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REISEDOKUMENTE – Einwilligungserklärung der Eltern zur Ausstellung eines Reisepasses / elektronischen Personalausweises CIE für minderjährige Kinder

Die Einwilligungserklärung Atto di assenso ist eine persönliche Erklärung, die der*die Elternteil*e (oder Betreuer*in oder Sorgeberechtigte*r) unterschreiben, mit dem Zweck, gemäß des italienischen Gesetzes Legge n. 11185/1967, einem minderjährigen Kind einen Reisepass und/ oder einen elektronischen Personalausweis CIE auszustellen.

Für die Einwilligungserklärung Atto di assenso kann man:

1) entweder: dieses Formular ausfüllen:
Modulo_Atto di assenso -Rilascio Passaporto / CIE – a figlio minorenne

2) oder: eine Ersatzerklärung Dichiarazione sostitutiva di certificazione verfassen.

An die Einwilligungserklärung oder die Ersatzerklärung muss eine Fotokopie eines gültigen Ausweisdokuments der Person angehängt werden, die die Erklärung unterschreibt (entweder die gesamte Seite des Reisepasses, auf dem die Unterschrift sichtbar ist, oder aber die Vorder-und Rückseite des Personalausweises).

Falls die Person, die die Einwilligungs – oder Ersatzerklärung unterschreibt kein*e EU-Bürger*in ist, dann muss die Unterschrift auf der Einverständniserklärung oder der Ersatzerklärung im Generalkonsulat beglaubigt werden. Falls einer der beiden Elternteile verstorben sein sollte, dann muss die Sterbeurkunde vorgelegt werden.

Nach vorheriger Überprüfung kann der Generalkonsul der Italienischen Republik in Köln in seiner Funktion als Betreuungsrichter der in seinem Konsularbezirk wohnhaften Minderjährigen mit einem diesbezüglichen Konsulardekret die Ausstellung des Reisepasses und/oder des elektronischen Personalausweises (CIE) genehmigen, falls einer der beiden Elternteile die Einwilligungserklärung oder aber die Ersatzerklärung nicht unterschreiben will oder kann.