UFFICIO ELETTORALE
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Die COMITES (Komitees der Italiener im Ausland)
- fördern in Zusammenarbeit mit den Konsulaten Initiativen in allen Bereichen des sozialen und kulturellen Lebens, der schulischen Unterstützung, der beruflichen Fortbildung, des Sports und der Freizeit der in den Konsularbezirken lebenden Italiener;
- nehmen Stellung, geben Vorschläge und Empfehlungen zu geplanten Initiativen der Konsulate in den genannten Bereichen. Sie geben begründete und bindende Stellungnahmen ab zu Anträgen auf finanzielle Zuschüsse seitens der Vereine, Verbände und Komitees für Aktivitäten zugunsten der in den Konsularbezirken ansässigen Italiener;
- arbeiten mit den Konsulaten zusammen bei der Wahrung der Rechte und der Interessen der in den Konsularbezirken ansässigen italienischen Staatsangehörigen;
- informieren die Konsulate über eventueller Mißachtung internationaler Vereinbarungen und Vorschriften, soweit sie italienische Arbeitnehmer betreffen;
- arbeiten mit den Konsulaten zusammen bei der Beachtung von Arbeitsverträgen, Sicherheitsbedingungen und Hygienevorschriften am Arbeitsplatz, Eingliederung italienischer Kinder in die Schulen, Initiativen örtlicher Behörden zur besseren Integration und zum Erhalt der Bindungen an Italien.
Was sind die ComItEs?
- Die COMITES sind gewählte Organe, welche die Bedürfnisse der italienischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz im Ausland in den Beziehungen zu den Konsularbüros vertreten. Sie arbeiten mit diesen zusammen, um die sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Bedürfnisse der italienischen Gemeinschaft zu ermitteln.
- Die COMITES fördern In Zusammenarbeit nicht nur mit den Konsularbehörden, sondern auch mit den Regionen und lokalen Selbstverwaltungen sowie den im Konsularbezirk ansässigen Institutionen und Vereinen im Interesse der italienischen Gemeinschaft im Bezirk alle im Bereich des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens, der Hilfe in sozialen und schulischen Angelegenheiten, der berufliche Bildung sowie der Erholungs- und Freizeitaktivitäten sinnvoll erscheinenden Initiativen.
- Die COMITES können nach vorheriger Absprache mit den Konsularbehörden Anliegen der im Bezirk ansässigen italienischen Gemeinschaft gegenüber lokalen Behörden und Institutionen vertreten.
- Die COMITES bestehen bei Gemeinschaften mit bis zu 100.000 im Bezirk ansässigen italienischen Staatsangehörigen aus 12 Mitgliedern oder bei Gemeinschaften mit über 100.000 ansässigen italienischen Staatsangehörigen aus 18 Mitgliedern.
- Die COMITES-MIGLIEDER bleiben für fünf Jahre im Amt und beziehen für ihre Tätigkeit kein Entgelt.
Wen kann man wählen?
Die Wahl der COMITES-Mitglieder erfolgt anhand von Kandidatenlisten mit den Unterschriften der in jedem Konsularbezirk ansässigen italienischen Staatsangehörigen. Landsleute können sich organisieren, um Kandidatenlisten mit Personen ihres Vertrauens zu erstellen, unter denen dann die Mitglieder der Komitees gewählt werden.
Wie wird gewählt?
Volljährige italienische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland, die in die Wählerlisten eingeschrieben sind und seit mindestens 6 Monaten im Konsularbezirk ansässig sind, stimmen per Briefwahl ab. Voraussetzung ist, dass sie dem für sie zuständigen Konsularbüro – innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist – einen entsprechenden Antrag übermittelt haben.
Die zuständige Konsulardienststelle sendet jedem von ihnen, der einen Antrag auf Wahlzulassung gestellt hat, bis zum zwanzigsten Tag vor der Abstimmung einen Umschlag mit den Wahlunterlagen und einem Informationsblatt zur Erläuterung des Wahlverfahrens zu.
Der Bürger gibt entsprechend den mitgeteilten Informationen seine Stimme ab und sendet den Wahlschein dann unter Verwendung des im Wahlumschlag enthaltenen vorfrankierten Umschlags per Post an seine Konsulardienststelle zurück. Dieser Umschlag muss so schnell wie möglich versandt werden, damit er sein Ziel innerhalb der 24 Stunden des Wahltages erreicht.
Rechtsgrundlagen (einsehbar auf der Internet-Seite: www.normattiva.it):
- Gesetz Nr. 286 vom 23. Oktober 2003;
- D.P.R. Nr. 395 vom 29. Dezember 2003,
- D.L. Nr. 109 vom 1. August 2014;
- N.B.: Das D.L. 109/2014 muss im Parlament umgewandelt werden und kann somit Änderungen erfahren.