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STANDESAMT – SCHEIDUNG

 

STANDESAMT
matrimonidivorzi.colonia@esteri.it

Deutsche Scheidungsurteile italienischer Staatsbürger*innen müssen in den Eheregistern der zuständigen italienischen Heimatgemeinde (Comune italiano) vermerkt werden.
Im Gegensatz zu den Eheurkunden werden die Scheidungsurteile  den Konsularbüros nicht von den deutschen Behörden zugesendet, und foglich muss der Betroffene selbst beim Generalkonsulat den Antrag stellen, dass auf der Eheurkunde ein Vermerk zur Scheidung eingetragen wird, und dieser dann auch in die Standesamtsregister in der italienischen Heimatgemeinde übertragen wird.
Zu diesem Zweck muss der*die italienische Staatsbürger*in dem Generalkonsulat die folgende Dokumentation per Post zukommen lassen:

1. Für in Deutschland ausgesprochene Scheidungsurteile (vor dem 10.03.2001):

2. Für in Deutschland ausgesprochene Scheidungsurteile (zwischen dem 10.03.2001 und dem 31.07.2022):

3. Für in Deutschland ausgesprochene Scheidungsurteile (ab dem 1. August 2022):

Die Originalbescheinigungen werden nicht zurückgegeben, sondern werden im Generalkonsulat archiviert.

 

SCHEIDUNGSURTEILE AUS EINEM DRITTLAND

Für Scheidungsurteile aus einem Drittland wenden Sie sich bitte an das Konsularbüro, das für den Ort, an dem das Scheidungsurteil erlassen wurde, territorial zuständig ist.

ANHANG