Diese Website verwendet notwendige technische und analytische Cookies.
Wenn Sie die Navigation fortsetzen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies.

REISEDOKUMENTE – Rückkehrausweis Emergency Travel Document ETD

PASS- UND AUSWEISANGELEGENHEITEN

 

Seit Dienstag, dem 9. Dezember 2025, ist das neue Notfall-Reisedokument (EU Emergency Travel Document in Kraft getreten, wie vorgesehen in der Richtlinie 2019/997 und im Dekret des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit vom 26. Juli 2024.

Das EU ETD ist ein Notfall-Reisedokument, das an italienische Staatsangehörige oder NICHT-EU-Bürger ausgestellt werden kann und nur für eine einzige Reise in den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit der Antragsteller besitzt, und/oder  in sein Land des ständigen Wohnsitzes oder in Ausnahmefällen an einen anderen Bestimmungsort limitiert ist.
Das ETD kann jedem Unionsbürger nach vorheriger Genehmigung durch den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, ausgestellt werden.

AUSSTELLUNG DES ETD AN ITALIENISCHE STAATSBÜRGER

Der Antrag auf ein EU-ETD wird mit einem speziellen Formular gestellt und muss folgende Unterlagen enthalten:

  1. Erklärung über den Diebstahl oder Verlust des Reisepasses oder eines anderen Reisedokuments, die gemäß den Artikeln 46 und 47 des Präsidialdekrets Nr. 445 vom 28. Dezember 2000 und unter Beachtung der Bestimmungen des Artikels 76 desselben Dekrets beim Konsulat abgegeben wird;
  2. Anzeige des Diebstahls, Verlusts oder der Zerstörung des Reisepasses oder eines anderen Reisedokuments bei der örtlichen Polizeibehörde;
  3. in Fällen, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Bild des Gesichts des Antragstellers aufgenommen werden kann, ein digitales oder gescanntes Foto des Antragstellers gemäß den Vorschriften der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) für maschinenlesbare Reisedokumente
  4. das Reisedokument, sofern möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß den geltenden Rechtsvorschriften das EU-ETD für die Dauer der Reise, für die es ausgestellt wurde, gültig ist, jedoch höchstens für fünfzehn Tage.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Begünstigte verpflichtet ist, das Dokument nach seiner Ankunft am Zielort unabhängig von seiner Restgültigkeit bei der Grenzpolizei oder einer anderen Polizeidienststelle abzugeben. Wenn der Begünstigte eines von einem Konsulat ausgestellten EU ETD in ein anderes Land als Italien reist, ist er verpflichtet, das Dokument an das für den Bestimmungsort zuständige Konsulat zurückzugeben.

Für das Jahr 2026 sind für die Ausstellung des EU ETD keine Zahlungen seitens der Nutzer fällig.