlust, dann muss man beim Termin die Diebstahl- bzw. Verlustanzeige vorlegen, die mittels des Online-Portals „Internetwache“ gemacht worden ist; jedes Bundesland hat seine eigene Homepage; die Anzeigenstellung wird nach einigen Tagen per Post bestätigt;
- Die Bezahlung des elektronischen Personalausweises Carta d’Identità Elettronica CIE gschieht mittels automatischer Kasse, sowohl in bar als auch mit EC-Karte.
Der elektronische Personalausweis Carta d’Identità Elettronica CIE kostet:
> € 21,95 bei Erstausstellung oder Verlängerung;
> € 27,11 bei Ausstellung eines Duplikats (= ein neuer, elektronischer Personalausweis CIE, der 180 Tage vor Ablauf des vorigen und aufgrund von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des vorigen ausgestellt werden muss).
Am Tag des Termins nimmt der*die Mitarbeiter*in des Konsulats die oben genannten unterlagen entgegen, überprüft das Passfoto und nimmt die digitalen Fingerabdrücke sowie die Unterschrift des*r Antragstellers*in (dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren).
Anche i minori di età inferiore ai 12 anni devono essere presenti, perché è necessaria la loro identificazione da parte del funzionario dell’ufficio. I minori devono essere sempre accompagnati da uno dei genitori o comunque dal titolare della responsabilità genitoriale.
Auch Kinder unter 12 Jahren müssen persönlich vorstellig werden, da sie durch den Konsularbeamten identifiziert werden müssen.
Die Minderjährigen müssen immer von einem Elternteil begleitet werden oder von einer Person, die über das Sorgerecht verfügt.