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KRAFTFAHRZEUGE – Validierung des Segelscheins

SEKRETARIAT
segreteria.colonia@esteri.it

2) SEGELSCHEIN

Validierung des Segelscheins

Um Ihren Segelschein validieren zu lassen, müssen Sie:a) die Behörde (Hafenkommandatur Capitaneria di porto, Bezirksseeamt Ufficio circondariale marittimo oder Amt für Kraftfahrzeugwesen Ufficio Motorizzazione Civile) ausfindig machen, die Ihnen den zu validierenden Segelschein ausgestellt hat:

b) das Antragsformular ausfüllen, und zwar so wie es auf dem beigefügten Infoblatt erklärt ist;

c)  den vom Generalkonsulat ermittelten Amtsarzt kontaktieren, um sich ein Gutachten über die physische und psychische Eignung ausstellen zu lassen. Die Kosten der Untersuchung lieben bei € 60.-:

Arbeitsmedizinische Praxis Köln
Dott. Dario Segat
Gutenbergstr. 29 A
50823 Köln

Tel. +49 (0)173-7228232
Tel. +49 (0)221-16891895
Fax +49 (0)221-9727032

dario.segat@sicomed.net

d) ins Generalkonsulat Köln kommen, um sich vom Sekretariat eine Bescheinigung (gratis) geben zu lassen, welche die Eignung des Amtsarztes bestätigt, der das Gutachten über die physische und psychische Eignung unter Punkt 2c) erstellt hat; sowohl das Antragsformular als auch die Bescheinigung über die Eignung des Amtsarztes müssen mit einer Gebührenmarke von jeweils € 16.- versehen werden. Diese Gebührenmarke ist im Generalkonsulat Köln leider nicht erhältlich;e) der Behörde, die Ihren Segelschein ausgestellt hat, Ihren vollständigen Antrag auf Validierung per Post zukommen lassen. Ihr Antrag muss folgende Dokumente enthalten:

  • eine Fotokopie eines gültigen Ausweisdokuments (Reisepass oder Personalausweis);
  • eine Fotokopie des Segelscheins;
  • das Antragsformular mit Gebührenmarke (€ 16.-);
  • das Gutachten des Amtsarztes mit Gebührenmarke (€ 16.-);
  • die Bescheinigung des Generalkonsulates über die Eignung des Amtsarztes, der das Gutachten erstellt hat;

Wir raten Ihnen, vor dem postalischen Versand noch einmal die zuständige Behörde zu kontaktieren, mit der Bitte Ihre Unterlagen vorab auf Vollständigkeit zu überprüfen.

f) sobald Sie von Ihrer zuständigen Behörde die Marke erhalten haben, die die Validierung des Segelscheins bestätigt, dann kleben Sie diese bitte auf Ihren Segelschein;

g) falls Sie hingegen wünschen, dass Ihr Segelschein durch einen Stempel anstelle der Marke validiert wird, dann müssen Sie Ihren Original-Segelschein (und nicht die Fotokopie!) einsenden. Auch in diesem Fall raten wir Ihnen, sich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen, v.a. um abzuklären, wie Sie Ihren Original-Segelschein wieder erstattet bekommen.

h) WICHTIG: die vorab genannten Bearbeitungsschritte können nicht angewendet werden für die Validierung von Segelscheinen für Personen, die keine italienische Staatsbürgerschaft besitzen. Hierfür ist die Grundvoraussetzung, dass der Inhaber des Segelscheins in Italien wohnhaft ist.