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MINISTERIUM FÜR VERKEHR NRW – Ab Samstag, den 21. März 2020, eingeschränkter Schienenverkehr

Die Eisenbahnverkehrsunternehmen haben gemeinsam mit den Aufgabenträgern VRR, NVR und NWL einen Sonderfahrplan für den Schienenpersonennahverkehr in Nordrhein-Westfalen erarbeitet, der ab Samstag (21. März) schrittweise umgesetzt wird und vorerst bis 19. April 2020 gilt. Der neue Fahrplan führt zu einer deutlichen Reduzierung des Angebots auf den meisten Linien von S-Bahn, Regionalbahn und Regionalexpress. Insgesamt werden die Leistungen etwa um die Hälfte reduziert. Zugleich wird gewährleistet, dass ausreichend Fahrzeuge zum Einsatz kommen, um die Infektionsgefahr für die Fahrgäste möglichst gering zu halten.

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