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REFERENDUM AN DEN TAGEN 22. und 23. März 2026


BRIEFWAHL DER ITALIENISCHEN STAATSBÜRGER IM AUSLAND

WAHLMÖGLICHKEIT IN ITALIEN

Mit Präsidentialdekret vom 13. Januar 2026, veröffentlicht in der Öffentlichen Bekanntmachung Gazzetta Ufficiale vom 14. Januar 2026, ist für die Tage 22. und 23. März 2026 das Datum des Referendums bezüglich des ehemaligen § 138 der Verfassung festgesetzt worden für die Änderung einiger Paragrafen in  der Verfassung (sogenannte „Justizreform“).

Es sei daran erinnert, dass das WAHLRECHT ein GRUNDRECHT ist, das von der italienischen Verfassung Costituzione geschützt wird, und dass, auf Basis des Gesetzes vom 27. Dezember 2001, Nr. 459, die in die Wahllisten eingetragenen, italienischen Staatsbürger mit festem oder temporären Wohnsitz im Ausland PER POST WÄHLEN (BRIEFWAHL)  können, indem sie die Wahlunterlagen an den eigenen Wohnsitz gesendet bekommen. Zu diesem Zweck wird empfohlen, umgehend die eigenen personenbezogenen Stammdaten sowie die Adresse beim zuständigen Konsularbüro überprüfen und eventuell aktualisieren zu lassen (es sei daran erinnert, dass per Gesetz die Wahlunterlagen fast einen Monat vor dem Wahldatum in Italien losgeschickt werden müssen). Vorzugsweise soll hierfür das Portal für konsularische Dienstleistungen FAST IT verwendet werden.

Alternativ zur Briefwahl können die in Italien im AIRE Register eingetragenen Wahlberechtigten auch die Wahl treffen, in Italien zu wählen, und zwar in der Heimatgemeinde des eigenen Wahlkreises, indem sie schriftlich die eigene Entscheidung (Wahloption) dem Konsulat mitteilen, und zwar innerhalb des 10. Tages nach Bekanntmachung des Referendums. Die Option für das Wahlrecht in Italien gilt nur für das diesbezügliche Referendum.

DIE WAHLOPTION muss diesem Konsularbüro nicht später als 10 Tage nach der Bekanntmachung des Referendums zugestellt werden, d.h. INNERHALB DES TAGES: 24. JANUAR 2026. 

Für die Mitteilung der eigenen Wahloption darf man das diesbezügliche Formular sowohl von der Homepage des italienischen Außenministeriums Ministero degli Affari Esteri e della Cooperazione Internazionale (Referendum Justizreform 22 und 23 März 2026 – Italienisches Außernmnisterium) herunterladen,
als auch von der Homepage des eigenen zuständigen Konsularbezirks  (hier zum herunterladen klicken).

Das ausgefüllte, unterschriebene und mit der Kopie des Ausweisdokuments versehene Formular kann beim eigenen zuständigen Konsularbüro eingereicht oder zugesendet werden, und zwar wie folgt:

  • persönliche Abgabe während den regulären Öffnungszeiten des Generalkonsulats:
    von Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:30, Mittwoch nachmittags auch von 15:00 bis 17:30 Uhr;
  • per Post;
  • per Email elettorale.colonia@esteri.it;
  • per zertifizierter Email con.colonia@cert.esteri.it.

Die Mitteilung der eigenen  Wahloption kann auch auf einem einfachen weißen Blatt angegeben werden.
Um wirksam zu sein, muss sie aber in jedem Fall Vor-und Nachname, Datum und Geburtsort sowie Wohnsitz und die Unterschrift des Wahlberechtigten enthalten, und es ist verpflichtend, diese zusammen mit einem Ausweisdokument des Erklärenden zu versenden.

Die aktuelle Gesetzgebung schreibt vor, dass sich die Wahlberechtigten selbst darum kümmern müssen, dass die per Post versendete Wahloption rechtzeitig beim Konsularbüro ankommt. Die Anfragen, die später als am oben genannten Termin ankommen, können NICHT mehr als gültig angesehen werden.

Die Wahloption in Italien kann nachträglich mit einer schriftlichen Erklärung WIDERRUFEN werden, die auf dieselbe Weise an das Konsularbüro geschickt oder ausgehändigt werden kann, innerhalb dem für das Wahlrecht vorgesehenen Datum.

Das Gesetz sieht KEINERLEI Erstattung für Reisekosten vor, die für eine Rückkehr nach Italien aufgrund der Ausübung des Wahlrechts vorgesehen ist, sondern nur tarifliche Vergünstigen innerhalb des italienischen Territoriums.