Mit der Veröffentlichung des Gesetzes Nr. 11 vom 19. Januar 2026 im Amtsblatt Gazzetta Ufficiale können AIRE-Mitglieder den elektronischen Personalausweis auch bei italienischen Gemeinden beantragen.
Gemäß den Bestimmungen von Art. 5 des Gesetzes 11/2026 können italienische Staatsbürger, die im Register der im Ausland lebenden Italiener (AIRE) eingetragen sind, ab dem 1. Juni 2026 bei jeder italienischen Gemeinde einen Antrag auf Ausstellung eines elektronischen Personalausweises stellen.
Ab dem 1. Juni 2026 haben italienische Staatsbürger, die im Konsularbezirk Köln wohnen und im AIRE registriert sind, somit zwei Möglichkeiten, einen elektronischen Personalausweis zu beantragen:
- bei jeder italienischen Gemeinde, indem sie über die Buchungsplattform des Innenministeriums einen Termin vereinbaren oder sich ohne Termin direkt an die zuständige Gemeinde wenden, sofern diese dies zulässt. Der Personalausweis wird auf die gleiche Weise ausgestellt wie bei einem Antrag über das Konsulat, wobei der Antragsteller die Möglichkeit hat, ihn persönlich bei der Gemeinde abzuholen oder alternativ den Versand ins Ausland zu beantragen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die einzelnen Gemeinden.
- beim Generalkonsulat der Italienischen Republik in Köln, gemäß den auf der Webseite angegebenen Modalitäten über die Plattform Prenot@mi