{"id":411,"date":"2023-02-10T14:30:53","date_gmt":"2023-02-10T13:30:53","guid":{"rendered":"https:\/\/conscolonia.esteri.it\/?page_id=411"},"modified":"2026-04-10T10:06:29","modified_gmt":"2026-04-10T08:06:29","slug":"assistenz","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/conscolonia.esteri.it\/de\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/assistenz\/","title":{"rendered":"MIGRATION UND SOZIALWESEN &#8211; Assistenz f\u00fcr im Ausland lebende Italiener*innen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Abteilung f\u00fcr\u00a0<\/strong><strong>Migration und Sozialwesen<\/strong><\/p>\n<p>Um einen reibungslosen Ablauf garantieren zu k\u00f6nnen, empf\u00e4ngt die Abteilung f\u00fcr Migration und Sozialwesen nur nach vorheriger Terminvereinbarung \u00fcber die Email-Adresse <a href=\"mailto:colonia.sociale1@esteri.it\">colonia.sociale1@esteri.it<\/a>.<\/p>\n<p>Der*die italienische Staatsb\u00fcrger*in kann sich an die Abteilung f\u00fcr Migration und Sozialwesen wenden, um Unterst\u00fctzung in den unten aufgef\u00fchrten Bereichen zu bekommen.<br \/>\nN\u00fctzliche Informationen k\u00f6nnen Sie dem Leitfaden &#8222;<a href=\"https:\/\/conscolonia.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/primipassi_nrw_bw_h_def_stand141215_web.pdf\">Primi passi in Germania<\/a>&#8220; entnehmen, eine wertvolle Hilfestellung f\u00fcr all diejenigen, die vorhaben, nach Deutschland umzuziehen, aber auch f\u00fcr all diejenigen, die bereits hier leben.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/I primi passi in Germania per un primo orientamento\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"\" src=\"https:\/\/conscolonia.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/Primi-passi.jpg\" width=\"149\" height=\"217\" \/><\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>1) Gesundheitswesen<\/strong><\/p>\n<p>Bevor Sie nach Deutschland aufbrechen, ist es ratsam, sich zuvor \u00fcber die gesundheitliche Versorgung im Ausland \u00fcber den italienischen nationalen Gesundheitsdienst Servizio Sanitario Nazionale zu informieren, imdem Sie die daf\u00fcr vorgesehene Homepage des italienischen Gesundheitsministeriums <a href=\"https:\/\/www.salute.gov.it\/portale\/home.html\">Ministero della Salute<\/a> konsultieren.<\/p>\n<p>In Ausnahmef\u00e4llen \u00fcbernimmt der italienische, nationale Gesundheitsdienst Servizio Sanitario Nazionale auch die Kosten f\u00fcr hochspezialisierte Behandlungen im Ausland, die zuvor von der eigenen, \u00f6rtlichen Dienststelle des Gesundheitsamtes ASL (= Azienda Sanitaria Locale) genehmigt worden sind, und die sich auf Leistungen beziehen, die zu diesem Zeitpunkt und in dieser Art und Weise in Italien so nicht zur Verf\u00fcgung gestanden h\u00e4tten.<br \/>\nUm die Erstattung der Kosten zu erhalten, muss das Generalkonsulat nach Sichtung der Kosten eines \u00f6ffentlichen oder privaten Gesundheitszentrums (ohne Gewinncharakter) eine Angemessenheitsbescheinigung ausstellen, deren Geb\u00fchren von den deutschen Gesundheitsbeh\u00f6rden genehmigt oder kontrolliert worden sind.<\/p>\n<p>Das Gesetzesdekret des ital. Gesundheitsministeriums Ministero della Salute vom 01. Februar 1996 in Bezug auf dringend auszuf\u00fchrende Behandlungen im Krankenhaus, die vom italienischen, nationalen Gesundheitsdienst Servizio Sanitario Nazionale geleistet werden, sieht unter \u00a7 2,2 wie folgt vor:<br \/>\n&#8222;im Ausland lebenden Italiener*innen, die von einer ital. Versorgungseinrichtung ihre Rente beziehen oder aber den Status eines Emigraten haben, werden dringende Behandlungen im Krankenhaus erbracht, und zwar gratis und f\u00fcr max. 90 Tage im Kalenderjahr, falls diese f\u00fcr die zuvor genannten Behandlungen keine Deckung durch eine \u00f6ffentliche oder private Versicherung haben.