ABTEILUNG FÜR MIGRATION UND SOZIALWESEN
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1) Konsularkorrespondenten
Die Konsularkorrespondenten führen zusätzliche Hilfestellungen für italienische Staatsbürger*innen aus sowie andere Aufgaben, die ihnen nach und nach zugeteilt werden. Konsularkorrespondenten werden vom Leiter des Konsularbüros nach vorheriger Eignungsprüfung ernannt. Die Ernennung zum Konsularkorrespondenten muss dem Ital. Außenministerium sowie der diplomatischen Mission mitgeteilt werden.
Falls der Konsularkorrespondent durch einen Vizekonsul oder durch einen Konsularagenten ernannt worden ist, muss die Ernennung auch den Konsularbüros, denen sie untergeordnet sind, mitgeteilt werden.
Die Aktivitäten der Fürsorgewerke bestehen in der Information, der Hilfestellung, der Beratung sowie dem Schutz, durchaus auch mit Vertretungsbefugnis, von Angestellten sowie Freiberuflern, Rentnern, italienischen sowie ausländischen Staatsbürgern und Staatenlosen auf dem italienienischen Territorialgebiet. Der Aufgabenbereich eines Patronato umfasst Dienstleistungen im Bereich der Renten-und Sozialleistungen, (auch Zusatzleistungen), Ein-und Auswanderung, für italienische Staatsbürger*innen im In-oder Ausland.
2) Fürsorgewerke Patronati
Die Fürsorgewerke PATRONATI sind Institutionen in Italien (mit Zweigstellen auch im Ausland) deren Funktion es ist, allen im Konsularbezirk lebenden Arbeiter*innen, Rentner*innen sowie Italiener*innen im allgemeinen hilfestellend zur Verfügung zu stehen.
Die Aktivitäten der PATRONATI beschränken sich hauptsächlich auch Dienstleistungen im Bereich der Sozial-und Rentenversicherung, auch für im Ausland lebende, italienische Staatsbürger*innen.
Zu diesen Dienstleistungen, die gratis sind, zählen u.a.:
- Pflichtrente oder alternative Formen der Rente;
- gesamtstaatlichen Gesundheitsdienst (Krankenkasse);
- Sozialhilfe
- Prozessbeistand
- Familien-und Erbrecht
- Steuerrecht