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STELLA AL MERITO DEL LAVORO – Pressemitteilung : Kandidaturen innerhalb des 30. November 2026

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Köln, 7. Oktober 2026 – Auch in diesem Jahr werden alle Vertretungsorgane der italienischen Gemeinschaften im Ausland dieses Konsularbezirks eingeladen, mit dem Generalkonsulat zusammenzuarbeiten, um Landsleute zu ermitteln, die für die Auszeichnung „Stella al Merito del Lavoro“ vorgeschlagen werden sollen.

Die Auszeichnung, die an italienische Arbeitnehmer vergeben wird, die bei öffentlichen oder privaten Unternehmen beschäftigt sind – sowohl im aktiven Dienst als auch im Ruhestand –, richtet sich an Personen, die bereits das 50. Lebensjahr vollendet haben und nachweislich mindestens 25 Jahre ununterbrochen erwerbstätig waren, d.h. bei einem oder mehreren italienischen oder ausländischen Unternehmen tätig waren, sofern der Wechsel von einem Unternehmen zum anderen nicht auf persönliches Fehlverhalten zurückzuführen ist; von der Voraussetzung der Dienstzeit kann nicht nur bei posthumen Verleihungen der Auszeichnung abgewichen werden, sondern auch bei Arbeitnehmern, die vorbildlichen Beweis für Heimatverbundenheit, Fleiß und Rechtschaffenheit erbracht haben.

Auf der Internetplattform YouTube ist unter folgendem Link ein auf Initiative des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit erstelltes Video verfügbar, das die Merkmale der Auszeichnung erläutert: https://youtu.be/wjCpKuTqZMc

Die Bewerbungen für den „Stella al Merito del Lavoro“ für das Jahr 2027 müssen bis zum 30. November 2026 an das Konsulat gesendet werden, damit sie an das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik weitergeleitet werden können.Die für die Bewerbung einzureichenden Unterlagen (die, falls sie in einer Fremdsprache verfasst sind, mit einer beglaubigten Übersetzung versehen sein müssen) sind folgende:

  • ein vom Bewerber unterzeichneter Lebenslauf, der die persönlichen Daten, den Geburtsort und das Geburtsdatum, das Alter, den Wohnort, den Beruf und die Funktion sowie den Firmennamen und den Firmensitz des derzeitigen bzw. letzten Arbeitgebers enthält;
  • vom Arbeitgeber ausgestellte Dienstbescheinigung, aus der neben der Betriebszugehörigkeit für jedes berücksichtigte Arbeitsverhältnis auch das vorbildliche Verhalten des Bewerbers am Arbeitsplatz, seine Fleißigkeit und seine Integrität hervorgehen;
  • Ersatzerklärung (Selbstauskunft) zur Geburt und Staatsangehörigkeit (Art. 46 des Präsidialdekrets Nr. 445 vom 28. Dezember2000), ausgefüllt auf dem beigefügten Formular;
  • allgemeines Führungszeugnis, für dessen Ausstellung die Staatsanwaltschaft zuständig ist, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburtsgemeinde des Bewerbers liegt (im Falle einer Geburt im Ausland ist die Staatsanwaltschaft in Rom zu kontaktieren); Die Bescheinigung kann in Italien auch von Amts wegen durch das Generalkonsulat angefordert werden: In diesem Fall müssen die Bewerber zusätzlich den Teil der beigefügten Ersatzerklärung (Selbstbescheinigung) ausfüllen, der sich auf strafrechtliche Verurteilungen, Strafverfahren und im Strafregister eingetragene Maßnahmen bezieht, und eine Fotokopie ihres Ausweisdokuments beifügen.

Alle einzureichenden Unterlagen für die Bewerbung müssen erst kürzlich ausgestellt worden sein, in jedem Fall jedoch im vierten Quartal des laufenden Jahres.

STELLA AL MERITO DEL LAVORO 2027 – Pressemitteilung

STELLA AL MERITO DEL LAVORO 2027 – Video

STELLA AL MERITO DEL LAVORO 2027 – Formular für die Selbsterklärung