&#8220;<\/p>\n<p>Die Anerkennung des zuvor genannten Anrechts beschr\u00e4nkt sich auf in Italien geborene Italiener*innen, die aus beruflichen Gr\u00fcnden ausgewandert sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>2) Sozialhilfe<\/strong><\/p>\n<p><strong>a) Direkte Sozialhilfe<\/strong><\/p>\n<p>Das Konsularb\u00fcro kann, soweit dies mit den zur Verf\u00fcgung stehenden Mitteln aus dem Haushalt vereinbar ist, i<span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>talienischen Staatsb\u00fcrger*innen, die im selben Konsularbezirk ihren festen Wohnsitz haben<\/strong><\/span> und die sich in einer nachweislichen Notlage befinden, <strong>Sozialhilfe gew\u00e4hren<\/strong>.<\/p>\n<p>Um einen Antrag auf konsularische Sozialhilfe zu stellen, m\u00fcssen Sie folgende Dokumentation vorweisen:<\/p>\n<ul>\n<li>ein g\u00fcltiges Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis);<\/li>\n<li>eine ausf\u00fchrliche Aufstellung aller Einnahmequellen (Gehaltsabrechnung, Rentenr\u00fcckstellung, Bescheinigungen der deutschen Sozialhilfe und Arbeits\u00e4mter, Familienbeihilfe, Behindertenbeihilfe, etc.);<\/li>\n<li>die Kontoausz\u00fcge der letzten drei Monate;<\/li>\n<li>eventuell nicht bezahlte Rechnungen (Miete, Ausgleichszahlungen, etc.);<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>b) Darlehen mit Verpflichtung zur R\u00fcckerstattung<\/strong><\/p>\n<p>Dem<span style=\"text-decoration: underline;\"><strong> italienischen Staatsb\u00fcrger, der in Italien oder in einem anderen Konsularbezirk wohnhaft<\/strong> <\/span>ist, und der sich in unvorhergesehenen, wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet und der nicht auf die Unterst\u00fctzung durch seine Familienangeh\u00f6rigen oder sonstiger Personen z\u00e4hlen kann (z.B. durch Bargeldtransferunternehmen), kann ein zinsloses Darlehen gew\u00e4hrt werden, das die betreffende Person dann an die italienische Staatskasse zur\u00fcckzahlen muss. Die <strong>Darlehen mit R\u00fcckzahlungsverpflichtung<\/strong> werden nicht gew\u00e4hrt, falls ein italienischer Staatsb\u00fcrger dieses bereits einmal in Anspruch genommen hat und seine Schulden noch nicht zur\u00fcckgezahlt hat.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.esteri.it\/it\/servizi-consolari-e-visti\/italiani-all-estero\/assistenzacittadiniestero\/\">Weiterf\u00fchrende Informationen<\/a><\/p>\n<p><strong>Darlehen mit Verpflichtung zur R\u00fcckzahlung &#8211; \u00c4nderung der R\u00fcckerstattungsmethoden<\/strong><\/p>\n<p>In Bezugnahme zur Verpflichtung der Benutzung der Plattform Incassi, sind gem\u00e4\u00df \u00a7 24,2 des Gesetzesdekrets Nr. 71 vom 03. Februar 2011 (art. 24, comma 2, del D. Lgs n.71 del 3 febbraio 2011)\u00a0 <strong>seit 30. Juni 2024 die R\u00fcckerstattungsmethoden der Darlehen mit Verpflichtung zur R\u00fcckzahlung ge\u00e4ndert worden.<\/strong><\/p>\n<p>Ausgezahlte Darlehen k\u00f6nnen ab sofort<strong> ausschliesslich gem\u00e4\u00df den nachfolgenden Modalit\u00e4ten<\/strong> zur\u00fcckgezahlt werden:<\/p>\n<ol>\n<li>in den Post\u00e4mtern, direkt beim zust\u00e4ndigen Schalterbeamten;<\/li>\n<li>\u00fcber die Homepage <a href=\"http:\/\/www.poste.it\">poste.it<\/a>.