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MASKENPFLICHT – Der Zutritt zum Generalkonsulat ist nur mit medizinischen, KN95/N95 oder FFP2 Masken gestattet

Ab dem 19. Januar 2021 wird der Einlass nur mit folgenden Masken gewährt: OP-Maske, KN95/N95-Maske oder FFP2-Maske.
Der Zutritt ohne Maske ist verboten.

(c) Fotos:

a) Links: (c) https://bit.ly/3ivB1CF
b) In der Mitte: (c) Sven Simon/imago images, https://bit.ly/2XWyN5T
c) Rechts: (c) https://bit.ly/3p8cMNs