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NOTARIELLE ANGELEGENHEITEN

 

 

 

 

 

STANDESAMT
matrimonidivorzi.colonia@esteri.it

WICHTIG: Ab 01. Juli 2020 werden Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien
nur nach vorheriger Terminvereinbarung über PrenotaOnline angenommen!

Vollmachten werden aufgrund neuer rechtlicher Bestimmungen seit dem 01. Januar 2012 nicht mehr von den italienischen Konsulaten, sondern von den Notaren vor Ort ausgestellt. Über folgende Website können je nach Bedarf entsprechende Notare gefunden werden: www.notariato.it (italienische Notare); www.deutsche-notarauskunft.de und www.notarverzeichnis.eu

Es ist ratsam, sich den entsprechenden Text der Vollmacht vom italienischen Notar zur Vorlage beim deutschen Notar vorbereiten zu lassen, so dass dieser lediglich die Unterschrift notariell beglaubigen oder die Vollmacht möglichst textnah formulieren muss.

Wenn die Vollmacht ausschliesslich in deutscher Sprache formuliert ist oder die Beglaubigungsformel ausschliesslich in deutscher Sprache enthält, ist zur Gültigkeit in Italien eine italienische Übersetzung erforderlich. Diese Übersetzung muss von einem ermächtigten Übersetzer angefertigt werden, der seine Unterschrift im Generalkonsulat hinterlegt hat, welches die Übersetzung sodann beglaubigt. Zur Beglaubigung (Kosten: 24,- €) sind sowohl der deutsche als auch der italienische Text vorzulegen. Die Liste der ermächtigten Übersetzer, die ihre Unterschrift im Generalkonsulat hinterlegt haben, finden Sie hier.

Amtliche Beglaubigungen

Beglaubigungen werden von Beamten des Konsulats durchgeführt. Dabei handelt es sich um Beglaubigungen

• von Unterschriften (Gebühr: 14,- €): Nur auf Basis einer rechtsverbindlichen Eigenerklärung anstelle der öffentlichen Urkunde wird seitens eines Konsularbeamten durch Beglaubigung bestätigt, daß die Urkunde von dem Unterzeichner stammt; der Betreffende hat persönlich mit einem Ausweis und – wenn möglich – seiner Steuernummer im Konsulat vorzusprechen.

• von Fotokopien (Gebühr: 10,- € pro Blatt) nach Vorlage eines italienischen Dokuments und der Fotokopie desselben.

• Übersetzungen (Gebühr 24,- €). Das Konsulat beglaubigt die Unterschriften der  ermächtigten Übersetzer und beeidigten Dolmetscher, die ihre Unterschrift im Konsulat hinterlegt haben. Dazu sind das Originaldokument in deutscher Sprache und die italienische Übersetzung mit dem Vermerk „LA PRESENTE TRADUZIONE E‘ CONFORME ALL’ORIGINALE CHE SI ACCLUDE“ vorzulegen. Die Liste der ermächtigten Übersetzer, die ihre Unterschrift im Konsulat hinterlegt haben, finden Sie hier. Es werden ausschließlich Übersetzungen deutscher Texte ins Italienische beglaubigt.

Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die Homepage der Ital. Botschaft in Berlin:
https://ambberlino.esteri.it/it/servizi-consolari-e-visti/servizi-per-il-cittadino-italiano/servizi-notarili/