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WAHLANGELEGENHEITEN – Wahlen im Ausland

 

 

 

 

 

ABTEILUNG FÜR WAHLANGELEGENHEITEN

elettorale.colonia@esteri.it
colonia.elettorale2@esteri.it

Im Ausland wohnhafte, und regulär im Melderegister für im Ausland lebende Italiener*innen A.I.R.E. (= Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero) eingetragene, italienische Staatsbürger*innen können ihr Wahlrecht im Ausland an ihrem Wohnsitz ausüben, und zwar für folgende Wahlen:

Die Wahl im Ausland ist hingegen nicht vorgesehen für folgende Wahlen:
Landtags-, Kommunal- und Regionalwahlen sowie lokale Referenda.

Die Wahlen im Ausland für die Parlamentswahlen und für die nationalen Referenda sind durch das Gesetz vom 27. Dezember 2001, Nr. 459 (Legge 27 dicembre 2001, n. 459) sowie durch die diesbezügliche Durchführungsverordnung Präsidentialdekret Decreto del Presidente della Repubblica vom 2. April 2003, Nr. 104 (D.P.R. 2 aprile 2003, n. 104) geregelt. Bei den Parlamentswahlen wählen die italienischen Staatsbürger*innen für die Kandidat*innen im Auslandswahlkreis Circoscrizione Estero gemäß den  §§ 48, 56 und 57 der Verfassung. Es können ebenfalls zur Wahl zugelassen werden: im Ausland wohnhafte Staatsbürger*innen, die sich aufgrund von Arbeit, Studium oder ärztlicher Versorgung vorübergehend im Ausland befinden (Zeitraum von mind. drei Monaten). Um an der Briefwahl teilnehmen zu können, müssen diese Staatsbürger*innen einen Antrag bei der eigenenen Gemeindeverwaltung Comune di residenza stellen, und zwar im Zeitraum von mindestens 32 Tagen vor der Durchführung der Wahlen in Italien.

Die Wahl der italienischen Abgeordneten für das Europäische Parlament im Ausland ist hingegen von folgenden Gesetzen geregelt: Gesetz vom 24. Januar 1979 Nr. 18 (legge 24 gennaio 1979 n. 18) und Gesetzesdekret Decreto-Legge vom 24. Juni 1994 Nr. 408 (DL 24 giugno 1994, no. 408), das in das Gesetz vom 03. August 1994, Nr. 483 (legge 3 agosto 1994, n. 483) umgewandelt worden ist. Im Gegensatz zu den vom Gesetz Legge L.459/2001 geregelten Wahlgängen, können an den Wahlen für das Europäische Parlament nur die in einem Mitgliedstaat der EU wohnhaften, und im A.I.R.E.-Melderegister eingetragenen, italienischen Staatsbürger*innen teilnehmen. Diese Staatsbürger*innen haben aber dennoch die Wahl, sich an der Wahl für die Vertreter*innen beim Europäischen Parlament des Landes, in dem sie ihren Wohnsitz haben, teilzunehmen. Auch in diesem Fall ist die Wahl für italienische Staatsbürger*innen zugelassen, die sich temporär aufgrund von Arbeit oder Studium im Ausland (in eimen Mitgliedsland der EU) befinden, aber nur wenn sie hierfür mindestens 81 Tage vor dem letzten Tag der Wahlen einen Antrag bei der für ihren temporären Wohnort zuständigen, diplomatisch-konsularischen Behörde gestellt haben.

Die im Ausland wohnhaften, und regulär im Melderegister für im Ausland lebende Italiener*innen eingetragenen, italienischen Wähler*innen können ebenfalls für die Wahl der Vertreter*innen des Komitées für Italiener*innen im Ausland Com.It.Es wählen gemäß Gesetz vom 23. Oktober 2003, Nr. 286 (legge 23 ottobre 2003, n. 286 und Präsidentialdekret Decreto del Presidente della Repubblica D.P.R. 395/2003), aber nur wenn sie zum Zeitpunkt der Wahlen bereits seit mindestens sechs Monaten im Konsularbezirk wohnhaft sind, und auch nur wenn im Konsularbezirk mindestens 3.000 Italiener*innen wohnhaft sind. Unter dieser Anzahl sieht das Gesetz keine Wahl für ein Komitée für Italiener*innen im Ausland Com.It.Es vor. In diesem Fall können die nur temporär im Ausland lebenden, italienischen Staatsbürger*innen nicht zur Com.It.Es-Wahl zugelassen werden.

Was hingegen die Kommunalwahlen und die lokalen Referenda in Italien angeht, konsultieren Sie bitte die Homepage des Ital. Außenministeriums Ministero degli Affari Esteri e della Cooperazione Internazionale, wo die Informationen bezüglich der Kommunalwahlen und der lokalen Referenda für all diejenigen Wähler*innen veröffentlicht sind, die die Absicht haben, sich für die diesbezüglichen Wahlen nach Italien zu begeben.  Außerdem findet man dort Informationen zu eventuellen, für diese Gelegenheiten vorgesehenen, tariflichen Reisevergünstigungen.