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SCHULE UND STUDIUM – Schulsystem in Nordrhein-Westfalen

 

 

 

 

 

ABTEILUNG FÜR SCHUL-UND STUDIENANGELEGENHEITEN
scuola.colonia@esteri.it

Im Bundesland Nordrhein-Westfalen beginnt die öffentliche Bildung mit dem Kindergarten (asilo), und zwar für Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren.

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Ministero dell’Istruzione della Regione Nordreno-Vestfalia) sieht einen Sprachtest für Kinder im Alter von vier/fünf Jahren vor, d.h. für Kinder, die den Kindergarten noch für weitere zwei Jahre besuchen müssen, bevor die Pflichtschule beginnt.

Ziel des Sprachtests ist es, das Sprachniveau in der deutschen Sprache festzustellen,  um eventuelle Verständnis- oder Ausdrucksprobleme in der deutschen Sprache vor dem Beginn der Grundschule beheben zu können.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (Ministero per l’Istruzione) hat hierzu einen Ratgeber in italienischer Sprache veröffentlicht:
Elternratgeber_Ausbildung in Deutschland.

Mit Vollendung des sechsten Lebensjahres findet für die Kinder normalerweise der Übergang in die Grundschule (scuola primaria) statt, die sie dann bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres besuchen.

Die Eltern der schulpflichtigen Kinder bekommen vom Amt für Schulentwicklung (Ente per lo Sviluppo della Scuola) schriftliche Informatinen über das Anmeldeverfahren.

Die Auswahl für den Zugang zu den örtlichen Grundschulen (von der I. bis zur IV. Klasse, also Schüler*innen im Alter von 6/7 bis 9/10 Jahren) – und teilweise auch der Zugang zu den weiterführenden Schulen (von der V. bis zur X. Klasse, also Schüler*innen im Alter von 10/11 bis 15/16 Jahren) – basiert v.a. auf der Feststellung des Sprachniveaus in der deutschen Sprache, was bereits zuvor im Alter von vier Jahren im Zuge einer obligatorischen Prüfung durchgeführt wird.

Falls das Ergebnis als nicht zufriedenstellend erachtet wird, wird die Art von pädagogischer Betreuung und Förderung festgesetzt, die man dem*r minderjährigen Schüler*in zukommen lassen will.

Die Auswahl der örtlichen Schulen basiert auch auf der Feststellung der Lernfähigkeit sowie den Verhaltensmustern, die für die Einschulung entscheidend sind.

In vielen Fällen – und zwar, falls eine Form der psychischen, physischen oder verhaltensbezogenen Behinderung festgestellt wird – wird zur Einschulung des Kindes in eine Förderschule (scuola differenziale) geraten. Solche Einrichtungen – und über deren Daseinsberechtigung herrscht momentan eine angeregte Diskussion – bilden weiterhin ein höchst problematisches Element im schulischen Werdegang vieler Schüler*innen.

In der Hälfte der IV. Klasse wird die Auswahl für den Zugang zur weiterführenden Schule getroffen. Der Klassenlehrer (l’insegnante di classe) zeigt den Eltern auf Basis der Schulnoten in den Hauptfächern (Deutsch,  Mathematik und Englisch) sowie einer Gesamtbewertung der Fähigkeiten des*r Schülers*in auf, welche weiterführende Schule diese*r besuchen sollte.

Seit diesem Jahr ist diese Empfehlung nicht mehr verpflichtend, obwohl die zukünftigen, weiterführenden Schulen oft eine Bewertung des geeigneten Schulniveaus verlangen.

Es gibt vier Arten von weiterführenden Schulen:
1. Hauptschule (Istituto di avviamento al lavoro), Regelschulzeit: 5 Jahre;
2. Realschule (Istituto tecnico), Regelschulzeit: 6 Jahre;
3. Gymnasium (Liceo), Regelschulzeit: 8 bis 9 Jahre;
4. Gesamtschule (Scuola secondaria onnicomprensiva), Regelschulzeit: 6-9 Jahre, bietet alle Bildungsgänge des weiterführenden, sekundären Bildungsbereichs an.

Von diesen vier Schularten repräsentiert das Gymnasium die höchste Bildungsform. Als Schulabschluss ist das Abitur (l’esame di maturità)  vorgesehen, das zur Allgemeinen Hochschulreife (accesso agli studi universitari) berechtigt.

In den weiterführenden Schulen der Kategorien Hauptschule, Realschule oder Gymnasium sind die ersten zwei Schuljahre (V. und V. Klasse) ein Testzyklus. Während dieses Zeitraums beobachten die Lehrer*innen das Können, die Kenntnisse sowie die Fähigkeiten der Schüler*innen.

Während der Übergang von der V. in die Vl. Klasse automatisch geschieht, entscheidet die Schule am Ende der VI. Klasse, ob der*die Schüler*in versetzt wird, oder ob er*sie das Schuljahr wiederholen muss. Gleichzeitig wird entschieden, ob der*die Schüler*in in der ausgewählten, weiterführenden Schule bleiben kann, oder ob es ratsam ist, ihn*sie in einer anderen Schulart unterzubringen. Falls die Schule den Wechsel der Schule für sinnvoll hält, dann teilt sie diesen Sachverhalt den Eltern mit und bietet ihnen Unterstützung an.

