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WAHLANGELEGENHEITEN – Verwaltungswahlen, Referendum, Wahl für im Ausland lebende Italiener

 

 

 

 

 

ABTEILUNG FÜR WAHLANGELEGENHEITEN

elettorale.colonia@esteri.it
elettorale2@esteri.it
anagrafe.colonia@esteri.it

Informationen zu Kommunalwahlen werden auf der italienischen Seite des Öffentlichen Aushangs, dem Albo Consolare,
bekannt gegeben.

Briefwahl für im Ausland lebende Italiener*innen

Im Ausland lebenden Italiener*innen haben das Recht, per B r i e f w a h l an Parlamentswahlen und Referenden teilzunehmen,
ohne sich nach Italien begeben zu müssen, um ihre Stimme abzugeben.

Bei den Wahlen zur Abgeordnetenkammer und zum Senat werden über das Ausland 12 Abgeordnete und 6 Senatoren zusätzlich zu den in Italien gewählten 618 Abgeordneten und 309 Senatoren gewählt.
Auch bei Referenden können die im Ausland lebenden Italiener ihre Stimme im Ausland per Briefwahl abgeben.

Alternativ zur Briefwahl haben die italienischen Mitbürger die Möglichkeit, auch direkt in ihrer Gemeinde in Italien, bei der sie gemeldet sind, ihre Stimme abzugeben, indem sie die dortigen Kandidaten des italienischen Parlaments wählen. Wenn Sie persönlich in Italien wählen möchten, ist es erforderlich, dem Generalkonsulat diese Entscheidung (O p t i o n ) schriftlich mitzuteilen.

Die Erklärung dieser Option muss, um gültig zu sein, folgende Angaben enthalten:

  • Vorname, Nachname;
  • Geburtsdatum und -ort;
  • Wohnort;
  • Erklärung, bei der Gemeinde in Italien wählen zu wollen;
  • Unterschrift des Wählers.

Entsprechende Formulare sind vor jeder Wahl beim Generalkonsulat, den Patronaten, Verbänden oder beim Komitee der im Ausland lebenden Italiener (Comitato degli Italiani all’Estero, COMITES) erhältlich
oder als Download-Formular auf der Internetseite des Außenministeriums (www.esteri.it) und des Generalkonsulats.

 

Direktwahl in Italien für im Ausland lebende Italienier*innen

Wer sich entscheidet in Italien zu wählen, erhält von der jeweiligen Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung für die Wahl im zuständigen Wahllokal. Entschließen Sie sich, zur Wahl nach Italien zu reisen, sieht der Gesetzgeber jedoch k e i n e Reisekostenerstattung vor, sondern nur einen tariflichen Zuschuss für entstehende Kosten auf italienischem Boden.

Die Option, in Italien wählen zu können, gilt jeweils nur für die bevorstehende Wahl bzw. Referendum
und kann schriftlich widerrufen werden, indem dem Generalkonsulat eine entsprechende Erklärung vorgelegt wird.

Konsultieren Sie auch: LEGGE 27 dicembre 2001, n. 459