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>3) Konsularkorrespondenten, F\u00fcrsorgewerke und andere Wohlfahrtseinrichtungen<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p><strong>a) Konsularkorrespondenten (Corrispondenti Consolari)<\/strong><br \/>\nDie Konsularkorrespondenten f\u00fchren zus\u00e4tzliche Hilfestellungen f\u00fcr italienische Staatsb\u00fcrger*innen aus sowie andere Aufgaben, die ihnen nach und nach zugeteilt werden. Konsularkorrespondenten werden vom Leiter des Konsularb\u00fcros nach vorheriger Eignungspr\u00fcfung ernannt. Die Ernennung zum Konsularkorrespondenten muss dem Ital. Au\u00dfenministerium sowie der diplomatischen Mission mitgeteilt werden.<br \/>\nFalls der Konsularkorrespondent durch einen Vizekonsul oder durch einen Konsularagenten ernannt worden ist, muss die Ernennung auch den Konsularb\u00fcros, denen sie untergeordnet sind, mitgeteilt werden.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/conscolonia.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2026\/01\/2026-CORRISPONDENTI-CONSOLARI_28-01-2026-2.pdf\"><strong>LISTE &#8211; KONSULARKORRESPONDENTEN im KONSULARBEZIRK K\u00d6LN_28-01-2026<\/strong><\/a><\/p>\n<p><strong>b) F\u00fcrsorgewerke (Patronati)<\/strong><br \/>\nDie Aktivit\u00e4ten der F\u00fcrsorgewerke bestehen in der Information, der Hilfestellung, der Beratung sowie dem Schutz, durchaus auch mit Vertretungsbefugnis, von Angestellten sowie Freiberuflern, Rentnern, italienischen sowie ausl\u00e4ndischen Staatsb\u00fcrgern und Staatenlosen auf dem italienienischen Territorialgebiet. Der Aufgabenbereich eines Patronato umfasst Dienstleistungen im Bereich der Renten-und Sozialleistungen, (auch Zusatzleistungen), Ein-und Auswanderung, f\u00fcr italienische Staatsb\u00fcrger*innen im In-oder Ausland.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/conscolonia.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2025\/10\/NEU-PATRONATI_15-10-2025.pdf\"><strong>LISTE\u00a0 &#8211; F\u00dcRSORGEWERKE im KONSULARBEZIRK K\u00d6LN_15-10-2025<\/strong><\/a><\/p>\n<p><strong>c) Andere Wohlfahrtseinrichtungen (altri enti assistenziali)<\/strong><br \/>\nZus\u00e4tzlich zu den Konsularkorrespondenten und den F\u00fcrsorgewerken gibt es auch noch weitere staatliche und kirchliche Hilfswerke und karitative Einrichtungen im Konsularbezirk K\u00f6ln:<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/conscolonia.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/2025-ALTRI-ENTI-ASSISTENZIALI_15-01-2025.pdf\"><strong>LISTE &#8211; WEITERE STAATLICHE UND KIRCHLICHE HILFSWERKE_25-06-2025<\/strong><\/a><\/p>\n<p><strong>d) Vereine im Konsularbezirk K\u00f6ln<\/strong><br \/>\nUnter diesem Punkt listen wir auch deutsch-italienische Vereine auf, die im Konsularbezirk K\u00f6ln aktiv sind:<\/p>\n<p><strong><a href=\"https:\/\/conscolonia.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Associazioni_03-07-2025.pdf\">LISTE &#8211; VEREINE IM KONSULARBEZIRK K\u00d6LN_03-07-2025<\/a><\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>4) Todesf\u00e4lle und \u00dcberf\u00fchrung von verstorbenen Personen<\/strong><\/p>\n<p>Auf Anfrage der Angeh\u00f6rigen werden Informationen \u00fcber die verwaltungstechnischen Erf\u00fcllungen f\u00fcr die \u00dcberf\u00fchrung des Leichnams in die Heimat mitgeteilt.<\/p>\n<p>Es ist m\u00f6glich, sich f\u00fcr eventuelle Erstattungen oder Beitr\u00e4ge an die Regionen (Regioni) oder an die lokal zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden (enti locali) zu wenden.