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LAND NRW – Corona-Einreiseverordnung (in Kraft vom 09. November bis zum 30. November 2020)

Wir veröffentlichen hiermit die neue Corona-Einreiseverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (plus zwei Infografiken), die vom 09. November bis zum 30. November 2020 in Kraft sein wird.

Zusammenfassend besagt sie dass – in Quarantäne muss:

1) Wer aus einem ausländischen Risikogebiet einreisen will, muss das Gesundheitsamt vor seiner Einreise über ein Online-Formular informieren, das unter folgender Webadresse aufgerufen werden kann: www.einreiseanmeldung.de;
2) Wer eingereist ist, muss sich sofort in eine 10-tägige Quarantäne begeben;
3) Frühestens ab dem fünften Tag der Quarantäne darf ein Coronatest durchgeführt werden; ist das Ergebnis negativ, darf die Quarantäne beendet werden;

Es gibt Ausnahmen – in Quarantäne muss nicht:

1) Wer ohne Übernachtung auf der Durchreise durch das Land Nordrhein-Westfalen ist;
2) Wer im „Grenzverkehr“, also zwischen den Grenzen von Nordrhein-Westfalen, den Niederlanden und Luxemburg, reist, darf bis zu 24 Stunden einreisen;
3) Wer aus „dringenden familiären Gründen“ einreist (Verwandte ersten Grades und Lebensgefährten, Umgangs-und Sorgerecht);
4) Wer aus zwingend beruflichen, studien-oder ausbildungsbedingten Gründen pendelt;
5) Wer im Güter-, Waren- und Personentransport arbeitet;
6) Wer aufgrund „dringender ärztlicher Behandlungen“einreist;
7) Wer als Beistand oder Pflege „schutz-oder hilfsbedürftiger Menschen“ einreist;

Corona-Einreiseverordnung_06-11-2020
Infografica_01_06-11-2020
Infografica_02_06-11-2020