ABTEILUNG FÜR MIGRATION UND SOZIALWESEN
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Fernsehgebühr canone RAI für im Ausland lebende Italiener*innen
Der feste Wohnsitz im Ausland, bzw. die Anmeldung im Melderegister A.I.R.E. (Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero = Melderegister für im Ausland lebende Italiener*innen) führt nicht zur Befreiung der Bezahlung der Fernsehgebühr „Canone RAI“f ür eventuelle Fernsehgeräte in Italien. Die Fernsehgebühr Canone RAI wird automatisch mit der Stromrechnung abgebucht wird . Selbst wenn man überhaupt kein Fernsehgerät besitzt, wird automatisch davon ausgegangenen, und zwar aus dem einfachen Grund, da man Kunde eines Stromanbieters ist.
Deshalb sollten Sie, falls Sie keine Fernsehgerät in Italien besitzen, der bloßen Annahme dieser Tatsache widersprechen, indem Sie die hierfür bestimmte Erklärung ausfüllen, die Sie auf den folgenden Homepages herunterladen können: www.agenziaentrate.gov.it e www.canone.rai.it.
Achtung: Die zuvor genannte Erklärung hat immer nur eine Gültigkeit von einem Jahr und folglich muss Sie jedes Jahr, für das immer noch der Nicht-Besitz eines Fernsehgerätes vorliegt, vorgezeigt werden. Diese Erklärung kann ab dem 1. Juli des Vorjahres und nicht später als bis zum 31. Januar des aktuellen Jahres eingereicht werden. Ein Beispiel: Die Erklärung für 2023 kann frühestens am 1. Juli 2022 und spätestens am 31. Januar 2023 eingereicht werden.