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REFERENDUM 22. UND 23. MÄRZ 2026 – Wahloption für sich temporär im Ausland befindliche Bürger

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Mit Präsidentialdekret D.P.R. vom 13. Januar 2026, veröffentlicht in den Öffentlichen Bekanntmachungen Gazzetta Ufficiale vom 14. Januar 2026 ist für die Tage 22. und 23. MÄRZ 2026 das Datum für das Referendum ex-Artikel 138 der Verfassung für die Änderung einiger Artikel der Verfassung (sogenannte „Justizreform“) festgesetzt worden.

Die Wähler mit Wohnsitz in Italien, die sich aufgrund von Arbeit, Studium oder ärztlichen Behandlungen temporär im Ausland befinden für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten, in den das Datum der Ausführung des nächsten Referendums ex-Artikel 138 der Verfassung (22. und 23. März 2026) sowie deren mit Ihnen zusammenlebende Verwandten, werden ihr Wahlrecht per Briefwahl ausüben können gemäß Art. 4-bis, Abs. 1 des Gesetzes Legge vom 27. Dezember 2001, Nr. 459.

Um die Wahlunterlagen (inklusive Wahlschein) an die temporäre Adresse im Ausland gesendet zu bekommen, müssen die oben genannten Wähler der eigenen Herkunftsgemeinde, in deren Wahllisten sie eingetragen sind, ihre diesbezügliche  Wahloption DIREKT innerhalb Mittwoch, den 18. Februar 2026, mitteilen.

Die Wahloption (die durch das Formular im Anhang ausgeübt werden kann) muss der Herkunftsgemeinde und den dortigen Wahllisten per Post, per Email oder per zertifizierte Email mitgeteilt werden. Alternativ kann sie auch persönlich abgegeben werden, auch von einer vom Wähler bevollmächtigten Person.

Die Wahloption, der unbedingt ein gültiges Ausweisdokument des Wählers beigefügt werden muss, muss auf jeden Fall folgende Informationen enthalten: vollständige Postadresse, an die die Wahlunterlagen gesendet werden können sowie die Angabe des für den Konsularbezirk zuständigen Konsulats. Sie muss außerdem eine Erklärung enthalten, die den Besitz der Voraussetzungen für die Briefwahl attestiert, und zwar sich temporär aufgrund von Arbeit, Studium oder ärztlichen Behandlungen für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten (in den das Datum der Durchführung des Referendums fällt) in einem Land im Ausland befindet, in dem er keinen festen Wohnsitz hat oder Verwandter eines italienischen Staatsbürgers ist, für den die zuvor genannten Bedingungen gelten. Diese Vorgehensweise gilt auch für in das AIRE-Register temporär eingetragene, italienische Staatsbürger, die sich in einem anderen KONSULARBEZIRK aufhalten, als dem in dem sie normalerweise ihren  Wohnsitz haben.

Die Wahloption wird gemäß der Artikel 46 und 47 des Präsidentialdekrets D.P.R. vom 28. Dezember 2000, Nr. 445 durchgeführt (Einheitstext der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Verwaltungsdokumente), im Bewusstsein, dass unwahre Erklärungen strafrechtliche Konsequenzen haben können (art. 76 del zuvor genannten Präsidentialdekrets DPR 445 / 2000).

Es ist möglich, die eigene Wahloption gemäße den oben erklärten Bedingungen auch wieder zurückzunehmen innerhalb des gleichen Zeitraums (18. Februar 2026). Es sei zuletzt daran erinnert, dass die Wahloption ausschliesslich für die Wahl gilt, auf die sie sich bezieht.

FORMULAR – Wahloption für temporär im Ausland befindliche Bürger