<\/p>\n<p>Falls die Angeh\u00f6rigen des verstorbenen, italienischen Staatsb\u00fcrgers den deutschen Beh\u00f6rden nicht bekannt sind, dann kontaktieren die deutschen Beh\u00f6rden das Generalkonsulat. Das Generalkonsulat k\u00fcmmert sich darum, die Familienangeh\u00f6rigen in Italien zu informieren, entweder \u00fcber die Heimatgemeinde oder \u00fcber die zust\u00e4ndige Polizeiwache.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>5) <a href=\"https:\/\/www.esteri.it\/mae\/resource\/doc\/2019\/11\/detenuti_italiani_allestero_-_guida_pratica_allassistenza_consolare.pdf\">Inhaftierte Italiener*innen im Ausland<\/a><br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.esteri.it\/mae\/resource\/doc\/2019\/11\/detenuti_italiani_allestero_-_guida_pratica_allassistenza_consolare.pdf\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"\" src=\"https:\/\/conscolonia.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/Detenuti.jpg\" width=\"150\" height=\"223\" \/><\/a><\/p>\n<p>Italienische Staatsb\u00fcrger*innen in Polizeigewahrsam oder in Haft, die sich im Konsularbezirk K\u00f6ln befinden, haben das Recht auf konsularischen Schutz, der &#8211; haupts\u00e4chlich &#8211; darin besteht:<\/p>\n<ul>\n<li>den H\u00e4ftling im Gef\u00e4ngnis aufzusuchen;<\/li>\n<li>dem H\u00e4ftling Kontakte zu Anw\u00e4lten vor Ort zukommen zu lassen;<\/li>\n<li>den Kontakt zu den Familienangeh\u00f6rigen zu gew\u00e4hrleisten, vorbehaltlich der ausdr\u00fccklichen Zustimmung des H\u00e4ftlings;<\/li>\n<li>auf Anfrage des H\u00e4ftlings und\/oder seiner Familienangeh\u00f6rigen in Zusammenarbeit mit der Strafvollzugsanstalt sicherstellen, dass dem*r italienischen Staatsb\u00fcrger*in die geeignete medizinische (und\/oder sonstige) Assistenz angedacht wird;<\/li>\n<li>auf Anfrage des H\u00e4ftlings, der einen Antrag auf Versetzung gestellt hat, um die Restzeit seiner Haft in Italien abzusitzen, kann das Konsulat Akteneinsicht beim Anwalt des H\u00e4ftlings verlangen, um den aktuellen Bearbeitungsstand einzusehen;<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Generalkonsulat, auch in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen oder ehrenamtlichen Mitarbeitern, realisiert Initiativen, die das Hafterlebnis der italienischen Inhaftierten erleichtern sollen, wie z.B. ein Weihnachtsessen und Weihnachtsgeschenke.<\/p>\n<p>Das Generalkonsulat kann hingegen nicht Partei f\u00fcr den*die italienischen Mitb\u00fcrger*in ergreifen und\/oder die Kosten der Anw\u00e4lte \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>6) Minderj\u00e4hrige &#8211; Elterliche Verantwortung<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\" wp-image-1907 img-fluid alignleft\" src=\"https:\/\/conscolonia.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/Minori-contesi.jpg\" alt=\"\" width=\"152\" height=\"222\" srcset=\"https:\/\/conscolonia.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/Minori-contesi.jpg 531w, https:\/\/conscolonia.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/Minori-contesi-206x300.jpg 206w\" sizes=\"auto, (max-width: 152px) 100vw, 152px\" \/><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/PDF\/?uri=CELEX:32003R2201\">EU-Normative Nr. 2201\/2003 der Europ\u00e4ischen Union<\/a> (Regolamento UE n. 2201\/2003) in Bezug auf elterliche Verantwortung legt u.a. fest:<br \/>\na)\u00a0 als Zust\u00e4ndigkeit: den Richter des Landes, wo das Kind vor seiner Entf\u00fchrung ans\u00e4ssig war;<br \/>\nb) f\u00fcr die Vollstreckbarkeit der Urteile des zust\u00e4ndigen Richters: den europ\u00e4ischen Vollstreckungstitel.