ABTEILUNG FÜR MIGRATION UND SOZIALWESEN
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Todesfälle und Überführung von verstorbenen Personen
Auf Anfrage der Angehörigen werden Informationen über die verwaltungstechnischen Erfüllungen für die Überführung des Leichnams in die Heimat mitgeteilt.
Falls die Angehörigen des verstorbenen, italienischen Staatsbürgers den deutschen Behörden nicht bekannt sind, dann kontaktieren die deutschen Behörden das Generalkonsulat. Das Generalkonsulat kümmert sich darum, die Familienangehörigen in Italien zu informieren, entweder über die Heimatgemeinde oder über die zuständige Polizeiwache.