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REISEDOKUMENTE – Begleiterklärung für italienische Alleinreisende unter 14 Jahren

ABTEILUNG FÜR DIE AUSSTELLUNG VON REISE- UND IDENTITÄTSDOKUMENTEN

Ein italienisches minderjähriges Kind unter 14 Jahren, das außerhalb seines Wohnlandes und ohne Begleitung von mindestens einer sorgeberechtigten Person reist, muss eine Begleiterklärung bei sich führen, die die Angaben zu der/den Person(en), der Organisation oder dem Transportunternehmen enthält, der/denen der Minderjährige anvertraut ist.
Diese Erklärung wird auf Antrag ausgestellt, der von allen Personen unterzeichnet ist, die nach italienischem Recht die elterliche Verantwortung tragen.

Die Erklärung ist kostenlos und gilt im Allgemeinen für eine einzelne Reise (verstanden als Hin- und Rückreise) von dem Land, in dem der Minderjährige seinen Wohnsitz hat, zu einem geplanten Zielort. Es ist jedoch ratsam, in der Erklärung einen Zeitraum anzugeben, der über die tatsächliche Reisedauer hinausgeht, und etwaige Transitländer aufzuführen; so lässt sich vermeiden, bei Zeitplanänderungen oder Flugausfällen ein neues Dokument beantragen zu müssen. Die maximale Gültigkeitsdauer der Erklärung – die sowohl das Abreise- als auch das Rückreisedatum abdecken muss – beträgt sechs Monate. In jedem Fall darf die Gültigkeit nicht über das Ablaufdatum des Reisepasses des Minderjährigen hinausgehen.

Beantragungsverfahren

Um die Begleiterklärung zu beantragen, senden Sie bitte die folgenden Unterlagen rechtzeitig an das Generalkonsulat:

  • Antragsformular, vollständig ausgefüllt und von allen Personen unterzeichnet, die die elterliche Sorge ausüben;
  • Kopie des Reisedokuments (Ausweises oder Reisepasses), mit dem das minderjährige Kind reisen wird;
  • Kopie des Reisedokuments der Personen, die das Sorgerecht für das minderjährige Kind haben;
  • Kopie des Ausweises (mit Angebae der Wohnadresse) der Person(en), der/die das minderjährige Kind anvertraut wird/werden (das ist nicht nötig, wenn das Kind einem Transportunternehmen anvertraut wird;
  • Beleg der erfolgten Überweisung in Höhe von 0,95 Euro auf das Konto diesen Generalkonsulates für die Portokosten:

IBAN: DE 36 3707 0024 0232 9662 00

Kontoinhaber: Italienisches Generalkonsulat Köln

Verwendungszweck: Vor- und Nachname / Begleitererklärung

Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet!

WICHTIG: Wenn der Elternteil kein Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats ist, muss die Unterschrift im Konsulat, von einem örtlichen Notar oder bei der deutschen Wohnsitzgemeinde beglaubigt werden.