<br \/>\nDas einzige, rechtm\u00e4\u00dfige Organ, um die von der EU-Normative Nr. 2201\/2003 vorgesehenen Verfahren einzuleiten &#8211; ebenso wie die des Haager Minderj\u00e4hrigenschutzabkommen vom 25.10.1980 (MSA) &#8211; ist die Zentralbeh\u00f6rde in der Abteilung f\u00fcr Jugendgerichtsbarkeit im italienischen Justizministerium Ministero della Giustizia.<\/p>\n<p>Im Fall von Minderj\u00e4hrigen, die in den Konsularbezirk K\u00f6ln gebracht worden sind, fungiert das Generalkonsulat nur als Unterst\u00fctzer der Zentralbeh\u00f6rde.<br \/>\nDiese Unterst\u00fctzung kann wie folgt aussehen:<\/p>\n<ul>\n<li>die Beh\u00f6rden vor Ort sensibilisieren;<\/li>\n<li>soweit m\u00f6glich, die Polizeibeh\u00f6rden auf der Suche nach dem entf\u00fchrten Minderj\u00e4hrigen unterst\u00fctzen;<\/li>\n<li>auf Anfrage versuchen, Kontakt mit dem anderen Elternteil aufzunehmen und beide Seiten zu vers\u00f6hnen;<\/li>\n<li>Anw\u00e4lte vor Ort vorschlagen;<\/li>\n<li>Dolmetscher und\/oder \u00dcbersetzer vor Ort vorschlagen;<\/li>\n<li>falls die Voraussetzungen daf\u00fcr erf\u00fcltl sind, Konsularbesuche beim entf\u00fchrten Minderj\u00e4hrigen durchf\u00fchren;<\/li>\n<li>falls die Voraussetzunge daf\u00fcr erf\u00fcllt sind, bei den Anh\u00f6rungen im Gericht in beobachtender Funktion als Zuh\u00f6rer teilnehmen;<\/li>\n<li>gem\u00e4\u00df der \u00f6rtlichen Gesetzesregelung kann der Generalkonsul auch als Betreuungsrichter auftreten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>7) <a href=\"http:\/\/Orientamento e guida all'assistenza di minori contesi\">Jugendamt<\/a><\/strong><\/p>\n<p>Das Jugendamt ist eine deutsche Beh\u00f6rde, die sich f\u00fcr den Schutz von Minderj\u00e4hrigen einsetzt und jedes Mal eingreift, wenn das Kindeswohl gef\u00e4hrdet ist. Das Jugendamt hat einen sehr viel gr\u00f6\u00dferen Einfluss als \u00e4hnliche Beh\u00f6rden in anderen L\u00e4ndern in derselben Position, da es auch das Sorgerecht f\u00fcr die Eltern \u00fcbernehmen kann. Es greift au\u00dferdem als Nebenkl\u00e4ger in jedes Gerichtsverfahren ein, in das Minderj\u00e4hrige verwickelt sind. Au\u00dferdem hat es auch die M\u00f6glichkeit, Einspruch gegen die Entscheidungen des Gerichts zu erheben. Schliesslich ist das Jugendamt die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Urteilen. Das Jugendamt ist also gleichzeitig: Akteur, Durchf\u00fchrungsstelle und ausf\u00fchrendes Organ. Diese Besonderheit im System, die in anderen westlichen L\u00e4ndern unbekannt ist, weckt immer mehr Kritiken im europ\u00e4ischen Umfeld.<\/p>\n<p>Sobald ein italienischer Minderj\u00e4hriger vom Jugendamt betreut wird, kann das Generalkonsulat, soweit es mit den \u00f6rtlichen Bestimmungen vereinbar ist,\u00a0 auf Anfrage eines oder beider Elternteile &#8211; aber immer exklusiv im Interesse des betreffenden Minderj\u00e4hrigen! &#8211; Unterst\u00fctzung leisten,\u00a0 mit Sensibilisierungsma\u00dfnahmen sowie durch die Teilnahne an den Anh\u00f6rungen als Zuh\u00f6rer in beobachtender Funktion.