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CORONA-VIRUS: Hinweise im Zusammenhang mit dem COVID-19-Geschehen in Italien

Am 9. März 2020 traf die italienische Regierung neue, wichtige Maßnahmen um die Verbreitung des neuen Coronavirus einzuschränken. Diese neuen Maßnahmen gelten für das gesamte Land.

Insbesondere sind alle Bewegungen natürlicher Personen (sowohl innerhalb Italien als auch Ein- und Ausreisen) zu vermeiden, außer bei nachgewiesenen beruflichen Gründen, Situationen, in denen eine Notwendigkeit besteht, oder gesundheitlichen Gründen. Die beruflichen, Notwendigkeits- oder gesundheitlichen Gründe können, gemäß den geltenden Vorschriften, mit einer Eigenbescheinigung belegt werden. Es ist erlaubt, an den eigenen Wohnort, den eigenen Wohnsitz oder in die eigene Wohnung zurückzukehren. Es gibt außerdem Beschränkungen für die Ausübung öffentlicher Aktivitäten (Sport, Gastronomie, Unterhaltung usw.) und jede Form der Zusammenkunft von Menschen an öffentlichen oder für die Öffentlichkeit zugänglichen Orten. Zusätzlich zur Schließung der Schulen, bleiben Museen vorerst geschlossen sowie Veranstaltungen und Events ausgesetzt. Es wird empfohlen, immer einen Abstand von mindestens einem Meter zu anderen Menschen einzuhalten („soziale Distanz“).

Die obengenannten Massnahmen gelten bis zum 3. April.

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

– In Italien wohnhafte/ansässige Landsleute (sowie ausländische Bürger), die sich im Ausland aufhalten, können – sofern die Verkehrsmittel in Betrieb sind – einreisen, um an ihren Wohnort, ihren Wohnsitz oder in ihre Wohnung zurückzukehren.

– Ebenso können im Ausland wohnhafte/ansässige Landsleute (sowie ausländische Bürger, einschließlich Touristen), die sich in Italien aufhalten, – sofern die Verkehrsmittel in Betrieb sind – ausreisen, um an ihren Wohnort, ihren Wohnsitz oder in ihre Wohnung zurückzukehren;

– Die Ein- und Ausreise ist auch bei nachgewiesenen Berufsgründen möglich (diese Bestimmung gilt auch für Grenzgänger).

– Die Einreise aus Tourismusgründen ist untersagt.

Informationen zu etwaigen Gesundheitskontrollen oder weiteren Präventionsmaßnahmen bei Einreise in Deutschland können über die Website Viaggiare Sicuri des italienischen Außenministeriums aufgerufen werden, welche auch über die APP „Unità di Crisi“ erreichbar ist. Auf vorerwähnter Website befindet sich auch eine Zusammenstellung Focus der aktuellen Informationen zum COVID-19-Geschehen.

Umfassende Informationen zu den aktuellen Empfehlungen der deutschen Gesundheitsbehörden können auf der Website des Robert-Koch-Instituts und des Bundesministeriums für Gesundheit (auf Englisch) aufgerufen werden. Insbesondere wird auf die Informationen auf dem mehrsprachigen Merkblatt des RKI verwiesen.

In den einzelnen Bundesländern sind zwecks Informationen und Hinweise diverse Hotlines eingerichtet worden. In Berlin wird empfohlen, sich an die betreffende Hotline +49 (0)221 / 221-33500, an Hausärzte (Verzeichnis der Italienisch sprechenden niedergelassenen Ärzte in Köln) oder an den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer (030) 116117 zu wenden.

Derzeit empfehlen die deutschen Gesundheitsbehörden Folgendes:
· Kontaktpersonen, die – unabhängig von Reisen – innerhalb der letzten 14 Tagen direkten Kontakt zu auf COVID-19 positiv getesteten Patienten hatten, wird empfohlen, zu Hause zu bleiben und umgehend die zuständigen Gesundheitsbehörden telefonisch zu kontaktieren.
· Personen, die sich in einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, unabhängig von spezifischen Symptomen, Kontakte mit anderen Personen vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Beim Auftreten von Symptomen (Fieber, Husten und/oder Erkältungsanzeichen) sollten sie die Husten- und Niesetikette sowie eine gute Händehygiene beachten und, nach telefonischer Voranmeldung mit Hinweis auf die Reise, einen Arzt aufsuchen.
· Personen, welche sich innerhalb der letzten 14 Tagen in anderen Gebieten mit COVID-19-Fällen aufgehalten haben, und COVID-19 spezifische Symptomen bemerken, sollten Kontakte mit anderen Personen vermeiden, nach Möglichkeit zu Hause bleiben, die Husten- und Niesetikette sowie eine gute Händehygiene beachten und, nach telefonischer Voranmeldung mit Hinweis auf die Reise, einen Arzt aufsuchen.

Das zuständige Gesundheitsamt kann hier ermittelt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Botschaften und Konsulate nicht in privatwirtschaftlichen Angelegenheiten eingreifen, wie z.B. die Stornierung von Tickets oder Reservierungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Flug- oder Reisegesellschaft.