PASS -UND AUSWEISANGELEGENHEITEN
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Wenn Sie sich im Ausland in einer Notsituation befinden (z.B. als Durchreisende*r ,der*die sein Reisedokument verloren hat oder dem*r es gestohlen worden ist), und wenn Sie keine Möglichkeit oder keine Zeit haben, die Ausstellung eines neuen Reisedokuments zu beantragen, dann kann Ihnen das Generalkonsulat einen provisorischen Rückkehrausweis Emergency Travel Document (ETD) ausstellen.
- maximale Gültigkeitsdauer: 3 Tage;
- Gültigkeitsbereich: nur für die Rückreise nach Italien (bzw. andere EU-Staaten, jedoch nicht für in das A.I.R.E.-Register eingetragene Italiener/innen);
- Gebühren: € 1,55 (direkt im Konsulat zu bezahlen, und zwar: in bar oder am Kassenautomat in bar bzw. mit EC-Karte).
Der/(die Antragsteller/in muss persönlich im Konsulat erscheinen – bevorzugt nach vorheriger Terminabsprache! –
und folgende Unterlagen vorlegen:
- Verlust- oder Diebstahlanzeige der Polizei;
- 2 biometrische Passbilder (im Konsulat steht ein Passbildautomat zur Verfügung, Gebühr: 10 €;
- gültiges Reiseticket (mit Datum);
- Dokument, das die Identität des/r Antragstellers/in beweist (z.B. Führerschein, Krankenkassenkarte, Kopie des verlorenen bzw. gestohlenen Ausweisdokuments, usw.).
WICHTIG:
Für minderjährige Kinder, die nicht mit Ihren Eltern, sondern mit einer anderen Begleitperson (z.B. Verwandte, Bekannte, Vormund, etc.) reisen, ist eine Einwilligungserklärung der Eltern atto di assenso erforderlich,
der die Fotokopien der Ausweisdokumente beider Elternteile beigefügt werden muss.