Codice Fiscale (Italienische Steueridentifikationsnummer)
Erklärungen zum Antrag auf Zuweisung eines Codice Fiscale:
1) für Immobilienkäufe und sonstige Rechtsgeschäfte:
Der Antrag muss persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person (Notar, Anwalt, Steuerberater, Immobilienmaker, …) bei einer beliebigen Dienststelle der Agenzia delle Entrate (Italienisches Zentralamt für Steuern) gestellt werden.
2) zu Studienzwecken:
Ausländische Studierende aus EU-Staaten und dem Europäischen Wirtschaftsraum benötigen keinen Codice Fiscale, wenn sie in Italien studieren möchten. EU-/EWR-Studierende, die zu anderen Zwecken einen Codice Fiscale benötigen, können Sie diesen persönlich bei einer beliebigen Dienststelle der italienischen Steuerbehörde Agenzia delle Entrate beantragen.
Wichtiger Hinweis: Studierende ohne Hauptwohnsitz in Italien benötigen keinen Codice Fiscale zur Registrierung eines Mietvertrages oder sonstiger Privaturkunden.
Dies hat die Agenzia delle Entrate mit dem Urteil Nr. 5/E vom 14.02.2023 (risoluzione n. 5/E del 14 febbraio 2023 klargestellt.
Studierenden aus Nicht-EU-/EWR-Staaten wird der Codice Fiscale von Amts wegen, im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums, zugewiesen.
3) zum Zwecke eines Online-Verfahrens oder für Rentenangelegenheiten:
Ausländische Staatsbürger, die im Konsularbezirk des Generalkonsulats der Italienischen Republik in Köln wohnhaft sind und ausschließlich zu o.g. Zwecken einen Codice Fiscale benötigen, können ihn bei diesem Generalkonsulat beantragen.
Hierfür müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (bitte als PDF abspeichern);
- Belege zum Grund des Antrages;
- Kopie der Vorder- und Rückseite des Ausweises des Antragsstellers. Wird der Antrag im Auftrag für einen Dritten, also ein (minderjährige bzw. nicht geschäftsfähige Person, gestellt, so ist eine Kopie des Ausweises des Antragsstellers (Elternteil/Vormund/Betreuer) sowie eine Unterschrift des Auftragstellers, also des Dritten, beizufügen;
- Kopie der Meldebescheinigung;
- Ein voradressierter und ausreichend frankierter Briefumschlag (0,95 Euro, Standardbrief) für die Zusendung der Steuernummer-Bescheinigung/Certificato del Codice Fiscale;
und zwar ausschliesslich per Post an folgende Adresse:
Consolato Generale d’Italia a Colonia
Ufficio Codici Fiscali
Universitätsstr. 81
50931 Köln
Hinweis:
- Bearbeitungszeiten zur Erteilung einer steuerlichen Identifikationsnummer und Ausstellung der Steuernummer-Bescheinigung: 4-6 Wochen;
- unvollständige bzw. nicht in unserem Zuständigkeitsbereich liegende Anträge werden nicht berücksichtigt;
- italienische Staatsbürger werden auf die entsprechende Seite im Abschnitt Dienstleistungen für italienische Staatsbürger verwiesen;
FORMULAR – Beantragung eines Codice Fiscale für ausländische Bürger ohne Hauptwohnsitz in Italien