ABTEILUNG FÜR SCHUL-UND STUDIENABSCHLÜSSE
scuola.colonia@esteri.it
1) Schule
Für die Ummeldung italienischer oder deutscher Kinder von deutschen an italienische Schulen werden zwei vom Standesbeamten des Generalkonsulats beglaubigte Fotokopien des Originalzeugnisses benötigt,
die zusammen mit einem schriftlichen Antrag auf Bescheinigung über Schulabschlüsse bei der Schulabteilung vorzulegen sind.
Die Bescheinigung über das Abiturzeugnis bzw. “Abschlusszeugnis der allgemeinen Hochschulreife” wird für die Immatrikukation an einer Universität benötigt.
Für die Bescheinigung über Schulabschlüsse ist keine Übersetzung der Zeugnisse oder Bescheinigungen über den erfolgten Unterrichtsbesuch erforderlich.
Die Bescheinigungen können auch per Brief beantragt werden.
Allerdings müssen die Unterlagen stets in beglaubigter Fotokopie vorgelegt werden (s.o.).
Informationen auf Deutsch, Informationen auf Italienisch, Antragsformular zweisprachig
2) Universität
Einige Universitäten in Italien verlangen nicht nur die Bescheinigung über Schulabschlüsse, sondern auch eine Übersetzung des Abschlusszeugnisses. Die Übersetzung sollte von einem ermächtigten Übersetzer angefertigt werden.
Auf der Internetseite des Konsulats ist eine Liste mit den Namen der ermächtigten Übersetzer aufgeführt,
die ihre Unterschrift im Konsulat hinterlegt haben.
Die im Ausland erworbenen Schul- und Studienabschlüsse sind nach der Bescheinigung ihrer Gleichwertigkeit mit den entsprechenden italienischen Schulabschlüssen in Italien rechtswirksam.
Das bedeutet, dass der betreffende italienische Staatsangehörige das Recht hat, an den vom italienischen Öffentlichen Dienst ausgeschriebenen Stellenausschreibungen teilzunehmen.
Italienische Student*innen, die an deutschen Universitäten studieren möchten, benötigen für die Immatrikulation die von einem ermächtigten Übersetzer übersetzten Unterlagen ihrer Schulabschlüsse in Italien zusammen mit einer entsprechenden Bescheinigung eines Deutschen Konsulats in Italien.