<\/p>\n<p>Im Fall von unverheirateten Ehepaaren, spricht die deutsche Gesetzgebung automatisch der Mutter das Sorgerecht f\u00fcr die Kinder zu, auch wenn der Vater die Vaterschaft anerkennt hat. Er kann das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter nur durch ihre Zustimmung bekommen. Falls die Kindermutter ihm diese verneint, kann er sein Sorgerecht nur vor Gericht einklagen. Aus diesem Grund wird allen nicht verheirateten Ehepaaren angeraten, sofort nach der Ankunft in Deutschland oder kurz vor der Geburt des ersten Kindes das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen: <a href=\"https:\/\/ambberlino.esteri.it\/it\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/minori\/responsabilita-genitoriale\/\">attribuzione congiunta della potest\u00e0 genitoriale<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>8) <a href=\"https:\/\/ambberlino.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/01\/guida_anziani_26mai20.pdf\">Renten-und Sozialversicherungssysteme<\/a><br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"\" src=\"https:\/\/conscolonia.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/3-eta.jpg\" width=\"158\" height=\"229\" \/><\/p>\n<p>Die Abteilung f\u00fcr Migration und Sozialwesen E.A.S. (= Ufficio\u00a0 per Emigrazione e Affari Sociali) liefert Informationen allgemeinen Charakters \u00fcber das italienische und deutsche Rentensystem.<br \/>\nIm Konsularbezirk sind verschiedene F\u00fcrsorgewerke und und andere Hilfsinstitutionen aktiv, die Unterst\u00fctzung und Hilfe bei spezifischen Problemen im Bereich der Renten -und Sozialversicherung leisten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Seit Februar 2012 wird die Rente von der CITIBANK ausgezahlt. Diese f\u00fchrt jedes Jahr in Zusammenarbeit mit der italienischen Sozialversicherung\u00a0 I.N.P.S. (= Istituto Nazionale Previdenza Sociale = Italienische Sozialversicherung) eine Kontrolle durch, um festzstellen, ob die rentenberechtigte, im Ausland lebende Person noch am Leben ist. Jede rentenberechtigte Person wird deshalb einmal im Jahr das Formblatt Lebensbescheinigung (= modulo di dichiarazione di esistenza in vita) an die Heimadresse zugestellt. Diese muss von der rentenberechtigten Person wie vorgegeben ausgef\u00fcllt und unterschrieben werden und dann wieder per Post an die folgende Adresse der CITIBANK zur\u00fcckgesendet werden: PO BOX 4873 Worthing BN99 3BG, United Kingdom.<br \/>\nDie Abteilung f\u00fcr Migration und Sozialwesen E.A.S. (= Ufficio per Emigrazione e Affari Sociali) kann sich auf Nachfrage der rentenberechtigten Person auch um die \u00dcbermittlung des Formblatts k\u00fcmmern. Die \u00dcbermittlung erfolgt auf digitalem Wege und noch vor Ort bekommt die rentenberechtigte Person die \u00dcbermittlugnsbest\u00e4tigung der CITIBANK ausgeh\u00e4ndigt.<\/p>\n<p>Falls die rentenberechtigte Person aufgrund schwerer physischer oder psychischer Probleme (z.B. einem Aufenthalt in einer Spezialklinik aufgrund von Behinderung oder Unverstand) oder aufgrund der Unterbringung in einer Haftanstalt nicht in der Lage ist, das Formular &#8222;dichiarazione esistenza in vita&#8220; selbst\u00e4ndig\u00a0 auszuf\u00fcllen, besteht die M\u00f6glichkeit, das Formblatt &#8222;modulo alternativo di dichiarazione di esistenza in vita&#8220; ausf\u00fcllen zu lassen.<br \/>\nDas Formblatt &#8222;modulo alternativo di dichiarazione di esistenza in vita&#8220; kann von einer der folgenden Personen ausgef\u00fcllt und unterzeichnet werden:<\/p>\n<ul>\n<li>Verantwortlicher der Einrichtung, in der die rentenberechtigte Person ihren Wohnsitz hat (Altenheim, Krankenhaus, Strafvollzugsanstalt, etc.);<\/li>\n<li>f\u00fcr die Pflege zust\u00e4ndiger Arzt;<\/li>\n<li>rechtliche Vertretung \/ Betreuer der rentenberechtigten Person;<\/li>\n<\/ul>\n<p>Diese Bescheinigungen d\u00fcrfen maximal 45 Tage vor Versand derselben ausgestellt worden sein.