PASS- UND AUSWEISANGELEGENHEITEN
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Die Einverständniserklärung atto di assenso ist eine von der italienischen Gesetzgebung vorgesehene Erklärung, die ein Elternteil ausfüllen und unterschreiben muss, entweder indem er das hierfür vorgesehene Formular atto di assenso verwendet, oder indem er eine Ersatzerklärung (dichiarazione sostitutiva di certificazione) verfasst; der Einverstädniserklärung (atto di assenso) muss eine Fotokopie des eigenen Ausweisdokuments angefügt werden.
Falls der andere Elternteil nicht ein Bürger der Europäischen Union ist, dann muss seine Unterschrift persönlich beim Konsularbüro legalisiert werden oder von der deutschen Gemeinde, in der man seinen Wohnsitz hat, oder von einer anderen, zuständigen Behörde (Notar).
Um die Richtigkeit der Einverständniserklärung atto di assenso feststellen zu können, ist es unabdingbar, dass der Minderjährige im Melderegister A.I.R.E. (Anagrafe Italiani Residenti all’Estero) für im Ausland lebende Italiener*innen eingetragen ist; alternativ kann eine Geburtsurkunde vorgelegt werden, aus der die Mutteschaft und Vaterschaft des*r Minderjährigen hervorgeht.
Sollte einer der beiden Elternteile verstorben sein, dann ist es notwendig, die Todesurkunde dieser Person vorzulegen.