
UFFICIO ELETTORALE
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Die COMITES (Komitees der Italiener im Ausland)
- fördern in Zusammenarbeit mit den Konsulaten Initiativen in allen Bereichen des sozialen und kulturellen Lebens, der schulischen Unterstützung, der beruflichen Fortbildung, des Sports und der Freizeit der in den Konsularbezirken lebenden Italiener;
- nehmen Stellung, geben Vorschläge und Empfehlungen zu geplanten Initiativen der Konsulate in den genannten Bereichen. Sie geben begründete und bindende Stellungnahmen ab zu Anträgen auf finanzielle Zuschüsse seitens der Vereine, Verbände und Komitees für Aktivitäten zugunsten der in den Konsularbezirken ansässigen Italiener;
- arbeiten mit den Konsulaten zusammen bei der Wahrung der Rechte und der Interessen der in den Konsularbezirken ansässigen italienischen Staatsangehörigen;
- informieren die Konsulate über eventueller Mißachtung internationaler Vereinbarungen und Vorschriften, soweit sie italienische Arbeitnehmer betreffen;
- arbeiten mit den Konsulaten zusammen bei der Beachtung von Arbeitsverträgen, Sicherheitsbedingungen und Hygienevorschriften am Arbeitsplatz, Eingliederung italienischer Kinder in die Schulen, Initiativen örtlicher Behörden zur besseren Integration und zum Erhalt der Bindungen an Italien.
- Die COMITES sind gewählte Organe, welche die Bedürfnisse der italienischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz im Ausland in den Beziehungen zu den Konsularbüros vertreten. Sie arbeiten mit diesen zusammen, um die sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Bedürfnisse der italienischen Gemeinschaft zu ermitteln.
- Die COMITES fördern In Zusammenarbeit nicht nur mit den Konsularbehörden, sondern auch mit den Regionen und lokalen Selbstverwaltungen sowie den im Konsularbezirk ansässigen Institutionen und Vereinen im Interesse der italienischen Gemeinschaft im Bezirk alle im Bereich des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens, der Hilfe in sozialen und schulischen Angelegenheiten, der berufliche Bildung sowie der Erholungs- und Freizeitaktivitäten sinnvoll erscheinenden Initiativen.
- Die COMITES können nach vorheriger Absprache mit den Konsularbehörden Anliegen der im Bezirk ansässigen italienischen Gemeinschaft gegenüber lokalen Behörden und Institutionen vertreten.
- Die COMITES bestehen bei Gemeinschaften mit bis zu 100.000 im Bezirk ansässigen italienischen Staatsangehörigen aus 12 Mitgliedern oder bei Gemeinschaften mit über 100.000 ansässigen italienischen Staatsangehörigen aus 18 Mitgliedern.
- Die COMITES-MIGLIEDER bleiben für fünf Jahre im Amt und beziehen für ihre Tätigkeit kein Entgelt.
Die Wahl der COMITES-Mitglieder erfolgt anhand von Kandidatenlisten mit den Unterschriften der in jedem Konsularbezirk ansässigen italienischen Staatsangehörigen. Landsleute können sich organisieren, um Kandidatenlisten mit Personen ihres Vertrauens zu erstellen, unter denen dann die Mitglieder der Komitees gewählt werden.
Volljährige italienische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland, die in die Wählerlisten eingeschrieben sind und seit mindestens 6 Monaten im Konsularbezirk ansässig sind, stimmen per Briefwahl ab. Voraussetzung ist, dass sie dem für sie zuständigen Konsularbüro – innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist – einen entsprechenden Antrag übermittelt haben.
Die zuständige Konsulardienststelle sendet jedem von ihnen, der einen Antrag auf Wahlzulassung gestellt hat, bis zum zwanzigsten Tag vor der Abstimmung einen Umschlag mit den Wahlunterlagen und einem Informationsblatt zur Erläuterung des Wahlverfahrens zu.
Der Bürger gibt entsprechend den mitgeteilten Informationen seine Stimme ab und sendet den Wahlschein dann unter Verwendung des im Wahlumschlag enthaltenen vorfrankierten Umschlags per Post an seine Konsulardienststelle zurück. Dieser Umschlag muss so schnell wie möglich versandt werden, damit er sein Ziel innerhalb der 24 Stunden des Wahltages erreicht.
