ABTEILUNG FÜR MIGRATION UND SOZIALWESEN
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Inhaftierte Personen
Italienische Staatsbürger*innen in Polizeigewahrsam oder in Haft, die sich im Konsularbezirk Köln befinden, haben das Recht auf konsularischen Schutz, der v.a darin besteht:
- den Häftling im Gefängnis aufzusuchen;
- dem Häftling Kontakte zu Anwälten vor Ort zukommen zu lassen;
- den Kontakt zu den Familienangehörigen zu gewährleisten;
- auf Anfrage des Häftlings und/oder seiner Familienangehörigen in Zusammenarbeit mit der Strafvollzugsanstalt sicherstellen, dass dem*r italienischen Staatsbürger*in die geeignete medizinische (und/oder sonstige) Assistenz angedacht wird;
- auf Anfrage des Häftlings, der einen Antrag auf Versetzung gestellt hat, um die Restzeit seiner Haft in Italien abzusitzen, kann das Konsulat Akteneinsicht beim Anwalt des Häftlings verlangen, um den aktuellen Bearbeitungsstand einzusehen;
Das Generalkonsulat, auch in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen oder ehrenamtlichen Mitarbeitern, realisiert Initiativen, die das Hafterlebnis der italienischen Inhaftierten erleichtern sollen, wie z.B. ein Weihnachtsessen und Weihnachtsgeschenke.
Das Generalkonsulat kann hingegen nicht Partei für den*die italienischen Mitbürger*in ergreifen und/oder die Kosten der Anwälte übernehmen.
Leitfaden: Guida pratica all’assistenza dei detenuti all’estero