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GENERALKONSULAT DER ITALIENISCHEN REPUBLIK IN KÖLN – Maskenpflicht ab dem 11. Mai 2020

Vom 11. Mai 2020 an wird der ZUTRITT INS GENERALKONSULAT der Italienischen Republik in Köln NUR ITAL. STAATSBÜRGER*INNEN gewährt, die ausdrücklich EINBERUFEN WORDEN SIND und einen MUND-UND-NASEN-SCHUTZ TRAGEN.

(c) Bild: Comune di Ozzano dell’Emilia