A.I.R.E. bedeutet Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero, also Melderegister für im Ausland lebende Italiener*innen, und ist mit dem Gesetz vom 27. Oktober 1988, Nr. 470 (Legge 27 ottobre 1988, n. 470) eingeführt worden. Diese wird von dei italienischen Heimatgemeinden auf Basis der Daten und der Informationen vorgenommen, die von den konsularischen Vertretungen im Ausland weitergeleitet werden. Die konkrete Ausübung zahlreicher Grundrechte, die von unserer Verfassung vorgesehen sind, hängt von der Registierung im Melderegister ab; falls diese nicht korrekt vorgenommen wird, hat dies negative Konsequenzen zur Folge, wie z.B. bei der Ausübung des Wahlrechts, sowie bzgl. von Angelegenheiten im Gesundheits-, sozialen, steuerrechtlichen, bürgerrechtlichen und persönlichen Bereich.
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https://conscolonia.esteri.it/de/servizi-consolari-e-visti/anagrafe-degli-italiani-residenti-allestero-aire/