Rechtsgrundlagen (einsehbar auf der Internet-Seite: www.normattiva.it):
- Gesetz Nr. 286 vom 23. Oktober 2003;
- D.P.R. Nr. 395 vom 29. Dezember 2003,
- D.L. Nr. 109 vom 1. August 2014;
- N.B.: Das D.L. 109/2014 muss im Parlament umgewandelt werden und kann somit Änderungen erfahren.
- Wann sind die nächsten Com.It.Es.-Wahlen;
COMITES WAHLEN 2026
Im Jahr 2026 finden die Wahlen zur Neubesetzung der Komitees der Italiener im Ausland (Com.It.Es) statt.
Die #Com.It.Es – Was sind die Komitees der Italiener im Ausland?
Die Com.It.Es sind Gremien, die die Landsleute im Ausland in den Beziehungen zu Botschaften und Konsulaten vertreten und deren Integration fördern. Zudem haben sie die Aufgabe, das historische Gedächtnis der italienischen Auswanderung zu bewahren und den italienischen Beitrag in den Gesellschaften, in denen sie tätig sind, aufzuwerten.
Sie können in Konsularbezirken eingerichtet werden, in denen mehr als 3.000 Personen im AIRE-Register eingetragen sind, und bestehen aus 12 Mitgliedern in Gemeinschaften mit bis zu 100.000 Landsleuten sowie aus 18 Mitgliedern in Gemeinschaften, die diese Schwelle überschreiten. Die Mitglieder der Komitees bleiben fünf Jahre im Amt.
Die Wahl erfolgt per Briefwahl, und wahlberechtigt sind Landsleute, die seit mindestens sechs Monaten im jeweiligen Konsularbezirk wohnhaft sind.
Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Internationale Zusammenarbeit bekräftigt die Bedeutung der Teilnahme an der Wahl, die ein wesentlicher Schritt zur Stärkung der Vertretung der zahlreichen italienischen Gemeinschaften im Ausland ist.
Die #Com.It.Es – Was machen die Komitees der Italiener im Ausland?
Die Komitees bilden nämlich einen ständigen Bezugspunkt für die Landsleute, indem sie deren Bedürfnisse vertreten und deren Interessen in den jeweiligen Gebieten fördern.
Das Außenministerium lädt daher alle im Ausland wohnhaften italienischen Staatsbürger ein, aktiv an diesem wichtigen demokratischen Ereignis teilzunehmen und so dazu beizutragen, ihre jeweilige italienische Gemeinschaft zu unterstützen und aufzuwerten.
Die #Com.It.Es – Wie setzen sich die Komitees der Italienier im Ausland zusammen?
Die Com.It.Es setzen sich aus 12 bis 18 Mitgliedern zusammen, je nach der Anzahl der im A.I.R.E.-Melderegister im Konsularbezirk registrierten italienischen Staatsbürger*innen. Die Mitglieder bleiben für fünf Jahre im Amt. Im Jahr 2026 finden die Wahlen für die Erneuerung der Com.It.Es statt.
Die #Com.It.Es – Wer sind die Wähler*innen?
Die ComItEs werden direkt gewählt, und zwar von den Bürger*innen, die seit mindestens sechs Monaten im Konsularbezirk wohnhaft sind. Erinnern Sie sich daran, dass man einen Antrag beim zuständigen Konsulat stellen muss, um für die Erneuerung der ComItEs2026 wählen zu können.
Die #Com.It.Es – Was muss man vor der Wahl beachten?
Ende des Jahres 2026 werden die Wahlen zur Erneuerung der Komitées der Italiener*innen im Ausland stattfinden. Um an der Wahl teilnehmen zu können, müssen Sie Ihre Wohnanschrift über das Portal FAST IT aktualisieren.
Die #Com.It.Es – Wie lässt man sich für die Wahl eintragen?
Um wählen zu können, müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis des Konsulats eintragen lassen. Sie können ihren Antrag per Post, E-Mail colonia.elettorale2@esteri.it oder zertifizierter E-Mail (PEC) con.colonia@cert.esteri.it einreichen, wobei Sie eine Kopie eines Ausweisdokuments beifügen oder persönlich beim Konsulat vorbeikommen müssen.
