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KRAFTFAHRZEUGE – Erneuerung von PKW-Führerscheinen

 

 

 

SEKRETARIAT
segreteria.colonia@esteri.it

Hier finden Sie alle Informationen zu den folgenden Themen:

1) FÜHRERSCHEIN

a) Führerschein muss erneuert werden

Innerhalb der Europäischen Union wird der Führerschein von dem Staat erneuert, in dem man seinen Wohnsitz hat.
Aus diesem Grund müssen italienische Staatbürger*innen, die seit mindestens 6 Monaten ihren Wohnsitz in Deutschland haben, auch die Erneuerung ihres Führerscheins in ihrer neuen Heimatgemeinde beantragen – und zwar LANGE BEVOR DER FÜHRERSCHEIN abläuft. Hierfür müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Personalausweis oder Reisepass;
  • 1 biometrisches Passbild;
  • der noch gültige Führerschein.

b) Führerschein ist abgelaufen, verloren oder geklaut worden

Falls der Führerschein abgelaufen ist, oder verloren oder geklaut worden ist, hat die deutsche Heimatgemeinde die Möglichkeit, die diesbzgl. Daten im europäischen Führerscheinnetzwerk RESPER (= Réseau permis de conduire) zu kontrollieren. Falls das Führerscheinnetzwerk RESPER aber nicht alle notwendigen Informationen enthalten sollte, um einen neuen Führerschein /(oder ein Duplikat) auszustellen, dann ist es auch möglich persönlich vorstellig zu werden, und zwar mit einer Bescheinigung des Amtes für Kraftfahrzeugwesen Motorizzazione Civile, die alle Führerscheindaten enthalten muss und auch die Gültigkeit derselben bestätigt.

Diese Bescheinigung über die Gültigkeit des Führerscheins kann bei jeder Niederlassung des Amtes für Kraftfahrzeugwesen Motorizzazione Civile in Italien angefordert werden:
https://www.ilportaledellautomobilista.it/web/portale-automobilista/patenti_richiesta-attestato-validita-patente

  • persönlich;
  • oder über eine vom Führerscheinbesitzer beauftragte Person (Vollmacht, stempelfreies Papier, Fotokopie eines Ausweisdokuments des Anweisenden);
  • oder per Email.

Für weiterführende Informationen zu den Kosten der Bescheinigung konsultieren Sie bitte das Online-Portal Portale dell’Automobilista unter dem oben stehenden Link.

Sobald man die Bescheinigung vom Amt für Kraftfahrzeugwesen Motorizzazione Civile bekommen hat, muss man sie der eigenen Heimatgemeinde vorlegen. Es wird geraten, sich bereits vor der Beantragung der Bescheinigung darüber zu informieren, ob auch eine Übersetzung in die deutsche Sprache benötigt wird.