STANDESAMT
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Das Internationale Privatrecht (Gesetz Nr. 218 vom 31. Mai 1995) sieht im Regelfall die automatische Wirksamkeit von ausländischen Urteilen in Italien vor, soweit sie einige grundlegende Voraussetzungen für die Vereinbarung mit dem italienischen Rechtssystem erfüllen.
Die ausländischen Maßnahmen müssen in der italienischen Heimatgemeinde, in der die Geburtsurkunde registriert ist, übertragen werden.
Ausländische Urteile, versehen mit Legalisierung und italienischer Übersetzung, können für die Registrierung in Italien vorgelegt werden:
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bei der italienischen Heimatgemeinde, direkt vom Betroffenen;
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oder beim italienischen Konsulat in dem Konsularbezirk, in dem das Urteil gefällt worden ist.
Für die Registrierung muss man dem Generalkonsulat per Post folgende Unterlagen zukommen lassen:
- die Kopie eines gültigen Ausweisdokuments des Antragstellers;
- einen Antrag auf die Übertragung des Gerichtsurteils in Form einer Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Versicherung gemäß §47 des Präsidentialdekrets DPR 445/2000, die das Vorhandensein der Voraussetzungen gemäß §64 des Gesetzes legge 218/1995 bestätigt; in dieser erklärt man u.a., dass – für den gleichen Sachverhalt und für die gleichen Parteien – das Urteil nicht anderen zuvor von einem italienischen Richter gefällten Urteilen widerspricht und kein Verfahren vor einem italienischen Richter anhängig ist;
- die vollständige Kopie des Urteils inklusive der Voraussetzungen gemäß §64, vorschriftsgemäß legalisiert und übersetzt.
Was die Übertragung von Scheidungsurteilen, Trennungsurteilen oder Urteilen bezüglich des elterlichen Sorgerechts angeht, die von einem EU-Land gefällt worden sind, gilt seit 10.03.2001 die europäische Rechtsvorschrift. Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link: STATO CIVILE – Divorzi – Consolato Generale d’Italia a Colonia (esteri.it)
Was die internationalen Adoptionen von Kindern angeht, konsultieren Sie bitte die Homepage des Italienischen Außenministeriums Ministero degli Affari Esteri e della Cooperazione Internazionale:
https://www.esteri.it/it/servizi-consolari-e-visti/italiani-all-estero/adozioni-internazionali/