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STANDESAMT – Bescheinigungen

STANDESAMT

Gemäß Art. 40 des Präsidentialdekrets vom 28. Dezember 2000, Nr. 445 (Decreto del Presidente della Repubblica DPR 28 dicembre 2000, n. 445) sind die Bescheinigungen, die von der Öffentlichen Verwaltung bzgl. Zuständen, persönlichen Eigenschaften oder Tatsachen herausgegeben werden nur für Beziehungen zwischen Privatpersonen gültig und verwendbar. Es können auch Bescheinigungen für die Vorlage an ausländische Behörden ausgestellt werden.

Seit dem 15. November 2021 können meldeamtliche sowie standesamtliche Bescheinigungen direkt online und gratis vom Betroffenen selbst heruntergeladen werden, und zwar mittels des Service des zentralen Melderegisters der in Italien wohnhaften Bevölkerung ANPR (Anagrafe Nazionale della Popolazione Residente).

Insbesondere kann man von der oben genannten Internetseite, für sich selbst oder für ein Familienmitglied, bis zu 14 Bescheinigungen herunterlanden, direkt von zuhause aus und ganz ohne direkt bei der Behörde vorstellig zu werden. Die Bescheinigungen können auch zusammenfassend ausgestellt werden (z. B. Staatsbürgerschaft-, Lebens- und Wohnsitzbescheinigung auf einem einzigen Dokument).

Zugriff auf das Portal hat man mittles der eigenen digitalen Identität (SPID, elektronischer Personalausweis, Bürgerkarte); falls die Anfrage für ein Familienmitglied ist, dann wird eine Aufstellung aller Familienmitglieder aufgezeigt, für die es möglich ist, eine Bescheinigung auszustellen. Der Service erlaubt ausserdem:

  • eine Voransicht des Dokuments anzuschauen, um zu überprüfen, ob alle Daten korrekt angegeben sind;
  • das Dokument als PDF-Format herunterzuladen;
  • das Dokument per Email zugesendet zu bekommen.

Die Bescheinigungen, die angefragt werden können, sind Auszüge aus dem:

  • Geburtenregister;
  • Hochzeitsregister;
  • Staatsbürgerschaftsregister;
  • Lebensbescheinigung;
  • Wohnsitzbescheinigung;
  • Melderegister A.I.R.E.;
  • Familienstandsbescheinigung;
  • Familienbogen;
  • Familien-und Personenstandsbescheinigung;
  • Gemeinschaftswohnsitz;
  • Familienstand AIRE;
  • Familienstand mit Verwandschaftsverhältnissen;
  • Ledigkeitsbescheinigung;
  • Meldebescheinigung einer eingetragenen Partnerschaft;
  • Konkubinatsvertrag;

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BESCHEINIGUNGEN, DIE VOM GENERALKONSULAT AUSGESTELLT WERDEN

Im AIRE-Register angemeldete Italienische Staatsbürger*Innen müssen sich weiterhin an das Konsularbüro wenden, um die Ausstellung der unten aufgelisteten Zertifikate zu beantragen:

Die obengenannten Bescheinigungen können sowohl in italienischer als auch in deutscher Sprache ausgestellt werden, nach Entrichtung der diesbezüglichen konsularischen Gebühr (wie vorgesehen von der Tabelle im Anhang an das Gesetzesdekret D. Lgs. 71/2001 sowie dessen Modifizierung durch Anwendung des Gesetzesdekrets D.Lgs. vom 29. Oktober 2016, Nr. 221).

 

Es können ausschliesslich von den italienischen Gemeinden ausgestellt werden:

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Geburtenregister
  • Eheurkunde oder Auszug aus dem Eheregister
  • Todesurkunde oder Auszug aus dem Sterberegister
  • Bescheinigung über Registrierung im Melderegister der im Ausland wohnhaften Italiener*innen A.I.R.E.
  • Familienbogen

Es können ausschliesslich von den Gerichten ausgestellt werden:

  • polizeiliches Führungszeugnis und Bescheinigung über laufende Strafverfahren
  • Scheidungsurteile mit rechtskräftiger Wirkung.