PASS – UND AUSWEISANGELEGENHEITEN
passaporti.colonia@esteri.it
Der Personalausweis ist ein persönliches Ausweisdokument, das dazu dient, sich identifizieren und in der Europäischen Union reisen zu können, sowie auch in einigen Ländern, die dem Schengen-Abkommen beigetreten sind (wie z.B. Island, Norwegen und die Schweiz) und in anderen Ländern, mit denen bilaterale Abkommen geschlossen worden sind (siehe die einzelnen Länderinformationen auf der Homepage www.viaggiaresicuri.it).
Der elektronische Personalausweis Carta d’Identità Elettronica (CIE) ist der neue Personalausweis in Scheckkartenformat;
über die normalen Funktionen des Personalausweises in Papierform hinaus, kann man mittels der CIE auch alle Online-Dienste der italienischen Öffentlichen Verwaltung Pubbliche Amministrazione Italiane in Anspruch nehmen.
Das Generalkonsulat der Italienischen Republik in Köln kann den Personalausweis exklusiv nur den italienischen Bürger*innen ausstellen, die auch in diesem Konsularbezirk ihren festen Wohnsitz haben und die im Melderegister A.I.R.E. (Anagrafe Italiani Residenti all’Estero) für im Ausland lebende Italiener*innen des italienischen Innenministeriums Ministero dell’Interno registriert sind.
Wer nich im Melderegister A.I.R.E. (Anagrafe Italiani Residenti all’Estero) für im Ausland lebende Italiener*innen registriert ist, der muss zuerst seinen meldeamtlichen Eintrag aktualisieren, und zwar mittels des Online-Portals FAST IT. Anschliessend muss er abwarten, bis die zuständige Heimatgemeinde in Italien ihn in dieses Melderegister übernommen hat. Für italienische Staatsbürger*innen, die nicht im Melderegister A.I.R.E (Anagrafe Italiani Residenti all’Estero) für im Ausland lebende Italiener*innen eingetragen sind, liegt die Zuständigkeit für die Ausstellung des Personalausweises bei der italienischen Heimatgemeinde).
Um sich in der Datenbank Melderegister A.I.R.E. (Anagrafe Italiani Residenti all’Estero) registrieren zu können, ist es für im Ausland geborene, italienische Staatsbürger*innen unabdingbar, dass die Geburtsurkunde bereits in den Registern des Standesamtes der Heimatgemeinde registriert worden ist.
Falls die Adresse des Wohnsitzes geändert sein sollte (und zwar in Bezug auf diejenige, die dem Konsularbüro bereits mitgeteilt worden ist), dann ist es wichtig, diese mittels des Online-Portals FAST IT zu aktualisieren.
Außerdem muss man für den elektronischen Personalausweis Carta d’Identità Elettronica CIE auch eine vom italienischen Finanzamt Agenzia delle Entrate validierte Steuernummer Codice Fiscale besitzen. Falls der*die italienische Mitbürger*in keine Steuernummer Codice Fiscale besitzt oder diese noch nicht validiert worden ist, dann kümmert sich direkt das Konsularbüro um die Beantragung einer Steuernummer beim italienischen Finanzamt Agenzia delle Entrate.