In Köln und Düsseldorf gibt es Grundschulen mit zweisprachigem Zweig italienisch-deutsch. Es ist das Ziel, beide Kulturen wert schätzen zu lernen, und aus dem Austausch zwischen beiden Kulturen einen Vorteil für die Schüler*innen zu gewinnen, indem z.B. die Einschulung der Kinder in höhere Schullaufbahnen begünstigt wird. Im Konsularbezirk Köln gibt es auch unterschiedliche, weiterführende Schularten, sowohl öffentliche, als auch private, mit zweisprachigem Unterricht italienisch-deutsch, oder mit Italienisch als einem der Hauptfächer. Link mit Schulen

Zusätzlich zu den regulären Unterrichtsstunden können die Schüler*innen mit Muttersprache Italienisch auch gratis, und normalerweise zu Uhrzeiten außerhalb der regulären Schulzeit, den sogenannten Herkunftssprachenunterricht HSU (corsi di lingua madre) besuchen, der von den Schulämtern des Landes Nordrhein-Westfalen (Uffici Scuola del Land Nordreno-Vestfalia) organisiert und finanziert wird. An den Kursen, die in den normalen Lehrplan integriert werden, können Schüler*innen von der I. bis zur X. Klasse (IX. Klasse im Gymnasium) teilnehmen, die über ausreichende Kenntnisse der italienischen Sprache verfügen. Wenn man diese Kurse regelmäßig besucht, dann kann man am Ende der Oberstufe eine Abschlussprüfung (esame ministeriale ad hoc) durchführen, deren Ergebnis auf dem deutschen Abschlusszeugnis vermerkt wird.

Zugunsten der im Konsularbezirk Köln wohnhaften, italienischen Schüler*innen  bietet die Deutsch-Italienische Gesellschaft D.I.G. Remscheid e.V. (Associazione Italo-Tedesca Remscheid e.V.) als Trägergesellschaft italienischen Schüler*innen mit Eingliederungsproblemen didaktische Unterstützung an. Diese Förderkurse werden hauptsächlich durch Fördermittel des Italienischen Außenministeriums Ministero degli Affari Esteri e della Cooperazione Internazionale MAECI finanziell unterstützt, das auch die Aufsicht über die Förderkurse durchführt.

Diese Unterstützung besteht im Erklären, erneuten Erklären oder Vertiefen von in der Schule bereits durchgenommenen Schulstoff oder in der Unterstützung von Kindern mit Verhaltens-oder Aufmerksamkeitsschwierigkeiten, die aus diesem Grund Probleme haben, sich harmonisch in die normalen Unterrichtsaktivitäten zu integrieren. Das Hauptziel ist es, die Schüler*innen dabei zu unterstützen, das Lernziel zu erreichen, und sie dabei zu unterstützen, sich eine immer höhere, schulische Ausbildung zuzutrauen. Die didaktische Unterstützung wird von qualifizierten Dozenten durchgeführt, hauptsächlich als „Tandemunterricht“ (d.h. während des Regelunterrichts im Beisein eines Lehrers der Schule) oder getrennt vom Rest der Schulklasse.

Falls diese Art der Zusammenarbeit nicht möglich ist, dann werden die Unterstützungsaktivitäten auch außerhalb der Schule durchgeführt.

Je nach Notwendigkeit und Verfügbarkeit werden die Kinder in kleinen Gruppen oder individuell betreut.

Deutsch-Italienische Gesellschaft Remscheid D.I.G. Remscheid e.V.
(Associazione Italo-Tedesca Remscheid e.V.)
Honsberger Straße 130a
42857 Remscheid
info@dig-remscheid.de
www.dig-remscheid.de

Weiterführende Informationen über das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen finden Sie in folgenden Broschüren:

  • Primi Passi
  • Grundschule 2015 ITA
  • Sekundarstufe 1 2015 ITA

Auch das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Ministero della Scuola e della Formazione del Nordreno-Vestfalia) biete eine kurze Einführung in italienischer Sprache über das örtliche Schulsystem an:
www.schulministerium.nrw.de/docs/_tm/Sprachen/italienisch/index.html

Für spezifische Fragen bezüglich der Einschulung der eigenen Kinder sollten sich die Eltern vorrangig an das Schulamt der eigenen Heimatgemeinde (Ufficio Scuola del rispettivo Comune di Residenza) wenden.

Für weiterführende Informatinen des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein.Westfalen (Ministero dell‘ Istruzione del Land NRV), konsultieren Sie bitte die Homepage unter folgendem Link:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Unterricht/Lernbereiche-und-Faecher/Herkunftssprachlicher-Unterricht

Links und nützliche Kontakte:

Hier finden Sie Informationen der Stadt Köln in italienischer Sprache: