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ITALIENISCHE BOTSCHAFT IN BERLIN – Einreise nach Deutschland und Rückkehr nach Italien

EINREISE NACH DEUTSCHLAND

Die deutsche Bundesregierung hat die aufgrund der Coronavirus-Notfallsituation bereits bestehenden, vorübergehenden Grenzkontrollen an den Land-, Luft- und Seegrenzen zu Italien, Spanien, Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz verlängert.
Die Einreise ist ausschließlich Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit (immer) und ausländischen Personen mit Wohnsitz in Deutschland (jedoch einzig im Falle einer Hauptwohnung) gestattet, sowie Personen, die aus erwiesenen triftigen Gründen einreisen (bspw. familiärer Todesfall; unaufschiebbare ärztliche Behandlungen, die nur in Deutschland durchgeführt werden können; zwingend notwendige und unaufschiebbare berufliche Gründe). Alle aus dem Ausland einreisenden Personen müssen sich umgehend in häusliche Quarantäne begeben und umgehend die zuständige Gesundheitsbehörde kontaktieren, welche die Absonderung überwachen wird. Weiterführende Informationen zur Quarantänepflicht und Ausnahmeregelungen können in dem Abschnitt „Maßnahmen in Deutschland“ leingesehen werden.

>> ACHTUNG: Geeignete Nachweise über die triftigen Gründe für die Einreise in Deutschland müssen mitgeführt werden (in Deutschland gibt es keine Eigenerklärung), ansonsten kann die Einreise verweigert werden.
Eine Genehmigung/Bescheinigung zur Einreise im Vorhinein kann weder durch die Botschaft noch durch die zuständigen deutschen Behörden ausgestellt werden: Die abschließende Entscheidung über die Einreise liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Grenzbeamten vor Ort (jeder Sachverhalt wird anhand der Nachwiese individuell betrachtet und ist einzelfallabhängig).
Weiterführende Informationen zu den Gründen, welche zur Einreise nach Deutschland berechtigen, können über die Webseite der Bundespolizei (s. FAQ) eingesehen werden.
Insbesondere in Fallkonstellationen, die nicht explizit in den FAQ der Bundespolizei erwähnt sind (und bei denen daher ein Ermessensspielraum besteht), empfehlen wir den italienischen Landsleuten, vorab schriftlich die Dienstelle der Bundespolizei des betreffenden Grenzübergangs zu kontaktieren und die triftigen Gründe für die Einreise mit entsprechenden Nachweisen und unter Angabe der Personendaten der einreisenden Personen darzulegen (die E-Mail-Adressen der Bundespolizei-Dienststellen sind im Netz leicht aufzufinden).

Die Einreise ist auch Unionsbürgern erlaubt, die sich auf der Durchreise befinden, um in ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zu gelangen. Jedoch ausschließlich, wenn durch entsprechende Nachweise (Flug- oder Busticket, Zugfahrkarte) die Weiterreise in das Zielland belegt werden kann (dies ist der Fall von italienischen Staatsbürgern, die nach Italien zurückkehren möchten und in Deutschland umsteigen müssen).

Italienische Staatsangehörige, welche diese Bedingungen nicht erfüllen (bspw. noch kein Ticket für die Weiterreise nach Italien besitzen oder nach Deutschland einreisen möchten, obwohl sie nicht zu den vorgenannten Personengruppen gehören) wird die Einreise verweigert und sie werden an der Grenze abgewiesen.

 

RÜCKREISE NACH ITALIEN

>> ACHTUNG: Italienische Staatsbürger (und ausländische Personen mit rechtmäßigem Wohnsitz in Italien), die sich derzeit im Ausland befinden, können nur aus nachgewiesenen beruflichen, gesundheitlichen oder Gründen absoluter Dringlichkeit nach Italien zurückkehren. Ab 4. Mai 2020 ist auch die Rückkehr an den eigenen Wohnort oder Wohnsitz zulässig. Die Gründe, die eine Einreise rechtfertigen, müssen mittels Eigenerklärung für die Rückkehr aus dem Ausland unter Verwendung dieses Formulars belegt werden. Dieses ist während der gesamten Reise ausgefüllt mitzuführen.

Fluggesellschaften müssen die Vollständigkeit der Daten auf dem Eigenerklärungsformular überprüfen. Darauf muss der genaue Rechtfertigunsgrund für die Rückkehr angegeben sein sowie die vollständige Adresse, an der die Quarantänezeit verbracht werden soll, eine Telefonnummer und das private Verkehrsmittel, mit dem diese Adresse erreicht werden soll.

Die Fluggesellschaft darf nur Personen an Bord lassen, die im Besitz dieses vollständig ausgefüllten Formulars sind, und ist verpflichtet, die Körpertemperatur aller Passagiere zu messen.

Nach der Ankunft in Italien muss die Reise zu dem für die Quarantäne gewählten Wohnort mit privaten Mitteln fortgesetzt werden (wobei die Weiterreise an ein Inlandsziel per Anschlussflug gestattet ist, sofern das Flughafengebäude nicht verlassen wird).
Des Weiteren wird empfohlen, eine Kopie des verwendeten Flugtickets/Boardkarte/Fahrkarte bereit zu halten, um bei etwaigen Kontrollen die Rückkehr aus dem Ausland nachweisen zu können.
Es wird daran erinnert, dass alle aus dem Ausland zurückkehrenden Personen den jeweils zuständigen Gesundheits- und Gemeindebehörden ihre Ankunft mitteilen und sich in überwachte freiwillige Quarantäne begeben müssen. Die Quarantänepflicht gilt nicht für Personen, die sich auf der Durchreise befinden (für eine maximale Zeitdauer von 24 Stunden, die in Ausnahmefällen um weitere 12 Stunden verlängerbar ist), für Personen, die aus beruflichen Gründen für einen Zeitraum von höchstens 72 Stunden nach Italien einreisen (vorbehaltlich einer Genehmigung um weitere 48 Stunden verlängerbar) und für Grenzgänger. In Ausnahmefällen kann von den zuständigen Behörden (Prefettura oder ASL) eine Befreiung von der Quarantänepflicht eingeholt werden.

Weiterführende Informationen (FAQ) zu den Voraussetzungen für die Rückkehr sind in deutscher Sprache über die Website des Italienischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten und Internationale Kooperation einzusehen.

>> ACHTUNG: Alle nachstehenden Hinweise können kurzfristig eintretenden Änderungen unterliegen.

Derzeit bieten noch einige Fluggesellschaften Flugverbindungen zwischen Deutschland und Italien an (Alitalia und Lufthansa, einschließlich der Tochtergesellschaft Eurowings), mit täglichen Starts ab Frankfurt, München, seltener ab Berlin und Düsseldorf.

Busverbindung von München nach Bozen
Das Unternehmen Südtirol Bus bietet einen Shuttle-Service mit vielen täglichen Fahrten von München nach Bozen an. Dasselbe Unternehmen bietet auch einen Shuttle-Service in andere italienische Städte (Mailand, Verona, Bologna und andere) an und bringt die Reisenden auf Wunsch auch bis vor die Haustür (gegen Zuschlag). Reservierungen unter www.suedtirolbus.it.

Bis heute besteht die Möglichkeit, über die Schweiz mit dem Zug nach Italien zurückzukehren: die Bahnverbindungen mit Italien wurden reduziert, aber es ist immer noch möglich, die Grenze bei Chiasso zu erreichen

Die Durchfahrt mit dem Auto durch die Schweiz ist derzeit erlaubt, obwohl Kontrollen an den Grenzen eingeführt wurden. Eine Durchfahrt wird jedoch nur genehmigt, wenn der italienische Staatsbürger (durch Vorlage entsprechendere Unterlagen) einen triftigen Grund nachweisen kann (siehe oben).

Das Durchfahren Österreichs über die Autobahn ist nur unter Einhaltung der Zusage möglich, dass in Österreich keine Zwischenstopps eingelegt werden (daher ist es ratsam, vor dem Grenzübertritt die verfügbare Kraftstoffmenge zu prüfen; die österreichische Autobahnvignette kann auch online erworben werden).

>> ACHTUNG: Für die Durchfahrt ist dieses österreichische Eigenerklärungsformular notwendig, welches bereits ausgefüllt mitgeführt werden muss.
NB: Auch diese Möglichkeiten können sich sehr kurzfristig ändern.

Bitte beachten Sie, dass einige Autovermietungen derzeit nicht erlauben, dass Autos in Deutschland gemietet und in Italien zurückgegeben werden.