Die Wahlen für die italienischen Mitglieder des Europaparlaments werden in den von den zuständigen, diplomatisch-konsularischen Behörden eingerichteten Wahllokalen an folgenden Terminen durchgeführt: Freitag, den 07. Juni 2024, von 17:00 bis 22:00 Uhr, und Samstag, den 08. Juni 2024, von 08:00 bis 18:00 Uhr.
An die im Einwohnermeldesystem für im Ausland lebende Italiener*innen A.I.R.E. (= Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero) registrierten Wähler*innen, die sich nicht für die Wahl der Mitglieder für das Europaparlament in ihrem eigenen EU-Wohnsitzland entschieden haben, werden vom Innenministerium Ministero dell’Interno innerhalb des 25. Mai die Wahlunterlagen (inklusive Angabe von Öffnungszeiten der Wahllokalen) per Post zugeschickt.
Diese Wahlunterlagen werden auch an all diejenigen, italienischen Wähler*innen sowie deren Familienangehörige geschickt, die sich temporär aufgrund von Studium oder Arbeit in einem Land der Europäischen Union befinden, vorausgesetzt sie haben innerhalb des 21. März 2024 hierfür einen Antrag gestellt. All diejenigen Wähler*innen, die innerhalb des fünften Tages vor dem Wahlgang noch keine Wahlunterlagen an den eigenen Wohnsitz bekommen haben, können beim Leiter der für den Konsularbezirk zuständigen Konsularbehörde einen Antrag auf Ausstellung der Wahlunterlagen stellen.
Im Konsularbezirk Köln werden folgende Wahllokale eingerichtet:
STADT | ADRESSE | ANFAHRT |
AACHEN | Gemeinschaftsgrundschule Eintrachtstraße Eintrachtstr. 3 52068 Aachen ZUSATZINFORMATION: |
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KÖLN | Italienisches Kulturinstitut Universitätsstr. 81 50931 Köln |
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DÜSSELDORF | Städtisches Wim-Wenders Gymnasium Schmiedestr. 25 40227 Düsseldorf ZUSATZINFORMATION: |
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DUISBURG | Grundschule Brückenstraße Brückenstr. 96-98 47053 Duisburg |
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SOLINGEN | Grundschule Bogenstraße Bogenstr. 14 42697 Solingen |
Die Wähler*innen können – als Alternative zur Wahl in den vom Generalkonsulat eingerichteten Wahllokalen – auch in ihrer Heimatgemeinde wählen, indem Sie bis einschliesslich 07. Juni 2024 hierfür einen Antrag beim zuständigen Bürgermeister stellen und die Wahlunterlagen vorlegen.
Alle Wähler*innen seien daran erinnert, dass die doppelte Abstimmung verboten ist: Wenn man für ein italienisches Mitglied für das Europaparlament seine Stimme abgibt, dann kann man nicht für den Kandidaten eines weiteren EU-Wohnsitzlandes seine Stimme abgeben und umgekehrt. Dieses Verbot gilt auch für den Fall, dass ein Wähler mehr als eine Staatsbürgerschaft der Mitgliedländer der Europäischen Union besitzt: Er darf sein Wahlrecht nur für Vertreter eines Mitgliedslands, dessen Staatsbürgerschaft er besitzt ausüben.
Weiterführende Informationen HIER.