<\/p>\n<p>Das Helpdesk der Citibank ist von Montag bis Freitag von 08:00 &#8211; 20:00 Uhr erreichbar unter der geb\u00fchrenfreien Hotline-Nummer: 0800 5891614. Ansonsten kann man die Citibank auch \u00fcber die Homepage <a href=\"http:\/\/www.inps.citi.com\">www.inps.citi.com<\/a> kontaktieren oder eine Email an folgende Email-Adresse schreiben: <a href=\"mailto:inps.pensionati@citi.com\">inps.pensionati@citi.com<\/a>.<\/p>\n<p>Informationsblatt: <a href=\"https:\/\/conscolonia.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/07\/EPASA-ITACO_Campagna-pensione-estera-germania.pdf\">EPASA-ITACO_Campagna pensione estera germania<\/a><\/p>\n<p>Formulare:<br \/>\n<strong>modulo alternativo di dichiarazione esistenza in vita<\/strong><br \/>\n<a href=\"https:\/\/ambberlino.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/01\/Red_Est2013ITA.pdf\">dichiarazione in lingua italiana<\/a> (= Erkl\u00e4rung auf Italienisch)<br \/>\n<a href=\"https:\/\/ambberlino.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/01\/Red_Est2013DEU.pdf\">dichiarazione in lingua tedesca\u00a0<\/a>(= Erkl\u00e4rung auf Deutsch)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>9) Vermisstensuche nach italienischen Staatsb\u00fcrger*innen<\/strong><\/p>\n<p>Informationen bzgl. italienischen Staatsb\u00fcrger*innen im Ausland k\u00f6nnen im Rahmen der aktuell g\u00fcltigen Datenschutzbestimmungen mitgeteilt werden, die in den meisten F\u00e4llen aber die Zustimmung der gesuchten Person verlangt. Im Rahmen der bereits genannten Datenschutzbestimmungen sowie der \u00f6rtlichen Gesetzgebung f\u00fchrt das Generalkonsulat Nachforschungen durch, f\u00fcr die der Auftraggeber ein berechtigtes Interesse vorgebracht hat. Der Suchauftrag (unterschriebenes, formloses Schreiben) muss dem Generalkonsulat gesendet werden, entweder an folgende Email-Adresse <a href=\"mailto:colonia.sociale1@esteri.it\">colonia.sociale1@esteri.it<\/a> oder FAX an +49 (0)221 406035 .<\/p>\n<p>Der Suchauftrag muss die Personaldaten der gesuchten Person enthalten, den letzten bekannten Wohnsitz der Person, sowie jeden weiteren Hinweis, der zur Spur der vermissten Person f\u00fchren kann. Au\u00dferdem muss der Suchantrag die Fotokopie eines g\u00fcltigen Ausweisdokuments des Suchauftrag-Erstellers enthalten.<\/p>\n<p>Im Falle des Verschwindens einer Person muss dies auch bei der zust\u00e4ndigen, italienischen Polizei angezeigt werden, die mittels Interpol auch die Kolleg*innen der deutschen Polizei informiert. Die Kopie der Vermisstenanzeige muss sowohl dem Generalkonsulat als auch der Generaldirektion f\u00fcr im Ausland lebende Italiener*innen sowie Migrationspolitik zugesandt werden: <a href=\"mailto:dgit4@esteri.it\">dgit.tutela@esteri.it<\/a><\/p>\n<p>In Bezug auf Anfragen der Wohnadressen von im Ausland lebenden Italiener*innen (auch zu Benachrichtigungszwecken) weisen wir darauf hin, dass diese an die italienischen Heimatgemeinden (Gemeinde des letzten Wohnsitzes in Italien oder Heimatgemeinde) gestellt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Abteilung f\u00fcr\u00a0Migration und Sozialwesen Um einen reibungslosen Ablauf garantieren zu k\u00f6nnen, empf\u00e4ngt die Abteilung f\u00fcr Migration und Sozialwesen nur nach vorheriger Terminvereinbarung \u00fcber die Email-Adresse colonia.sociale1@esteri.it. 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