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STANDESAMT – Scheidung (vom 10. März 2001 bis zum 31. Juli 2022)

STANDESAMT
matrimonidivorzi.colonia@esteri.it

 

Deutsche Scheidungsurteile italienischer Staatsbürger*innen müssen in den Eheregistern der italienischen Heimatgemeinde (Comune italiano) registriert werden.
Im Gegensatz zu den Eheurkunden senden die deutschen Behörden die Scheidungsurteile den Konsularbüros nicht zu, sondern der Betroffene selbst muss diese dem Konsularbüro zukommen lassen.
Das Konsularbüro wird erst nach erteiltem Auftrag durch den Betroffenen, das vom deutschen Gericht ausgesprochene Scheidungsurteil an die italienische Heimatgemeinde (Comune italiano) zur Registrierung übertragen.
Zu diesem Zweck muss der*die italienische Staatsbürger*in dem Konsularbüro die folgende Dokumentation gemäß Gesetz 218/1995 und EG-Verordnung 2201/ 2003  (Legge 218/1995 e Regolamento CE 2201/2003) per Post zukommen lassen: