Ab dem 3. August 2026 ist der Personalausweis in Papierform für Auslandsreisen nicht mehr gültig, unabhängig vom auf der Rückseite aufgedruckten Ablaufdatum.
Mit dem Gesetzesdekret Nr. 108 vom 26. Juni 2026 wurden mehrere wichtige Änderungen eingeführt:
- Ein noch gültiger Personalausweis in Papierform kann weiterhin als Identitätsnachweis im Umgang mit der italienischen öffentlichen Verwaltung und öffentlichen Dienstleistern (einschließlich Konsulaten) verwendet werden;
- In dringenden Fällen können die italienischen Gemeinden ein vorläufiges Ausweisdokument ausstellen, das für Auslandsreisen gültig ist. Dieses Dokument ist nicht verlängerbar und hat eine maximale Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument möglicherweise nicht von allen ausländischen Staaten anerkannt wird; informieren Sie sich über die Einreisebestimmungen auf der Website „Viaggiare Sicuri“.
Wenden Sie sich an Ihr nächstgelegenes Konsulat, um zu erfahren, wie Sie die neue elektronische Identitätskarte (CIE) erhalten: https://www.esteri.it/it/ministero/struttura/laretediplomatica/. Für Personen ohne andere Ausweisdokumente stehen spezielle Termine zur Verfügung.
Ab dem 1. Juni können italienische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland (AIRE) die CIE gemäß Gesetz Nr. 11 vom 19. Januar 2026 auch bei jeder italienischen Gemeinde beantragen. Bitte bringen Sie Ihre Steuernummer (Codice Fiscale) mit!