Die #Com.It.Es – Wissen Sie schon, wie Sie wählen können?
Bis Ende 2026 finden die Wahlen zur Neubesetzung der Com.It.Es statt. Denken Sie bitte daran, Ihre Adresse über das FAST-IT-Portal zu aktualisieren und sich in das Wählerverzeichnis einzutragen
COMITES WAHLEN 2026 – Update vom 14. August 2026
Freitag, 14. August 2026 – Am 04. Dezember 2026 werden die Wahlen zur Erneuerung der Komitées der Italiener*innen im Ausland (Com.It.Es) stattfinden.
Gemäß § 15 des Gesetzes Legge 286/2003, wird der Generalkonsul am 03. September 2026 die Wahlkampfveranstaltungen mit diesbezüglichen Dekret einberufen.
Gemäß § 14 des Präsidentialdekrets DPR 395/2003 können die Wahllisten im durch das Dekret einberufenen Wahlbüro zu den Öffnungszeiten des Wahlbüros vom 23. September bis 03. Oktober 2026 vorgelegt werden.
Um die Unterzeichnung der Wahllisten und die diesbezüglichen Beglaubigungen zu erleichtern, können sich die Interessent*innen vom 24. August bis 03. Oktober zu den Öffnungszeiten für das Publikum in dieses Generalkonsulat (Universitätsstr. 81 – 50931 Köln) begeben. Für weiterführende Informationen und eventuell auch zur Terminvereinbarung außerhalb der regulären Öffnungszeiten kann man das Generalkonsulat unter folgender Email-Adresse kontaktieren: elettorale.colonia@esteri.it
Die Wahllisten setzen sich aus einer Anzahl von Kandidat*innen zusammen, die mindestens der Anzahl der zu wählenden Mitgliedern des Komitées entspricht (achtzehn) und nicht über zweiundzwanzig (Präsidentialdekret DPR 395/2003, § 14, 2) hinaus geht. Die Wahllisten, die jeweils mit dem eigenen Kennzeichen versehen sind, werden von einem Kandidaten oder von einem Unterzeichner präsentiert. Der Wahllistenvertreter gibt seine eigene Wohnanschrift für die folgenden Mitteilungen an. Es wird eine aufmerksame Lektüre der NOTA PRESENTAZIONE LISTE CANDIDATI (Hinweis zur Präsentation der Wahllisten) empfohlen.
Bei den Wahlen für die Erneuerung der Komitées der Italiener*innen im Ausland COM.IT.ES werden die Wähler*innen teilnehmen können, welche die gesetzlichen Bedingungen für die Erfüllung des aktiven Wahlrechts besitzen, und seit mindestens 6 Monaten (in Bezug zum Wahltermin) im Konsularbezirk wohnhaft und im A.I.R.E.-Register des Konsularbezirks eingetragen sind. Die Wahl findet per Briefwahl statt, aber – im Unterschied zu den Parlamentswahlen und den Referenden – werden die Wahlunterlagen NUR an die Wähler*innen versendet, die innerhalb des 04. November 2026 ausdrücklich einen Antrag auf die Registrierung in der Wahlliste für die Wahlen der Komitées der Italiener*innen im Ausland COM.IT.ES gestellt haben.
ACHTUNG: um die Wahlunterlagen zu bekommen, muss der*die Wähler*in folglich bei diesem Generalkonsulat anfragen in die Wahlliste eingetragen zu werden, und zwar SPÄTESTENS BIS ZUM 04. NOVEMBER 2026.
Der*die Bürger*in wird das Formular für die Registrierung in der Wahlliste für die Wahlen der Komitées der Italiener*innen im Ausland COM.IT.ES auf eine der folgenden Arten einreichen können:
- durch persönliche Abgabe (nach vorheriger Terminabsprache, und falls angefragt, mit einem gültigen Ausweis);
- auf dem Postweg mit beigefügter Fotokopie eines gültigen Ausweisdokuments inklusive der gut sichtbaren Unterschrift des Besitzers auf dem Ausweisdokument;
- mittels normaler oder zertifizierter Email, zusammen mit dem Scan eines gültigen Ausweisdokuments und inklusive der gut sichtbaren Unterschrift des Besitzers auf dem Ausweisdokument;
COMITES WAHLEN 2026 – Infoblatt