Hiermit informieren wir Sie darüber, dass ab dem 15. Juli 2024 volljährige, im Einwohnermeldesystem des Konsularbezirks des italienischen Generalkonsulats in Köln Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero (A.I.R.E.) registrierte Italiener*innen ihren Antrag auf die Bescheinigung über die Zuweisung der Steuernummer direkt vom Online-Portal FAST IT herunterladen können.
Hierfür muss man:
- sich beim Online-Portal FAST IT anmelden;
- zuerst “Konsularverzeichnis und AIRE” und dann “Attribuzione Codice Fiscale” anklicken;
- die Daten bestätigen und den Antrag abschicken;
- selbständig die Bescheinigung über die Zuweisung der Steuernummer herunterladen (download).
Falls es nicht gelingt, die Bescheinigung über die Zuweisung der Steuernummer herunterzuladen, dann mus man:
- sich auf dem Online-Portal FAST IT registrieren, oder, falls man schon einen eigenen Account haben sollte, sich mit den eigenen Zugangsdaten beim Online-Portal FAST IT anmelden;
- dann „Den Eintrag Ihrer personenbezogenen Daten anzeigen“ anklicken und danach die „Nutzung des Online-Dienstes“ beantragen;
- innerhalb von zwei Arbeitstagen ab Antragstellung wird man im eigenen Postfach eine Nachricht mit der Bestätigung über die Nutzung des Online-Dienstes erhalten;
- schliesslich muss man sich erneut beim Online-Portal FAST IT anmelden und zuletzt die Bescheinigung über die Zuweisung der Steuernummer herunterladen.
Die Antragstellung über das Online-Portal FAST IT ist sowohl für den Antragsteller als auch für eventuelle, minderjährige Kinder möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass die minderjährigen Kinder im Einwohnermeldesystem Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero A.I.R.E registriert sind:
1) als italienische Staatsbürger*innen;
2) und als dem Haushalt der Kernfamilie des Antragstellers zugehörig.
Diese auf dem Online-Portal FAST IT aktivierte Funktion ist nicht verfügbar für:
1) italienische Staatsbürger*innen, die nicht im Einwohnermeldesystem Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero A.I.R.E. registriert sind;
2) ausländische Staatsbürger*innen.
Sie müssen sich für die Ausstellung der Bescheinigung über die Zuweisung der Steuernummer direkt an das Generalkonsulat wenden.
Die über die Online-Antragstellung mittels FAST IT erhaltene Steuernummer Codice Fiscale ist auch für die Beantragung der digitalen Identität für Online-Dienste der Öffentlichen Verwaltung SPID (Sistema Pubblico per l’Identità digitale) gültig.
Für weiterführende Informationen konsultieren Sie bitte folgenden Link:
https://www.agid.gov.it/sites/default/files/repository_files/spid-avviso-n7v2-rilascio-identita-italiani-stabiliti-estero_f.pdf